Svarez, Carl Gottlieb, Entwurf eines allgemeinen Gesetzbuches

für die Preußischen Staaten. Band 3 Erster Teil, Dritte Abteilung, Edition nach der Ausgabe von 1786 mit Hinweisen auf das ALR, AGB, die eingegangenen Monita und deren Bearbeitung sowie mit einer Einführung und Anmerkungen v. Krause, Peter (= Gesammelte Schriften, Zweite Abteilung Die preußische Rechtsreform, Band 3). Frommann-Holzboog, Stuttgart 2003, XXVI, 390 S. Band 4 Zweiter Teil, Erste Abteilung (1787). Frommann-Holzboog, Stuttgart 2003. LX

Svarez, Carl Gottlieb, Entwurf eines allgemeinen Gesetzbuches für die Preußischen Staaten. Band 3 Erster Teil, Dritte Abteilung, Edition nach der Ausgabe von 1786 mit Hinweisen auf das ALR, AGB, die eingegangenen Monita und deren Bearbeitung sowie mit einer Einführung und Anmerkungen v. Krause, Peter (= Gesammelte Schriften, Zweite Abteilung Die preußische Rechtsreform, Band 3). Frommann-Holzboog, Stuttgart 2003, XXVI, 390 S. Band 4 Zweiter Teil, Erste Abteilung (1787). Frommann-Holzboog, Stuttgart 2003. LXXVI, 203 S. Band 5 Zweiter Teil, Zweite Abteilung (1787). Frommann-Holzboog, Stuttgart 2004. XVI, 279 S. Band 6 Zweiter Teil, Dritte Abteilung (1788). Frommann-Holzboog, Stuttgart 2004. XVI, 290 S.

 

In seiner Reihe der Werke des wichtigsten Bearbeiters des preußischen Allgemeinen Landrechts, Carl Gottlieb Svarez (1746-1798), schließt der Herausgeber Peter Krause mit den in schneller Folge erschienenen Bänden 3 bis 6 die Neuedition des Entwurfs eines allgemeinen Gesetzbuches für die Preußischen Staaten ab. Der erste Band und der zweite Band waren 1996 und 2003 erschienen (dazu die Rezensionen in dieser Zeitschrift, Band 118 [2001] 621–625 und Bd. 121 [2004] ____). Der 1985 vom Verlag Keip besorgte Reprint des Entwurfs ist vergriffen. Insofern ist der Abschluss der vorliegenden Neuedition verdienstvoll und nützlich, auch wenn Bibliotheksbenutzer im Katalog den Entwurf nicht unbedingt als Teil einer Werkausgabe von Svarez suchen werden. Generell bleibt es problematisch, ein Kodifikationsvorhaben als geistige Leistung eines Einzelnen zu sehen, wie groß auch immer der Beitrag von Svarez zur Entstehung des preußischen Allgemeinen Landrechts von 1794 gewesen ist.

 

Gegenüber der Ausgabe von 1785 und dem Reprint von 1985 sind auch die weiteren Bände des Entwurfs jeweils um eine Übersicht über das Verfahren bei Erstellung von Beginn der Kodifikationsarbeiten für die vorliegenden Vorschriften im Jahre 1780 bis zum Druck in den Jahren 1785 bis 1787 ergänzt, die aus den im Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz in Berlin-Dahlem verwahrten Gesetzgebungsmaterialien gefertigt wurde. Außerdem enthalten die einzelnen Vorschriften Querverweise auf die endgültigen Bestimmungen im Allgemeinen Gesetzbuch von 1791 bzw. Allgemeinen Landrecht von 1794 sowie auf die in den ungedruckten Gesetzgebungsmaterialien befindlichen Kritiken, Anmerkungen und Gutachten von Rechtswissenschaftlern, Praktikern, preußischen Gerichten und Behörden sowie den Ständen der preußischen Provinzen. Band 3 der Edition enthält den letzten Teil des Personenrechts mit den vielbeachteteten Vorschriften über das Verhältnis des Staats zu seinen Bürgern einschließlich des Vormundschaftsrechts und des Strafrechts. Band 4 bis 6 enthalten das Sachenrecht. Hierzu gehört nicht nur das Sachenrecht im Sinne des heutigen Bürgerlichen Gesetzbuchs (das im Wesentlichen in den Bänden 4 und 6 enthalten ist), sondern auch das Schuldrecht und das Erbrecht. In der Einleitung zu Band 4 sind für das Verständnis der Entstehungsgeschichte und der Systematik des zweiten Teils des Entwurfs wesentliche Teile der Gesetzgebungsmaterialien wiedergegeben.

 

Anhand der nunmehr vollständigen Edition des Entwurfs kann sich der Leser unschwer darüber informieren, wo in den Gesetzgebungsmaterialien weiter geforscht werden könnte. Der Leser kann sehen, welche Vorschrift im Gesetzgebungsverfahren kommentiert wurde und wo sich zwischen dem 1787 abgeschlossenen Entwurf und dem 1794 veröffentlichten Allgemeinen Landrecht für die Preußischen Staaten Änderungen ergeben haben. Die Edition lädt zur weiterführenden Arbeit mit den in ihrer großen Masse ungedruckten Gesetzesmaterialien ein, um den Inhalt der seinerzeitigen Diskussionen nachzuverfolgen. Es bleibt zu hoffen, dass sich weiterhin Historiker und Juristen dieser Arbeit unterwerfen, um unser Bild dieser ungewöhnlichen Kodifikation weiter aufzuhellen.

 

Berlin                                                                                                 Andreas Schwennicke