Musson, Anthony, Medieval law in context

*. The growth of legal consciousness from Magna Carta to the Peasants’ Revolt (= Manchester Medieval Studies). Manchester University Press, Manchester 2001. XII, 274 S. Besprochen von Susanne Jenks. ZRG GA 121 (2004)

Musson, Anthony, Medieval law in context. The growth of legal consciousness from Magna Carta to the Peasants’ Revolt (= Manchester Medieval Studies). Manchester University Press, Manchester 2001. XII, 274 S.

 

Recht und Gesetz werden nicht nur verordnet, sondern auch gelebt, und die Wechselwirkung zwischen der kollektiven Rechtskultur (legal culture) und den individuellen Rechtserfahrungen (legal experiences) erzeugt ein Rechtsbewusstsein (legal consciousness), das die Rechtsentwicklung (hier als Evolution gesehen) vorantreibt. Dies ist, in wenigen Worten zusammengefasst, die Idee, auf der das Buch konzipiert ist. Es ist in 6 Kapitel untergliedert, deren Überschriften den jeweiligen Inhalt erahnen lassen: Kapitel 1 (Towards a psychology of law, S. 1-35) legt die theoretischen Grundlagen; Kapitel 2 (The professionalisation of law, S. 36-83) beschäftigt sich mit der Herausbildung des Juristenstandes, fragt ferner nach der Rolle der Juristen und nach ihrem Ansehen in der Gesellschaft; Kapitel 3 (Pragmatic legal knowledge, S. 84-134) erläutert, wie Rechtswissen erworben wurde; Kapitel 4 (Participation in the royal courts, S. 135-183) schildert die Veränderungen im Gerichtswesen als Momentaufnahmen (im Abstand von jeweils ca. 40 Jahren), die verschiedenen Klageformen sowie die Zugänglichkeit der Gerichte; Kapitel 5 (The role of Parliament, S. 184-216) beleuchtet die Rolle der zu den Parlamenten Entsandten in der Gesetzgebung und Kapitel 6 (The politicisation of law, S. 217-264) hebt auf eine andere Ebene ab, indem unter anderem auf die Rolle des Königs im Recht eingegangen wird. Die einzelnen Kapitel sind klar strukturiert und versehen mit Zusammenfassungen und Fußnoten, die sich - nicht gerade leserfreundlich – jeweils am Ende der Kapitel befinden. Einen Abschnitt, in dem die Einzelergebnisse zusammengeführt werden, fehlt zwar, doch enthält Kapitel 6 Ansätze einer solchen Zusammenfassung (S. 253-255). Anregungen für vertiefende Studien gibt die Auswahlbibliographie (S. 265-267).

 

Das Buch will die Rechtsgeschichte auch für Nichtfachleute zugänglich machen und erläutert deshalb einige der Fachbegriffe. Es will zudem einen Beitrag zur Geistesgeschichte leisten und streicht daher die sich wandelnde Erwartungshaltung an Recht und Gesetz in verschiedenen gesellschaftlichen Ebenen heraus. Hervorzuheben ist, dass der Autor sehr häufig auf unveröffentlichte britische Dissertationen zurückgreift, an die man nur schwer herankommt (insbesondere vom Kontinent aus) und sich nicht nur auf die (neuere, englischsprachige) Literatur beschränkt, sondern auch veröffentlichte Quellen und sogar Archivalien heranzieht. Insgesamt ist es eine gelungene, komprimierte Zusammenfassung der wichtigsten rechtsgeschichtlichen Entwicklungen der Zeit zwischen 1215 und 1381 auf der Grundlage der neueren Forschung mit eigener Schwerpunktsetzung.

 

Fürth                                                                                                              Susanne Jenks