Hildebrandt, Thomas, Die brandenburgischen Provinziallandtage
Hildebrandt, Thomas, Die brandenburgischen Provinziallandtage von 1841, 1843 und 1845 anhand ausgewählter Verhandlungsgegenstände (= Rechtshistorische Reihe 263). Lang, Frankfurt am Main 2002. 308 S.
Die Arbeit ist die von Werner Schubert betreute, im Sommer 2002 von der juristischen Fakultät der Universität Kiel angenommene Dissertation des Verfassers. Sie betrifft die Bedeutung der Provinziallandtage in Preußen am Beispiel Brandenburgs. Diesen kommt als Vorstufe der Parlamentarisierung großes Gewicht für die politische Geschichte des 19. Jahrhunderts in Deutschland zu.
Der Verfasser stellt unter A nach einer kurzen Einleitung zunächst die brandenburgischen Provinzialstände dar. Ihre rechtliche Grundlage bildet das brandenburgische Ständegesetz vom 1. Juli 1823. Nach einer Verordnung vom 17. 8. 1825 umfasste der erste Stand das Domkapitel von Brandenburg, den Grafen von Solms-Baruth, den Grafen Hardenberg-Reventlow auf Neu-Hardenberg (, seit 1839 den Grafen zu Solms-Sonnenwalde) und 32 Vertreter der Ritterschaft, der zweite Stand 23 Mitglieder der Städte und der dritte Stand 12 gewählte Vertreter der Landgemeinden.
Im Weiteren konzentriert der Verfasser sich auf die Provinziallandtage von 1841 (7. Landtag), 1843 (8. Landtag) und 1845 (9. Landtag). Er beginnt jeweils mit der Darstellung der Propositionen. Danach schildert er ausführlich die Verhandlungen zu ausgewählten Verhandlungsgegenständen, meist unterteilt in Vorgeschichte, Beratungen und Ergebnis.
1841 steht dabei der Gesetzentwurf zum Deichwesen im Mittelpunkt. 1843 spielt der Entwurf eines Strafgesetzbuchs die größte Rolle. 1845 geht es vor allem um die vollständige Durchführung des 1812 erlassenen Edikts über die bürgerlichen Verhältnisse der Juden und dessen zeitgemäße Fortführung.
Unter B fasst der Verfasser auf wenigen Seiten seine Ergebnisse zusammen. Er ermittelt die brandenburgischen Provinziallandtage von 1841 bis 1845 als die konservativsten aller 8 Landtage des Königreichs Preußen. Eine tatsächliche Einflussnahme, in welcher Form auch immer, war seiner Erkenntnis nach offensichtlich nicht gewollt.
Dennoch weist er überzeugend darauf hin, dass die Beratungen dieser Landtage zu den Anfängen des Parlamentarismus in Preußen zu zählen sind. Im Anhang führt er die anwesenden Abgeordneten der brandenburgischen Landtage von 1841, 1843 und 1845 auf. Das Literaturverzeichnis beschließt die sorgfältige Arbeit.
Innsbruck Gerhard Köbler