Regesten der Reichsstadt Aachen

* (einschließlich des Aachener Reiches und der Reichsabtei Burtscheid), Band 3 1351-1365, bearb. v. Kraus, Thomas R. (= Publikationen der Gesellschaft für rheinische Geschichtskunde 47). Droste, Köln 1999. Besprochen von Dieter Strauch. ZRG GA 118 (2001)

StrauchRegesten20000915 Nr. 10066 ZRG 118 (2001)

 

 

Regesten der Reichsstadt Aachen (einschließlich des Aachener Reiches und der Reichsabtei Burtscheid), Band 3 1351-1365, bearb. v. Kraus, Thomas R. (= Publikationen der Gesellschaft für Rheinische Geschichtskunde 47). Droste, Köln 1999. XLII, 474 S.

In der Reihe der von der Gesellschaft für Rheinische Geschichtskunde betreuten Regestenwerke blickt das Projekt der Aachener Regesten bereits auf einige Jahrzehnte Arbeit zurück. Es erschien der zweite Band, der die Jahre 1301 – 1350 umfaßt – obwohl bereits 1917 projektiert – im Jahre 1937, der erste Band (für die Jahre von 1251 – 1300) im Jahre 1961. Auch mit dem vorliegenden dritten Band ist das Unternehmen nicht abgeschlossen. Da auf möglichste Vollständigkeit Wert gelegt wurde (das Verzeichnis der Fundorte ist lang und beschränkt sich keineswegs auf Deutschland, sondern begreift auch Archive der Nachbarländer und selbst das Vatikanische Archiv mit ein), war die Sammeltätigkeit mühsam und aufwendig. Geplant sind insgesamt sechs Bände, so daß das Gesamtwerk die Regesten der Jahre 1251 – 1400 umfassen wird.

Der vorliegende dritte Band verzeichnet insgesamt 593 Nummern, wobei zu beachten ist, daß die mit einem * versehenen Nummern zwar in die zeitliche Abfolge der Regesten integriert sind, aber den Inhalt der Urkunde nur verkürzt wiedergeben, weil dort Aachen bzw. Burtscheid nur beiläufig erwähnt sind. Für den Inhalt der Regesten hat sich der Bearbeiter dankenswerter Weise an die Regeln gehalten, welche die Gesellschaft für die Regesten der Erzbischöfe von Köln vorgegeben hat. Originalzitate sind häufiger als in den früheren Bänden. Auch sonst hat der Bearbeiter alles getan, um das reichhaltige Material zu erschließen. Dazu gehört nicht nur ein umfangreiches, 67 Seiten umfassendes Personen- und Ortsregister, sondern auch ein Sachverzeichnis und vor allem auch ein reichhaltiges Quellen- und Literaturverzeichnis von 25 Seiten. Die Benutzung des Werkes wird auch dadurch erleichtert, daß Literaturhinweise auf die Urkunden immer dann genannt sind, wenn dort neue Erkenntnisse gewonnen wurden.

Für den Rechtshistoriker erfreulich ist, daß die Urkunden über den Landfrieden zwischen Maas und Rhein von 1351 nicht nur sehr ausführlich regestiert ist[1], sondern daß auch alle Schreiben und Urkunden, die zu diesem Vertrag gehören, selbst dann aufgenommen wurden, wenn Aachen nicht erwähnt ist. Das spätmittelalterliche Landfriedenswesen ist in allen seinen Begleiterscheinungen vertreten. Wichtigen Aufschluß geben die Regesten auch über die damals vermehrt tätig werdenden Notare[2]. Bedeutsam ist die Stellung des Aachener Oberhofs, der für alle Städte des Rheinlands (außer Köln) und darüber hinaus als rechtsweisendes Gericht tätig war. Einen besonderen Punkt bilden die Testamente. Sie sind als Quelle für die Besitzverhältnisse und das mittelalterliche Leben bis heute personenhistorisch und rechtsgeschichtlich bei weitem nicht ausgeschöpft. Da sie zwar zahlreich überliefert, aber in vielen Archiven noch kaum erschlossen sind, konnte hier nur das geboten werden, was anderwärts bereits verzeichnet war. Die Testamente geben häufig Aufschluß über Wallfahrten nach Aachen, deshalb wird sich der Nachweis darüber mit fortschreitender Verzeichnung nicht unerheblich erhöhen. Im Zusammenhang mit den Kaufleuten werden häufig auch Zollfragen berührt, ein Dauerthema des Spätmittelalters!

Der sorgfältig und umsichtig gearbeitete Band ist eine Fundgrube für jeden Historiker und Rechtshistoriker. Da der Bearbeiter meldet, daß die Stoffsammlung abgeschlossen ist und die Regesten für die Bände 4 – 6 der Reihe bereits vorliegen und nur noch der Überarbeitung bedürfen, besteht die berechtigte Hoffnung, daß die für das Spätmittelalter hinsichtlich Aachens überlieferten Urkunden bald vollständig durch Regesten erschlossen sind.

Köln am Rhein                                                                                   Dieter Strauch

[1] Zur Bedeutung dieses Landfriedens vgl. Claudia Rotthof-Kraus, Die politische Rolle der Landfriedenseinungen zwischen Maas und Rhein in der zweiten Hälfte des 14. Jhs (Beihefte d. Zs. d. Aachener Geschichtsvereins, 3) Aachen 1990.

[2] Vgl. dazu auch Dieter Strauch, Zur Geschichte des Rheinischen Notariats bis 1797, in: Notar und Rechtsgestaltung. Jubiläums-Festschrift des Rheinischen Notariats, hg. v. d. Rheinischen Notarkammer u. d. Verein f. d. Rheinische Notariat e. V., Köln 1998, S. 587 – 632.