Nanninga, Folkert, Wählen
Nanninga, Folkert, Wählen in der Reichsgründungsepoche. Die Landtagswahlen vom 8. Juli 1868 und 5. Dezember 1870 im Königreich Württemberg (= Veröffentlichungen der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg, Reihe B Forschungen 157). Kohlhammer, Stuttgart 2004. LVI, 684 S.
In der vorliegenden Studie untersucht Nanninga anhand einer Detailanalyse der Landtagswahlen von 1868 und 1870 „mögliche Zusammenhänge zwischen der Sozialstruktur und politischer Struktur bis hinunter zur mikrohistorischen Ebene“ (S. 11). Dabei geht er von der klassischen Fragestellung der Wahlforschung aus, „wer was wann/wo warum gewählt hat“, forscht dann aber ebenso nach möglichen Gründen des Nichtwählens und versucht lokale Wahltraditionen zu erkennen. Die Wahlen von 1868 bedeuteten eine Zäsur in der württembergischen Wahlgeschichte; das neue Wahlgesetz vom April 1868 beseitigte zugunsten einer geheimen Stimmabgabe das Wahlmännerwahlrecht und verlieh allen Männern vom 25. Lebensjahr an das Wahlrecht, was zu einer Verdoppelung der Wahlberechtigten führte (statt 13-14 % nunmehr 24 % der Bevölkerung). Allerdings ließen sich 18 % der Wahlberechtigten nicht in die Wahllisten eintragen. Die Wahlbeteiligung lag bei 63 %. Die Wahlen standen im Zeichen der Auseinandersetzung zwischen der Regierungspolitik (militärisches Arrangement mit Preußen bei gleichzeitiger Distanz zum Norddeutschen Bund) und der antipreußischen Politik der Volkspartei und der Großdeutschen Partei. Preußen galt für diese Parteien als „Symbol für Reaktion und Unfreiheit, für Unrecht und Gewalt, für Militarismus und überlegene Gewalt“ (S. 48). Aus den Wahlen ging das Ministerium erstmals als Minderheit hervor; die Volkspartei und die Großdeutsche Partei erhielten die Mehrheit der Abgeordnetensitze (S. 23), wobei sich Ende 1868 in der Sitzverteilung unter Einbeziehung der sog. Privilegierten eine Pattsituation ergab. Den Wahlen vom 5. 12. 1870, bei denen es um den Beitritt des Landes zum künftigen Deutschen Reich ging, war ein Meinungsumschwung zugunsten der Regierung vorangegangen, so dass aus den Wahlen die Regierung als Sieger hervorging (vgl. die Tabelle S. 245) und der Beitritt des Parlaments zum Deutschen Reich mit 49 gegen 38 Stimmen erfolgen konnte. Nanninga untersucht zunächst für die beiden Landtagswahlen die Ebene der Wahlkreise (Kandidaten, Wahlrecht, Wahlprogramm, Wahlbeteiligung, Konfessionsstruktur und Schwerpunkte der Parteien). Es folgen jeweils die Abschnitte über die „Ebene der Wahlbezirke und Gemeinden“. Hier untersucht der Verfasser detailliert die Wahlen in mehreren Oberämtern und Städten, teilweise wie für das Oberamt Heilbronn für beide Wahlen (S. 204ff., 443ff.; S. 455 auch für die Stadt Heilbronn), wobei in den Abschnitten für 1870 auch die Wahlergebnisse bis 1850 berücksichtigt werden. Beide Teile werden abgeschlossen mit einer allerdings nicht sehr aussagekräftigen Zusammenfassung der Ergebnisse. Der Anhang bringt die Ergebnisse der Landtagswahlen von 1868 und 1870 in den einzelnen Wahlkreisen, Wahldistrikten und Gemeinden (S. 574ff.). Die dem Band beigegebene CD enthält Korrelationstabellen der Landtagswahlen 1868-1895, die Wahldaten der 70 Wahlkreise von 1876 bis 1895, Kurzbiographien der Landtagskandidaten und Abgeordneten von 1876-1900 sowie sozialstatistische Daten der Oberämter und der Gemeinden und Wahldistrikte für 1867 bis 1871 (1895).
Der Zugang zu dem Werk ist für den nicht mit den Einzelheiten der württembergischen Landesgeschichte vertrauten Leser erschwert, da der Verfasser detaillierte Kenntnisse der Landesgeschichte voraussetzt. Insbesondere fehlen eingehendere Hinweise auf die Entwicklung des württembergischen Wahlrechts, des Stuttgarter Landtags und der württembergischen Parteien. Insgesamt erschließt Nanninga für die beiden wichtigsten württembergischen Wahlen im letzten Drittel des 19. Jahrhunderts die Wahlergebnisse bis auf die Distrikts- und Gemeindeebene und liefert damit auch dem Rechtshistoriker einen aufschlussreichen Einblick in die Wahlrechtspraxis eines wichtigen deutschen Staates. Insoweit stellt das Werk eine Pionierarbeit für die Wahl(rechts)geschichte des 19. Jahrhunderts dar und ist damit auch für die überregionale deutsche Rechts- und Verfassungsgeschichte von großer Bedeutung.
Kiel
Werner Schubert