Haverkamp, Alfred, Zwölftes Jahrhundert

1125-1198 (= Gebhardt, Bruno, Handbuch der deutschen Geschichte, 10. Aufl., Bd. 5). Klett-Cotta, Stuttgart 2003. L, 268 S. Besprochen von Alois Gerlich.

Haverkamp, Alfred, Zwölftes Jahrhundert 1125-1198 (= Gebhardt, Bruno, Handbuch der deutschen Geschichte, 10. Aufl., Bd. 5). Klett-Cotta, Stuttgart 2003. L, 268 S.

 

Das 1891 begonnene Werk Bruno Gebhardts war zunächst bestimmt zum Gebrauch in Schulen und erfuhr in der ursprünglichen Konzeption sechs Auflagen, ehe es 1922 unter der Leitung Aloys Meisters die stärkere Zielbestimmung für den akademischen Unterricht an Universitäten erhielt. Eine achte Auflage gab 1930 Robert Holtzmann heraus. Ein Vierteljahrhundert lang ruhte die Neubearbeitung, „während die Geschichte selbst wilde Sprünge machte und das herkömmliche Geschichtsbild von verschiedenen Seiten her in Frage gestellt wurde“, wie Herbert Grundmann dies als der Herausgeber in der 1970 erschienenen neunten Auflage trefflich motivierte. Während der achtzig Jahre seit Gebhardt war das Gesamtwerk auf vier umfangreiche Bände gewachsen, von denen der letzte geteilt werden musste. Ihn gab nach Grundmanns Tod (1970) Karl Dietrich Erdmann 1976 heraus. - Von dieser Einteilung in Großbände geht man nun ab. Der „neue Gebhardt“ wird aufgegliedert in vierundzwanzig Teile. Das Mittelalter soll unter der Ägide Alfred Haverkamps acht Darstellungsteile umfassen.

 

Vor seine Darstellung des 12. Jahrhunderts in sieben Abschnitten stellt Haverkamp eine erstklassige Überschau über Quellen und Literatur aus der Feder Alfred Heits (†), durch die in exzellenter bibliographischer Präzision über Stand und Umfang der Einzeldisziplinen Auskunft gegeben wird. Über Quellen und Literatur zu „seinem“ Zeitabschnitt fügt Haverkamp eine knappe Überschau bei. Auf Schwerpunkte der jüngsten Forschungsstufe wird hingewiesen. Einführend in die Grundlagen des historischen Geschehens sind Erörterungen über Landesausbau, Ostsiedlung, Agrarwirtschaft, Gewerbe, Handel und Verkehr, Individualisierungen von Landschaften, bedeutende Dynastien, den Ertrag der Landesgeschichtsforschung für die sogenannte große Geschichte Deutschlands und seiner Anrainerregionen in den benachbarten Ländern. Dem folgen Hinweise auf Rodungen, Deichbau und Mühlentechnik. Ein wenig mager bleiben angesichts der schütteren Quellenlage Aussagen über Migrationsbewegungen. Satter sind die Hinweise auf die Marktorientierung der Agrarproduktion, das zaghafte Wachstum von Städten. Angesprochen wird die in der Forschung noch ergebnisunsichere Verdorfung mit deren landschaftlichen Unterschieden. Hervorgehoben werden die früh entfaltete Handelsbedeutung der Champagnemessen und deren Besuch durch Kaufleute aus deutschen Städten, die Verdichtung des Seehandels, die Spezialisierung von Tuchgewerben. Wiederholt stellt der Verfasser den Vorsprung des Westens des Reiches vor dem Osten und dessen benachbarten fremdländischen Regionen heraus.

