Reichskammergericht,
BattenbergReichskammergericht19990817 Nr. 1216 ZRG 118 (2001)
Reichskammergericht, Köln, Band 1 Nr. 1 – 600 (A – F), Band 2 Nr. 601 - 1232 (G - M), bearb. v. Kordes, Matthias (= Inventar der Akten des Reichskammergerichts 26,1, 26,2 = Mitteilungen aus dem Stadtarchiv Köln 81, 82). Böhlau, Köln – Weimar – Wien 1998. 680, 739 S.
Angesichts der sukzessive fortschreitenden Verzeichnung von Reichskammergerichtsakten in den Beständen deutscher Archive, über die in dieser Zeitschrift regelmäßig berichtet wird (z. B. ZRG GA 113 [1996], 114 [1997], 116 [1999]), genügt hier ein knapper Hinweis auf die nun, mit einer ersten Publikation öffentlich sichtbar gewordene Erschließung des im Historischen Archiv der Stadt Köln befindlichen Teilbestands der Reichskammergerichtsakten. Der Bearbeiter gibt in seiner ausführlichen Einleitung erneut über die Verteilungsaktion des 19. Jahrhunderts Auskunft. Erst mit der Auflösung des preußischen Staatsarchivs Wetzlar gelangten die niederrheinischen Betreffe der Reichskammergerichtsakten an das damalige Provinzialarchiv in Düsseldorf, von denen nach einigen Verhandlungen die über 1.800 die Stadt Köln betreffenden Prozesse an das Stadtarchiv Köln als Depositum weitergegeben wurden. Dieser in den Jahren 1973 bis 1977 verfilmte Bestand wurde noch in der Mitte der achtziger Jahre dadurch weiter aufgesplittert, dass die Pergamenturkunden, die als Produkte in den Akten lagen, herausgenommen und als gesonderter Bestand aufgestellt wurden. Ob dies eine glückliche archivische Entscheidung war, mag dahingestellt sein. Diese wie auch die Entscheidung über die Deponierung eines Teils der nach Düsseldorf verbrachten Akten in Köln wird durch das jetzt veröffentlichte Repertorium und die noch folgenden Inventarbände wenigstens auf dem Papier rückgängig gemacht.
Der Bearbeiter stellt im Anschluss an seine Einleitung erneut das 1978 in Frankfurt am Main beschlossene Erschließungsschema vor (laufende Nummer, Kläger, Beklagter, Prokuratoren des Klägers und des Beklagten, Prozessart, Streitgegenstand, Instanzen, Beweismittel und Beschreibung). Hinweise auf die benutzten Quellen, Literaturtitel und sonstigen Hilfsmittel sowie eine Übersicht über die bisher erschienenen Bände der Reihe „Inventar der Akten des Reichskammergerichts“ ermöglichen eine gute Orientierung. Die eigentliche Inventarisierung, bisher eines Drittels des Gesamtbestandes, orientiert sich an den bisher vorliegenden Inventaren auf der Grundlage der Frankfurter Grundsätze. Auffallend ist die ausführliche Beschreibung der jeweiligen Streitgegenstände, bisweilen so umständlich und redundant formuliert, dass der Kern des klägerischen Begehrens verdeckt wird. Für die regionalgeschichtliche Forschung mag eine derart detaillierte Beschreibung des Akteninhalts freilich sinnvoll erscheinen.
Mit den hier angezeigten beiden ersten Teilbänden zum Kölner Kammergerichtsbestand liegen etwa zwei Drittel des Fonds verzeichnet vor. Der zweite Teilband verzichtet auf eine eigenständige Einführung, druckt aber zur besseren Benutzung nochmals das Erschließungsschema ab. Außer dem Abkürzungsverzeichnis wurde auch das Verzeichnis der benutzten Quellen und Literatur aktualisiert, und zwar unter Einbeziehung neuerer Forschungen zur Geschichte des Kammergerichts, zur Kölner Rechtsgeschichte und zur Verfassungsgeschichte des Heiligen Römischen Reichs. Schließlich wurde die Gelegenheit genutzt, das Gesamtinventar aller neuverzeichneten Akten des Reichskammergerichts auf den neuesten Stand zu bringen (ebd. S. 27 bis 32), eine schon jetzt eindrucksvolle Zusammenstellung.
Ergänzend sei vermerkt, dass mit der Auflösung der Außenstelle Frankfurt des Bundesarchivs der Bundesrepublik Deutschland, in der bisher der „untrennbare Bestand“ des ehemaligen Archivs des Reichskammergerichts verwahrt wurde, und von der aus auch die Registrierung der Gesamtreihe der Inventare erfolgte, ein wichtiges Zentrum der Kammergerichtsforschung nach Koblenz verlagert wurde (und mit der geplanten Überführung der historischen Akten des Bundesarchivs nach Berlin dorthin weiterverlagert werden wird): Damit gewinnt das von der Gesellschaft für Reichskammergerichtsforschung unterhaltene Institut für Reichskammergerichtsforschung in Wetzlar neue Bedeutung als Forschungs- und Kontaktstelle. Durch die Digitalisierung der Inventare, die weiterhin von den jeweils regionalen Archiven und Kommissionen veröffentlicht und vertrieben werden, dürfte auch die zentrale Erfassung und Zugänglichmachung der Inventare über das genannte Institut einen neuen Schub erhalten.
Darmstadt Friedrich Battenberg