Die Tegernseer Briefsammlung
Die Tegernseer Briefsammlung des 12. Jahrhunderts, hg. v. Plechl, Helmut unter Mitwirkung von Bergmann, Werner (= Monumenta Germaniae Historica, Die Briefe der deutschen Kaiserzeit 7). Hahnsche Buchhandlung, Hannover 2002. XL, 414 S.
Die Tegernseer Briefsammlung des 12. Jahrhunderts wurde bereits von Bernhard Pez in seinem Thesaurus (Bd. 3, 631-643, Bd. 6, 1 302-434, Bd. 6,2 4-60 im Umfang von 208 Briefen veröffentlicht. Seitdem sind immer wieder Einzelstücke ediert worden. Dennoch kann die neue Ausgabe unter ihren 306 Briefen und Urkunden sowie elf angehängten Liebesbriefen 40 erstmals gedruckte Stücke vorweisen.
Vorbereitet wurde sie bereits seit 1955 durch Einzelstudien des Herausgebers. Sie betreffen das Verhältnis zwischen Benediktbeuern und Augsburg, die Verhandlungen von Anagni (1176), die Regionalgeschichte Tegernsees und die Beschreibung der Handschrift. Erst 40 Jahre danach war die Gesamtedition nach formaler Überarbeitung und Anpassung an den inzwischen eingetretenen Forschungsstand möglich.
Zugrunde liegt ihr die Handschrift München, Bayerische Staatsbibliothek Clm 19411. Sie umfasst 139 Pergamentblätter und ein Papierblatt im Format 16,2 cm x 11,9 cm. Sie ist wohl von zwölf Schreibern zwischen 1160 und 1186 als Hilfsmittel für den Schulunterricht angefertigt worden.
Sie enthält ohne erkennbare Ordnung Briefabschriften, Briefformulare, Briefstillehren, Urkunden und Texte zum Trivium. Den größten Raum nimmt die Korrespondenz der Äbte Konrad I. (1126-1155) und Rupert von Tegernsee (1155-1186) ein, am bedeutsamsten sind die mit den Friedensverhandlungen von 1176/1177 und den Konzilien von Pavia und Ravenna zu verbindenden Stücke. Nur sieben der insgesamt 306 Briefe und Urkunden sind auch anderwärts überliefert.
Acht der elf Liebesbriefe finden sich als Einheit (Mustersammlung) auf den Blättern 69ra-70rb. Ebenfalls acht sind von Frauen geschrieben, drei von Männern. Herkunft (Oberdeutschland?) und bestimmte Betroffene sind nicht zu ermitteln.
Die sorgfältige, auf ein umfangreiches Verzeichnis der Quellen und Literatur gestützte Edition folgt der Handschrift und fasst nur die Liebesbriefe im Anhang besonders zusammen. Jedes Einzelstück ist bestmöglich aufgeschlossen. Wertvolle Register der erkennbaren Absender und Empfänger, der Initien, der Namen sowie der Wörter (z. B. ius civile [Regensburg, Stadtrecht 1155], ius ecclesiasticum, ius fundi, ius hereditarium, ius peticionis, ius precarium, ius proprietatis, ius regni, ius sanguinis, lex amicicie, lex propinquitatis, leges seculares, dagegen kommen advocatus, burgensis, ministerialis, prolocutor oder servus anscheinend bzw. scheinbar nicht vor) und Sachen erleichtern die Verwertung des Inhalts des gelungenen Werks in sehr angenehmer Weise.
Innsbruck Gerhard Köbler