Althoff, Gerd, Die Ottonen.

* Königsherrschaft ohne Staat (= Urban-Taschenbuch 473). Kohlhammer, Stuttgart - Berlin - Köln 2000. Besprochen von Harald Zimmermann. ZRG GA 118 (2001), 438

ZimmermannAlthoff20000710 Nr. 10089 ZRG 118 (2001)

 

 

Althoff, Gerd, Die Ottonen. Königsherrschaft ohne Staat (= Urban-Taschenbuch 473). Kohlhammer, Stuttgart – Berlin – Köln 2000. 283 S.

Die ottonische Epoche der deutschen Geschichte, die Regierungszeit der deutschen Könige aus der sächsischen Dynastie der Liudolfinger (919‑1024) war in jüngerer und jüngster Zeit mehrfach Gegenstand von historischen Darstellungen. Das erklärt sich aus der usuellen, aber auch oft problematisierten Datierung der Begründung des Deutschen Reiches in diese Zeit, aus der folgenschweren Erneuerung des römischen Kaisertums durch Otto den Großen 962 oder auch nur aus dem Interesse an dem politischen Wirken vielfach umstrittener Herrscherpersönlichkeiten, wie etwa der nicht zufällig gerade in allerletzter Zeit immer wieder ins Gerede gekommene Otto III. zeigt, der Kaiser und König der Jahrtausendwende (983‑1002). Eine auch für Studenten bestens geeignete Gesamtschau dieser Geschichtsperiode hat zuletzt der 1995 verstorbene Marburger Mediävist Helmut Beumann 1987 und in 3. Auflage 1994 als 384. Band der Kohlhammer‑Urban’schen Taschenbücher geliefert. Offensichtlich soll dieser Band nun durch den neuen ersetzt werden, weil das Interesse an der Ottonenzeit erfreulicherweise anhält und ein vom Autor nicht selbst revidierter Nachdruck nicht sinnvoll erschien. Ob gleichwohl nach der ergänzten Auflage Beumanns von 1994 die Notwendigkeit zu einer neuen Darstellung der Ottonenzeit bestanden hat, etwa wegen grundsätzlich neuer Fragestellungen und dem Erscheinen wichtiger, das ganze Geschichtsbild verändernder Literatur, darf gefragt werden, so dankbar man für die Ergänzung des. wie in Taschenbüchern üblich, am Ende stehenden Literaturverzeichnisses für die Jahre 1995‑1999 ist, auch wenn dafür ältere Publikationen verschwinden und dem Vergessen anheimgegeben werden mußten. Mehrfach verweist Althoff auf seinen Lehrer Carlrichard Brühl und setzt sich (mit Recht kritisch) mit dessen 1990 erschienenen Buch über das Entstehen Deutschlands und die „Geburt“ des deutschen Volkes auseinander. Das hat aber schon Beumann getan. Eine hervorstechende Eigenheit der Althoffischen Darstellung ist ihre Skepsis gegenüber dem Wahrheitsgehalt historiographischer Berichte, die nicht nur subjektiv, sondern meist in zeitlichem und örtlichem Abstand von den Ereignissen verfaßt wurden. Diese Zurückhaltung ist heutzutage weit verbreitet und droht die historischen Fakten zu einer bloßen Reflexion der Chronisten zu machen, so sehr durch Textkritik andererseits dem Erfassen von Autorenindividualitäten gedient wird.

Althoff zitiert oft in deutscher Übersetzung Quellenstellen und macht auf die Schwierigkeiten ihrer Aussagen aufmerksam. Entschieden zu kurz kommt die Heranziehung von Urkunden, die als stets objektive Primärquellen ein Regulativ gegenüber der Subjektivität der Historiographen und den Differenzen in ihren Schilderungen einunddesselben Vorganges gebraucht werden. Aus seinen bisherigen Forschungen erklärt sich Althoffs positive Einstellung zu prosopographischen Quellen, wie etwa Eintragungen in Verbrüderungsbüchern und Nekrologien. Unleugbar hat die Tellenbach‑Schule neue Zugänge eröffnet und profitiert davon auch die Darstellung der Ottonenzeit, wenn sich etwa beobachten läßt, daß Heinrich I. seine Herrschaft klug auf Freundschaftsbündnissen basieren ließ, während sein Sohn Otto nur mit Schwierigkeiten seiner Autorität Geltung verschaffen konnte. Schwerlich wegen seines Regierungsstils ist ihm der Beiname Magnus verliehen worden, höchstens wegen seiner Erfolge als Reichsgründer, ein Rang, den ihm der für heutiges Denken sympathischer agierende Vater nun streitig macht. Aber was in Rom und kirchlich passiert ist, scheint Althoff ohnehin wenig zu interessieren. Nur wer sich kritisch zum sogenannten „ottonischen Reichskirchensystem“ geäußert hat, wird noch der Erwähnung wert erachtet, obwohl man überall fast das gleiche liest, nicht diejenigen Autoren, die sich in älterer oder jüngerer Zeit um die Erforschung dieser Regierungspraktiken bemüht haben. So ist auch der rechtshistorische Ertrag des neuen Ottonen‑Buches gering oder muß vom Leser nach einer meist mühseligen Lektüre selbst zusammengetragen werden. Den Untertitel „Königsherrschaft ohne Staat“ wird man als Propagandamittel abtun dürfen, denn dieser Anachronismus soll wohl nur potentielle Käufer anlocken. Nirgendwo nimmt die Darstellung auf diese „Staatlichkeit“ dezidiert Rücksicht, lediglich am Ende des Buches finden sich als letztes Kapitel eines kurzen systematischen Teils vier Seiten über „vorstaatliche Herrschaftsformen“ ohne große Neuigkeiten. Trotzdem steht zu hoffen, daß Althoff möglichst vielen, mit der Ottonenzeit noch wenig vertrauten Lesern ein Tor zu ihrem Verständnis öffnet.

Tübingen                                                                                            Harald Zimmermann