Das Hamburger Ordeelbook von 1270

samt Schiffrecht nach der Handschrift von Fredericus Varendorp von 1493 (Kopenhagener Codex). Textausgabe und Übersetzung ins Hochdeutsche mit rechtsgeschichtlichem Kommentar v. Eichler, Frank. Mauke, Hamburg 2005. 511 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

Das Hamburger Ordeelbook von 1270 samt Schiffrecht nach der Handschrift von Fredericus Varendorp von 1493 (Kopenhagener Codex). Textausgabe und Übersetzung ins Hochdeutsche mit rechtsgeschichtlichem Kommentar v. Eichler, Frank. Mauke, Hamburg 2005. 511 S.

 

Den Anstoß zu dieser Arbeit gab ein Seminar das nie stattfand, weil sich der mittelniederdeutsche Text des Hamburger Stadtrechts von 1270 als zu sperrig erwies für den heutigen Leser, und eine neuhochdeutsche Übersetzung nicht vorlag. Daraufhin stellte sich der Verfasser selbst die Aufgabe einer Übersetzung mit Erläuterungen und Vergleichen. Sie löste er in der Form einer von Götz Landwehr in Hamburg betreuten Dissertation.

 

Das eindrucksvolle Werk gliedert sich in drei Teile. Dem folgt ein Anhang. Daran schließen sich Quellen- und Literaturverzeichnis und Index.

 

In seiner Einführung schildert der Verfasser zunächst Stadtherrschaft und Stadtverfassung Hamburgs im Mittelalter. Auf dieser Grundlage legt er die Rechtsquellen Hamburgs, wobei er Reincke folgend zur Bejahung eines dem Ordeelbook von 1270 vorausgehenden schriftlichen mittelniederdeutschen Stadtrechts neigt. Danach führt er die Literatur zum Ordeelbook für das 18. Jahrhundert (4), für das 19. Jahrhundert (6) und für das 20. Jahrhundert (18) auf.

 

Vom Ordeelbook von 1270 hat sich nach allem, was bekannt ist, kein Original erhalten. Von den fünf wichtigen Handschriften ist eine Handschrift von Ernst Joachim von Westphalen 1745 und von Anderson 1782 ediert worden, aber 1729 verbrannt, eine weitere von Lappenberg 1845 ediert worden, aber bereits 1842 vor der Edition verbrannt, eine dritte von Hach 1839 als Teil des lübischen Rechts ediert worden und heute in der Universitätsbibliothek vorhanden, eine vierte unediert in der Österreichischen Nationalbibliothek in Wien vorhanden. Die fünfte in Kopenhagen liegende, mit der Wiener Handschrift außerordentlich eng übereinstimmende Handschrift ediert der Verfasser selbst zum ersten Mal.

 

Sie wurde 1493 von einem sonst weiter nicht bekannten presbyter Fredericus Varendorp nach einer nach 1301 verfassten, unbekannten Vorlage sorgfältig und gut lesbar, aber mit nur geringem Verständnis des Inhalts geschrieben. Zweck und anschließendes Schicksal der Abschrift sind unbekannt. Licht fällt darauf erst wieder mit dem dänischen Büchersammler und Staatsminister Graf Otto Thott (1703-1785), aus dessen Nachlass sie an die königliche Bibliothek in Kopenhagen gelangte.

 

In der Edition wird der Text buchstabengetreu wiedergegeben. Bei offensichtlichen Schreibfehlern ist die fehlerhafte Fassung eingeklammert und die sinngemäß richtig erscheinende daneben kursiv gesetzt. Die Bezeichnung der Stücke und Artikel ist aus der Handschrift übernommen.

 

Die Edition beginnt mit dem Register, das 13 stucke unterscheidet. Danach folgen die einzelnen Artikel im mittelniederdeutschen Wortlaut mit neuhochdeutscher Übersetzung und jeweils unmittelbar angefügtem Kommentar. Im Anhang sind Stücke wiedergegeben, die zwar in der Handschrift fehlen, aber wegen des sachlichen Zusammenhangs aus der Edition Lappenbergs übernommen wurden.

 

Im Teil C erklärt der Verfasser Begriffe und Institutionen. Sie betreffen Verfassung und Recht, Gericht, Gerichtsverfahren, Sanktionen, Vermögen und Erwerb, Umfeld und Örtlichkeiten. Quellen- und Literaturverzeichnis weisen die Grundlagen nach, während der Index den gesamten Inhalt benutzerfreundlich erschließt.

 

Im Detail wird man über einzelne Formulierungen und Wiedergaben sicher trefflich rechten können. Insgesamt verdient die Leistung aber klares Lob. Möge öfter aus einem missglückten Anfang ein glückliches Ende hervorgehen.

 

Innsbruck                                                                                                       Gerhard Köbler