Die Goldene Bulle
Die Goldene Bulle. König Wenzels Handschrift. Codex Vindobonensis 338 der österreichischen Nationalbibliothek. Kommentar v. Wolf, Armin (= Glanzlichter der Buchkunst 11). Akademische Druck- und Verlagsanstalt, Graz 2002. Vorwort, Faksimile (160S.), 127 S.
Die materielle Verfassung des Heiligen römischen Reiches ist nur durch einzelne besondere Urkunden schriftlich festgehalten. Dazu gehört auch die auf Hoftagen von Nürnberg und Metz entstandene Goldene Bulle Kaiser Karls IV. von 1356. Sie ist eines der wichtigsten Dokumente der deutschen Verfassungsgeschichte.
Sie ist neben sieben Originalausfertigungen (fünf kurfürstliche, zwei reichsstädtische [Frankfurt am Main, Nürnberg]) in insgesamt 70 lateinischen Abschriften überliefert. Die anscheinend älteste, 80 Pergamentblätter umfassende Abschrift wurde wohl um 1400 in der Hofwerkstatt König Wenzels IV. von Böhmen mit besonderer Sorgfalt hergestellt. Ein prächtiges Titelblatt, 48 beeindruckende Miniaturen und zahlreiche Initialen schmücken die sorgfältig kalligraphisch in gotischer Textura mit höchst ausgewogenem Schriftspiegel ausgeführten Textseiten der in der Gegenwart als Codex Vindobonenis 338 der Österreichischen Nationalbibliothek aufbewahrten, drei weitere kurze Texte enthaltenden Handschrift.
Von ihr veröffentlichte Heinrich Günter Thülemeyer 1697 eine Kopie der Blätter 1-46. 1977 edierte die Akademische Druck- und Verlagsanstalt eine auf 500 Exemplare limitierte Faksimileausgabe. Dem folgt nun die Aufnahme in die Glanzlichter der Buchkunst in verkleinerter, vollständiger Form.
Begleitet wird die Ausgabe von dem vorzüglichen wissenschaftlichen Kommentar Armin Wolfs. Er ist gegenüber der Faksimileausgabe von 1977 überarbeitet und insbesondere in den Anmerkungen und in der Bibliographie erweitert. Damit werden die Goldene Bulle und die in den 48 Miniaturen der Handschrift bildlich dargestellte materielle Verfassung des deutschen Reichs dieser Zeit insgesamt auf neuestem wissenschaftlichem Forschungsstand erfreulich leicht zugänglich.
Innsbruck Gerhard Köbler