 

Nach Skizzierung der Ausgangslage werden in zwei Abschnitten die Herrschaften des Kaisers Lothar III. und des Königs Konrad III. analysiert. Zutreffend ist die Beurteilung des Mainzer Wahlaktes von 1125 mit dessen Manipulation durch Erzbischof Adalbert I. von Saarbrücken. Sein im Pontifikat entstandener antisalischer Affekt hätte schärfer herausgestellt werden dürfen. Lothars III. Kampf mit der staufischen Opposition und dem Gegenkönigtum Konrads III., die Verleihung des Dukats in Franken an den Würzburger Bischof, die Beziehungen zu Papst Innozenz II. nach dem Ausbruch des Schismas 1130, Romzug und Kaiserkrönung, die weitreichenden Ambitionen in Süditalien und deren Fehlschlag, die in Deutschland damals nutzbare Rückendeckung am welfischen Herzog Heinrich dem Stolzen sind Hauptpunkte der Charakterisierung der zwölf Herrschaftsjahre.– Wie die Wahl von 1125 in ihrer Abnormität wird die staatsstreichartige Erhebung Konrads III. 1138 in Koblenz als Besonderheit in der Herrschergeschichte des 12.Jahrhunderts gesehen. Sie ist der Beginn der staufischen Sukzessionen, stand sofort unter der Belastung durch den welfischen Herzog und dessen Anhänger, seit 1137 Heinrichs, dem die Geschichte den Beinamen des Löwen geben sollte, als Nachfolger in Sachsen. Nicht zu unterschätzendes Beiwerk bildete die auf Schwaben konzentrierte Auseinandersetzung mit Welf VI., die stark genug war, Konrad III. den Romzug und die Kaiserkrönung zu verwehren. Zu den Maßnahmen des Königs in Deutschland mit teilweise ansehnlichen Erfolgen, die nicht zuletzt in der Bewertung zur Revision mancher Fehlurteile in der älteren Forschung führten, gesellte sich jedoch die alles dominierende Kreuzzugsbewegung. Der missglückte Kreuzzug brachte die Ausweitung der welfischen Opposition im Bündnis mit Roger II. von Sizilien. Während der in vielerlei Hinsicht offenen, ja konfusen, Konstellation, sie auch durch eine staufische Niederlage bei Braunschweig 1151 noch markiert, verstarb in Bamberg Konrad III. am 15.Februar 1152.

 

Nach der Überschau über die beiden ersten Regierungsabschnitte folgt eine Schilderung der Forschungsstände in der Problematik Kontinuität und Wandel im Herrschaftsgefüge. Die langsam einsetzende Territorialisierung führte zum Wandel in der Struktur des Herzogsamtes. Es erhielt eine lehnsrechtliche Position, radiziert auf eines der sich festigenden Machtgebilde. Köln und Würzburg wurden zu Herzogtümern in geistlicher Hand. Landgrafschaften wurden gebildet, erstmals durch Lothar III. in Thüringen. In den südlichen und westlichen Reichsteilen vor allem gewannen die Ministerialen an Bedeutung. Hier wird die noch im Gang befindliche Diskussion berührt, besonders das Problem der Stellung von Ministerialen in Städten angesprochen. Politische Krisen nutzten die erstarkenden Bürgerschaften zu Fixierungen ihrer Stadtrechte, die Schöffenkollegien gerieten oft unter den Einfluß der führenden Familien als sich bildenden Sozialkörpern. Eng mit dem Wandel in den gesellschaftlichen Bereichen verbunden waren religiöse Impulse. Haverkamp spricht hier von einer ‚Reformation’ in Bezug auf die von Cluny ausgehenden Strömungen und auch im Blick auf die Regeln der neuen Orden der Regularkanoniker, Zisterzienser und Prämonstratenser. (Ist der Begriff ‚Reformation’ nicht bereits anderweitig besetzt und hier schon anwendbar? Man sollte wohl eher wie bisher nur von Reform, neuen Regeln und von im Vergleich mit dem benediktinischen Mönchtum doch andersartigen Zielen und Verhaltsweisen der neuen monastischen Gemeinschaften sprechen.) Weittragende Bedeutung erhielt die Ausbildung des weiblichen Klosterwesens. Die Folgeentwicklungen während der zweiten Hälfte des Jahrhunderts werden in einem gesonderten Abschnitt behandelt. Die weiter voranschreitenden Gründungen von Zisterzienserniederlassungen und die zunächst retardierte Entstehung auch von Frauenkonventen des Ordens wie im Westen jetzt auch im Osten des Reiches, das Auftreten von ersten Beginengemeinschaften, die Verfolgung von Katharern in rheinischen Städten, die in den Werken Gerhochs von Reichersberg und Hildegards von Bingen enthaltene Kritik an der Amtskirche sind Hauptpunkte dieses Abschnittes, den man mit dem vorangehenden hätte unmittelbar verbunden lassen können in Anbetracht der Sachzusammenhänge in den alten und neuen Orden.

