Merkl, Adolf Julius, Gesammelte Schriften 2,

* Verfassungsrecht, Völkerrecht I, hg. v. Mayer-Maly, Dorothea/Schambeck, Herbert/Grossmann, Wolf-Dietrich. Duncker & Humblot, Berlin 1999. Besprochen von Wilhelm Brauneder. ZRG GA 118 (2001)

BraunederMerkl20000807 Nr. 10166 ZRG 118 (2001)

 

 

Merkl, Adolf Julius, Gesammelte Schriften II, Verfassungsrecht, Völkerrecht I, hg. v. Mayer-Maly, Dorothea/Schambeck, Herbert/Grossmann, Wolf-Dietrich. Duncker & Humblot, Berlin 1999. 790 S.

Der vorliegende Band vereinigt verfassungsrechtliche Artikel des Zeitzeugen Adolf Julius Merkl von 1915 („Die Verordnungsgewalt im Kriege“) bis 1930 („Die Entscheidung über die Zukunft der Verfassung“). Die Artikel unterschiedlichster Länge wurden für Fachzeitschriften verfaßt wie etwa - so fast die Regel - „Zeitschrift für Verwaltung“, „Juristische Blätter“ (Österreich), „Deutsche Juristen-Zeitung“, einige auch für Zeitungen. Die Sammlung ist verdienstvoll, besonders im Hinblick auf Periodika, wo man Beiträge Merkls nicht so ohne weiteres vermuten könnte wie etwa in der „Schweizerischen Juristen-Zeitung“. Aufgenommen wurde aber auch der Kommentar zum „Gesetz, betreffend die Übernahme der Staatsgewalt in den Ländern“, eines der ersten verfassungsrelevanten Gesetze der jungen Republik Deutschösterreich. Insgesamt geben die Aufsätze nicht nur ein vorzügliches Bild vom Schaffen Merkls wieder, sondern sind als Quellen wertvoll. Sie reflektieren die wichtigsten verfassungsrechtlichen Probleme ihrer Zeit, sei es als Erörterung erlassener, geplanter bzw. wünschenswerter Gesetze oder einfach staatlicher Umstände, sei es zu großen Linien wie etwa „Das Österreich von gestern, heute und morgen“ oder zu punktuellen Problemen wie etwa „Zum Stande der Sanierungsaktion“ zufolge der, so ein anderer Beitrag, „Völkerbundkontrolle als Staatsrechtsinstitut“. Überraschend ist für den Heutigen wie sehr Merkl die Verfassungsgestaltungen auf die Kompatibilität mit der Weimarer Reichsverfassung im Hinblick auf einen künftigen Anschluß Österreichs an diese überprüft und wie oft er sich in zahlreichen Artikeln damit beschäftigt.

Die editorische Betreuung des Werks läßt allerdings Wünsche offen: Am gravierendsten fällt ins Gewicht, daß das genaue Erscheinungsdatum der einzelnen Beiträge nicht aufgeführt wird. Nicht glücklich ist auch, daß der erwähnte Beitrag aus einem Kommentar nicht um die kommentierten Gesetzesbestimmungen ergänzt wurde. Eine der seltenen editorischen Anmerkungen (352) teilt zum Artikel über die „Verfassungsrechtlichen Grundlagen der österreichischen Verwaltung“ mit, Merkl habe diesen im wesentlichen „Manuskripte einer systematischen Darstellung der deutschösterreichischen Bundesverfassung entnommen, die ich in absehbarer Zeit erscheinen lassen zu können hoffe“, eine Hoffnung, die sich freilich nicht erfüllte: vgl. vom Mitherausgeber A.-D. Grossmann, Adolf Julius Merkl. Leben und Werk, Wien 1989.

Wien                                                                                                              Wilhelm Brauneder