Wadle, Elmar, Geistiges Eigentum

*. Bausteine zur Rechtsgeschichte, Band 2. Beck, München 2003. VIII, 421 S. Besprochen von Manfred Rehbinder. ZRG GA 121 (2004)

Wadle, Elmar, Geistiges Eigentum. Bausteine zur Rechtsgeschichte. Bd. 2. Beck, München 2003. VIII, 421 S.

 

Der Saarbrücker Ordinarius Elmar Wadle ist derjenige unter den deutschen Rechtshistorikern, der sich ganz auf die Geschichte des geistigen Eigentums spezialisiert und dazu umfangreich publiziert hat. Einem ersten Sammelband seiner Arbeiten aus dem Jahre 1996 ist jetzt ein zweiter Band gefolgt. Dieser enthält als Einleitungsaufsatz die Skizze einer systematischen Darstellung der Gesetzgebungsgeschichte des Schutzes geistigen und gewerblichen Schaffens, gefolgt von 19 Einzelstudien. Von diesen behandeln 15 das Urheberrecht, zwei den Schutz gegen unlauteren Wettbewerb und eine das Markenrecht. Das in der Praxis des gewerblichen Rechtsschutzes im Vordergrund stehende Patentrecht wird nur am Rande erwähnt. Der Titel „Geistiges Eigentum“ erweckt daher Erwartungen, die die Aufsatzsammlung nicht einlöst. Als Sammlung von Bausteinen für eine Geschichte des Urheberrechts hingegen sind die beiden Bände ohne Konkurrenz. Auch wenn die sämtlich anderweitig publizierten Arbeiten nicht aktualisiert wurden (der älteste Beitrag stammt aus dem Jahre 1989), bieten doch die beiden beigefügten Register, die auch den ersten Band erfassen, einen gewissen Ausgleich. Allerdings: ein Schlagwortregister fehlt. Nur das Register der Autorennamen ermöglicht die Erschließung des behandelten Stoffes.

 

Die Einzelstudien zur Geschichte des Urheberrechts behandeln je zur Hälfte die Zeit des Urheberrechtschutzes durch Privilegien und die Zeit des Schutzes durch Urheberrechtsgesetze. Auch umfangmäßig nehmen diese beiden Zeiträume etwa den gleichen Raum ein. Die meisten Arbeiten beruhen auf eigenen Recherchen in Archiven und alten Buchbeständen, was ihren besonderen Wert ausmacht. Mal konzentriert sich die Darstellung auf das Werk eines einzelnen Autors, mal auf einen bestimmten Zeitraum, mal auf den Schutz einer neuen Werkkategorie oder neuen Nutzungsart. Die Ausführungen, in einem unprätenziösen Stil, lesen sich angenehm und setzen keine besonderen Fachkenntnisse voraus. Sie sind daher jedem kulturgeschichtlich Interessierten zugänglich und zu empfehlen.

 

Zürich/Freiburg im Breisgau                                                                            Manfred Rehbinder