 

Der Verfasser kehrt in den nächsten Abschnitten zurück zur Beschreibung des Handelns der Herrscher. Die nicht problemlose Vorbereitung der Wahl Friedrichs I. bietet den Ansatz. Bayerns Überlassung an den Babenberger Heinrich II. Jasomirgott als Herzog und die Zurückdrängung des Welfen Heinrich auf Sachsen, Regelungen innerhalb der eigenen staufischen Dynastie und mit Herzog Berthold IV. von Zähringen werden straff aufgeführt. Der Konstanzer Vertrag mit Papst Eugen III. 1153 und das Goslarer Übereinkommen mit Heinrich dem Löwen, der erste Italienzug und die Kaiserkrönung 1155, dann der Ausgleich mit Heinrich dem Löwen durch dessen Wiederbelehnung mit Bayern, während der Babenberger auf seine Ausgangssituation bei Gewährung des im Laufe der Zeit für die Reichsverfassung Vorbild gewinnenden Privilegium minus von 1156 für Österreich zurückkehren mußte, folgen. Von hohem Wert war die Gewinnung der Rheinischen Pfalzgrafschaft für das Stauferhaus. Eindrucksvoll dargestellt werden die Auswirkungen der Italienpolitik Friedrichs I. Barbarossa in Deutschland. Auf die Einzelheiten kann im Rahmen einer Rezension nicht eingegangen werden. Es genüge der Hinweis, dass ein besonderer Kenner der staufischen Italienpolitik seine Forschungsergebnisse darbietet. Besonderes Gewicht wird auf die schwierigen Auseinandersetzungen mit dem Papsttum und auf den umstrittenen Frieden von Venedig 1177 gelegt, ebenso auf den Streit mit Heinrich dem Löwen und dessen Sturz 1180. Eingeflochten werden Hinweise auf die Beziehungen mit Frankreich, England und Byzanz. Die Auseinandersetzung mit Sizilien endete zunächst durch die Vermählung des Thronfolgers mit Rogers II. Tochter Konstanze in Mailand 1186. Die Ausweitung der imperialen Politik auf den mediterranen Raum zwischen 1187 und 1198 wird als Einheit gesehen. Nicht so sehr Friedrichs I. Barbarossas Tod 1190 während des Kreuzzuges, sondern die Vorbereitung des Krieges, die großen Mainzer Hoftage 1184 und 1188, Heinrichs VI. Nachfolge in Deutschland und Burgund, sein im Misserfolg endendes Projekt der Übereinkunft mit den Reichsfürsten über die Erbfolge, schon zuvor der Streit um das Bistum Lüttich und die Formierung einer gefährlichen Oppositionsbewegung am Rhein in Verbindung mit der welfischen Gegnerschaft werden zum Bild krisenhafter Entwicklung in Deutschland vereint. Heinrichs VI. Regierung stand unter vergleichbar großen Belastungen wie die des Vaters. Darüber darf der Glücksfall der Gefangennahme des englischen Königs Richard Löwenherz nicht hinweg täuschen. Man sollte in diesem Zusammenhang stärker die Distanzierung der deutschen Fürsten beachten. Deren Hofbesuche, derzeit Gegenstand von Untersuchungen anderer Provenienzen, beschränkten sich meist auf Kurzaufenthalte. Von Zielbestimmung der Reichspolitik oder auch nur nachhaltigem Einfluß auf diese durch die Fürsten kann kaum mehr die Rede sein. Konstanten waren hingegen Ministerialen vom Schlage eines Markward von Annweiler, Heinrich von Kalden oder Heinrich von Lautern, bedeutend in der Umgebung der Kronträger als Inhaber von Reichshofämtern. Des Kaisers Tod 1197 brachte unter solchen Begleiterscheinungen den Beginn einer Reichskrise von jahrzehntelanger Dauer.

