Hubig, Stefanie, Die historische Entwicklung

des § 23 ZPO (= Rechtshistorische Reihe 270). Lang, Frankfurt am Main 2003. 173 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

Hubig, Stefanie, Die historische Entwicklung des § 23 ZPO (= Rechtshistorische Reihe 270). Lang, Frankfurt am Main 2003. 173 S.

 

Die Arbeit ist die von Ekkehard Schumann betreute, 2002 von der juristischen Fakultät der Universität Regensburg angenommene Dissertation der Verfasserin. Sie schildert nach einer kurzen Einleitung zunächst den heutigen Rechtszustand. Danach ist kein Gerichtsstand so umstritten wie der Gerichtsstand des Vermögens.

 

Von dieser Ausgangslage her wendet sie sich der Geschichte zu und erörtert zunächst die Gerichtsstände im gemeinen Recht. Dann behandelt sie die Entwicklung in Preußen und in Bayern sowie den Rechtszustand in Westphalen, Baden, Württemberg, Hannover, Braunschweig, Oldenburg und Hessen. Dem folgen die Untersuchung der Entwürfe zu gemeinsamem deutschem Recht seit 1861 und die Entstehungsgeschichte der Zivilprozessordnung von 1879.

 

Insgesamt ermittelt die Verfasserin, dass der Gerichtsstand des Vermögens erstmals als § 34 im Anhang zur Allgemeinen Gerichtsordnung Preußens von 1809 aufspürbar ist, wo eigentlich nur eine bestehende Gerichtsstandsregelung durch Wegfall eines bisherigen Tatbestandsmerkmals (adeliges Gut oder Rittergut) abgeändert wurde. Rechtssystematisch und rechtsgeschichtlich leitet sie ihn vom ursprünglich lehenrechtlichen Gerichtsstand des Landsassiats ab. Zugleich zeigt sie auf, dass er in der Reichszivilprozessordnung die Zielsetzungen des aufgegebenen Arrestgerichtsstands als Fremdenforum übernahm.

 

Für die Gegenwart stellt ie die bestehenden Probleme dar. Dann schließt sie sich der von ihrem Betreuer vertretenen restriktiven Auslegung im Wege des wirtschaftlichen Vermögensbegriffs an und hält eine Gesetzesänderung nicht für zwingend erforderlich. Zwei kurze Anhänge erleichtern die Übersicht über die einleuchtend dargelegten Zusammenhänge.

 

Innsbruck                                                                                           Gerhard Köbler