Der preußische Staatsrat
Der preußische Staatsrat 1921-1933. Ein biographisches Handbuch. Mit einer Dokumentation der im „Dritten Reich“ berufenen Staatsräte, bearb. v. Lilla, Joachim (= Handbücher zur Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien 13). Droste, Düsseldorf 2005. 58, 330 S.
Staatsrat ist das dem Staat dienende Beratungsorgan. Er findet sich in der Neuzeit an verschiedenen Stellen. Preußen kennt zwischen 1817 und 1945 drei preußische Staatsräte, von denen es hier in erster Linie um den mittleren geht, der in der preußischen Verfassung des Jahres 1920 zwecks Vertretung der Provinzen bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Staates gebildet und dem Landtag als gewisses Gegengewicht entgegengesetzt wurde.
In seiner Einführung stellt der Bearbeiter, der schon durch die Behandlung der Statisten in Uniform (2004) hervorgetreten ist, zunächst kurz und klar die Entstehung dieses Staatsrats, seine verfassungsrechtliche Stellung und seine Auflösung im Jahre 1933 dar, wobei er auch den von 1817 bis 1918 wirkenden Vorläufer kurz nennt. Danach behandelt er den preußischen Staatsrat im Dritten Reich, der offiziell der Beratung des preußischen Staatsministeriums dienen sollte und tatsächlich nach 1933 die einzige pseudoparlamentarische Körperschaft des Deutschen Reiches auf Landesebene bildete. Am Ende kommt er noch ganz kurz auf den Staatsratsgedanken nach 1945 zu sprechen, der (nur) in Bayern zur Schaffung eines Senats als zweiter Landeskammer führte.
Im biographischen Dokumentationsteil erscheinen zunächst die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder von Mai 1921 bis Juli 1933. Daraus ergeben sich insgesamt 501 biographische Artikel von Konrad Adenauer bis Karl Zölling, in denen alle erreichbaren Daten so knapp wie möglich zusammengefasst sind. Getrennt davon erscheinen die Staatsräte ab Juli 1933, wobei unter den 102 Mitgliedern von Alpers bis Zschintzsch auch Carl Schmitt, Dr. Professor, *11. 7. 1888 Plettenberg/Westf., † 7. 4. 1985 zu finden ist.
Im Anhang werden mehrere Rechtsgrundlagen abgedruckt und mehrere Übersichten beigefügt. Einzelne Abbildungen veranschaulichen den Text, ein Personenregister und ein Ortsregister schließen die Daten in mehrfacher Hinsicht auf. Insgesamt ist mit diesem 13. Handbuch zur Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien ein weiterer Teilbereich der deutschen Geschichte biographisch zum Nutzen der Interessierten gut erschlossen.
Innsbruck Gerhard Köbler