 

An diese Phase der Herrschergeschichte werden jetzt fünf Kapitel strukturhistorischer Art angeschlossen. Dies lockt zum Vergleich mit dem von Karl Bosl 1970 gestalteten großen Schlussteil zur neunten Auflage mit dessen innerer Kontinuität. Die Erwägungen über die staufische Reichsauffassung in der nach dem Wormser Konkordat 1122 ausgebildeten Form, die Lehnsbindung der geistlichen Großen, die im Reichsdienst hervorragenden Rainald von Dassel in Köln, Christian von Buch in Mainz und Konrad von Querfurt in Münster werden hervorgekehrt in ihrer besonderen Bedeutung. Da hätte auch die in ihrer Art andere Politik Konrads von Wittelsbach in Mainz, Salzburg und wieder Mainz gleichgewichtig in diesem Zusammenhang erwähnt werden dürfen. Genannt werden die Pflichten der geistlichen Reichsfürsten zu Hof- und Heerfahrt, bei denen allerdings wie bei den weltlichen Großen die Minimalisierung in den Italienzügen anhub, wofür das Söldnerwesen Ersatz bieten sollte. Die substantiellen Veränderungen im Lehnrecht 1156 und 1158 und die Monetarisierung der Folgepflichten andererseits werden nur gestreift. Beim Ausbau seiner eigenen Stellung im Reich nördlich der Alpen konnte Friedrich I. an die von Konrad III. geschaffenen Positionen anknüpfen. Jetzt kamen zu den alten Zentren der Reichgutpolitik im Reichswesten die im Egerland, in Thüringen und im Elbe-Saale-Gebiet hinzu. Bei allen Vorhaben war der Kaiser angewiesen auf in den Landschaften ansässige Helfer, im Kern auf die Ministerialen im Dienst des Reichsoberhaupts. Deren Mitgliedschaft in reichskirchlicher Ministerialität war wohl nicht selten und konnte ein Mittel enger Bindung von geistlichen Großen an die Krone sein.

 

In weiteren Themenfolgen wird zunächst die höchst wechselvolle Geschichte der Juden und der christlich-jüdischen Beziehungen genannt. Den weiten Horizont, der sich hier eröffnet, umschreitet Haverkamp verhältnismäßig rasch. Man hätte sich ein wenig mehr hinsichtlich des Lehrgehaltes der jüdischen Theologie und deren innerer Entwicklung gewünscht.

 

Die Rechts- und Verfassungsgeschichte kommt zu Wort in Erörterungen über ländliche und städtische Gemeindebildungen, die Lockerung grundherrschaftlicher Organisationsformen, das Zurücktreten leibherrschaftlicher Bindungen, den Wandel im Gerichtswesen. Erwähnt werden die Schwierigkeiten insbesondere hinsichtlich der Erkenntnis über das Entstehen von Dorfgemeinden. Zu begrüßen ist der Hinweis auf die Wirkungen religiöser Wertvorstellungen, die im 12. Jahrhundert erheblich an Kraft gewannen und zweifellos oft vermittelnden Einfluß nahmen auf die Auseinandersetzungen zwischen städtischem Bürgertum und ländlichem Bauerntum, zwischen Ministerialität, Adel und dem sich ausformenden Rittertum. Die Ausführungen über Trends in Verfassung, Wirtschafts- und Gesellschaftswandel bergen Anregungen für weitere Forschungen insbesondere lokaler oder regionaler Natur auf den Feldern der geschichtlichen Landeskunde.

