Urkundenregesten zur Tätigkeit

* des deutschen Königs- und Hofgerichts bis 1451, Band 9 Die Zeit Karls IV. 1375-1371, bearb. v. Neumann, Ronald/Rotter, Ekkehart (= Quellen und Forschungen zur höchsten Gerichtsbarkeit im alten Reich). Böhlau, Köln 2003. XLII, 423 S. Besprochen von Gerhard Köbler. ZRG GA 121 (2004)

Urkundenregesten zur Tätigkeit des deutschen Königs- und Hofgerichts bis 1451 Band 9. Die Zeit Karls IV. 1375-1371, bearb. v. Neumann, Ronald/Rotter, Ekkehart (= Quellen und Forschungen zur höchsten Gerichtsbarkeit im alten Reich). Böhlau, Köln 2003. XLII, 423 S.

 

Trotz schwierigster Umstände – der erste Bearbeiter wurde von einer heimtückischen Krankheit an der Vollendung gehindert, die geplante Nachfolgerin konnte nach fast zehnjähriger Projektarbeit nicht mehr weiter beschäftigt werden – ist ein weiterer Abschnitt des wichtigen Regestenwerkes vollendet worden. In seine Jahre fallen die Übernahme der Verwaltung der Markgrafschaft Brandenburg, die Reise zu Papst Urban V. nach Avignon, die Krönung zum König von Burgund in Arles nach dem Vorbild Friedrich Barbarossas, die Verheiratung der Tochter Katharina mit Markgraf Otto von Brandenburg und der Tochter Elisabeth mit dem Herzog von Österreich, bei welcher der Kaiser die Aussteuer von 10000 Schock Prager Groschen nicht bezahlen konnte, die Gründung des Collegium Caroli in Prag, der endgültige Erwerb Schlesiens, der zweite Romzug, der Heereszug gegen den brandenburgischen Schwiegersohn und der Heimfall des Herzogtums Luxemburg. Verarbeitet sind dazu 467 Urkunden bzw. Briefe, zu denen 314 Originalausfertigungen, 87 mittelalterliche Abschriften, 132 kopiale Stücke, drei moderne Regesten und sieben Drucke bestehen. Von 86 Urkunden gibt es bisher keinen Druck, von 47 Urkunden war bisher weder ein Druck noch ein Regest bekannt.

 

In der Einleitung skizzieren die Bearbeiter die Tätigkeit der höchsten Gerichtsbarkeit in Übereinstimmung mit dem kaiserlichen Itinerar. Sie weisen besonders auf die nicht alltäglichen Verfahren hin. Sie stellen auf Grund der Datierungen der 137 Hofgerichtsurkunden die Gerichtstagungen zusammen und benennen die statt des Kaisers wirkenden Hofrichter (z. B. Burggraf Burkhard II. von Magdeburg). Zu Recht heben sie die sehr gute Überlieferung der Hofgerichtsurkunden hervor, von denen neunzig Prozent als Originalausfertigungen auf Pergament erhalten sind.

 

Verzeichnisse der Archive und Bibliotheken, der Literatur und Quellen, der Namen und Sachen umrahmen den verdienstvollen Band.

 

Innsbruck                                                                                           Gerhard Köbler