 

Über die Bildung und technischen Gestaltungen folgt ein Überblick in großen Linien. Die romanischen Länder erbrachten eine im Vergleich mit Deutschland bedeutendere Produktivität. Hier entfaltete Rupert von Deutz seine Auseinandersetzung mit den frühen französischen Scholastikern, doch weit übertroffen von Gerhoch von Reichersberg. Anselm von Havelberg übermittelte Innovationen aus der byzantinischen Theologie. Hohen Rang erwarb sich der Freisinger Bischof Otto als Reformer, Geschichtsphilosoph und Theoretiker. Die vielleicht glänzendste Erscheinung war Gottfried von Viterbo, er auch als Politiker im Gefolge Kaiser Friedrichs I. und Lehrer der Söhne des Herrschers. Die Trinitätslehre stand im Mittelpunkt der Erörterungen des Scholasters Hugo von Honau. In benachbarte Bereiche gehören die in Nonnenkonventen wirkende Herrad im elsässischen Kloster Hohenburg und die noch bedeutendere Hildegard von Bingen als Seherin und aktiv in die Politik in Reich und Kirche Eingreifende. Die Domschulen blieben im wesentlichen konservative Einrichtungen. Mäzenatentum für literarisches und künstlerisches Schaffen wurde gepflegt an den Höfen. Was aber im Blick auf die Theologie und Philosophie in Deutschland fehlte, war ein stark vorandrängender Impetus, wie er auf die Kämpfe der Gelehrten in Franreich wirkte. Dem kann man nur zustimmen. Wer in diesen Disziplinen und ebenso in der Jurisprudenz Kenntnisse erwerben und so seiner Karriere eine Basis verschaffen wollte, der musste nach Frankreich, später wahlweise auch nach Italien.

 

Ausklingen lässt der Verfasser den Band mit Hinweisen auf, modern gesprochen, technische Fertigkeiten und Erfindungen: die Windmühle, Verbesserungen des Wagenbaus für den intensivierten Wirtschaftsgüteraustausch, Fortschritte beim Hausbau mit Übergang zu Steinmaterial, Bau von Brücken, Veränderungen beim Bronzeguß. Am Ende steht ein Ausblick auf das anhebende dichterische Schaffen in mittelhochdeutscher Sprache, gefördert an den Höfen der weltlichen Großen gleichsam als einer der Ansätze für das breitere kulturelle Schaffen im nächsten Jahrhundert.

 

Alles in Allem: Präsentiert wird die Neuformung eines repräsentativen Werks deutscher Geschichtswissenschaft in Anwendung erprobter Methoden und Aufnahme der Ergebnisse der jüngsten Forschung und kontroverser Lehrmeinungen auf den weiten Feldern einer in fünf Jahrzehnten vorangeschrittenen Disziplin im Rahmen der Geisteswissenschaften. Die Zerlegung in zwei Dutzend Bände bringt jedoch Bedenken. Man hat nicht mehr vor sich die Überschau über längere Zeitspannen in einem dicken Band. Denn ein Jahrhundert, wie es jetzt in ansprechend gestalteter kleiner Buchform dargeboten wird, ist letztlich doch nur ein Abschnitt unter vielen in gesamthistorischen Abläufen. Um dies zu erkennen und Vergleiche anzustellen, bedarf es des Zugriffs auf andere Bände der Reihe - , wenn die einmal alle da sein werden. Bis dahin sucht man weiter andere Literatur und greift wieder auf den ‚alten’ Gebhardt zurück. Das erschwert zumindest vorläufig die Nutzbarkeit. Bei Verwendung eines solchen Teilbandes in der universitären Welt, besonders im Prüfungsgeschehen, liegt zudem die Gefahr der Sichtverengung der Kandidaten auf noch kleinere als die bisher ohnehin üblichen sogenannten ‚Spezialgebiete’ nahe. Doch soll das nicht den Dank mindern für eine Hinführung zu neuen Sichtweisen und den offenen Fragen an die Vergangenheit.

 

Wiesbaden                                                                                                     Alois Gerlich