Imperium und Papsttum.

* Zur Geschichte des 12. und 13. Jahrhunderts. Gerhard Baaken. Festschrift zum 70. Geburtstag, hg. v. Frech, K./Schmidt, U. Böhlau, Köln 1997. 357 S. Besprochen von Elmar Wadle. ZRG GA 119 (2002)

WadleImperium20000929 Nr. 1181, 1000, 1246, 1070, 1134 ZRG 119 (2002) 00

 

 

Imperium und Papsttum. Zur Geschichte des 12. und 13. Jahrhunderts. Gerhard Baaken. Festschrift zum 70. Geburtstag, hg. v. Frech, K./Schmidt, U. Böhlau, Köln – Weimar – Wien 1997. 357 S.

Haverkamp, Alfred, Verfassung, Kultur, Lebensform. Beiträge zur italienischen, deutschen und jüdischen Geschichte im europäischen Mittelalter. Dem Autor zur Vollendung des 60. Lebensjahres, hg. v. Burgard, F./Heit, A./Matheus, M. Zabern, Mainz 1997. 552 S.

Burg, Dorf, Kloster, Stadt. Beiträge zur hessischen Landesgeschichte und zur mittelalterlichen Verfassungsgeschichte. Ausgewählte Aufsätze von Fred Schwind. Festgabe zu seinem 70. Geburtstag, hg. v. Braasch-Schwersmann, U. (= Untersuchungen und Materialien zur Verfassungs- und Landesgeschichte 17). Elwert, Marburg 1999. 602 S.

Fehrenbach, Elisabeth. Politischer Umbruch und gesellschaftliche Bewegung. Ausgewählte Aufsätze zur Geschichte Frankreichs und Deutschlands im 19. Jahrhundert, hg. v. Hahn, H./Müller, J. Oldenbourg, München 1997. 421 S.

Strauch, Dieter, Kleine rechtsgeschichtliche Schriften, Aufsätze 1965-1997 aus Anlaß seines 65. Geburtstages hg. v. Baldus, M./Neuheuser, H. Böhlau, Köln – Weimar – Wien 1998. 445 S.

 

In den fünf durch runde „Geburtstage“ veranlaßten Sammelbänden sind Aufsätze zusammengestellt, die auch bei Rechtshistorikern auf großes Interesse gestoßen sind und es verdienen, in Erinnerung gehalten zu werden.

Aus dem wissenschaftlichen Werk Gerhard Baakens, dessen besonderes Interesse der hochmittelalterlichen Kaiser- und Papstgeschichte gilt, sind elf Beiträge ausgewählt, die sich Themen der Verfassungs-, Geistes- und Rechtsgeschichte, vor allem der Stauferzeit, widmen. Mit den Stichworten „Königserhebungen“ und „Nachfolgefragen“, „sizilisches Königtum“ und „Thronstreitigkeiten“ einerseits, „Rechtsgeschichte des Privilegs“ und „Recht und Macht“ andererseits können die Schwerpunkte lediglich angedeutet werden.

Es ist bekannt, daß Themen zur Geschichte der Staufer, namentlich zu ihrer Politik im Regnum Italiae, bei Alfred Haverkamp einen der Arbeitsschwerpunkte bilden. In dem dreizehn Beiträge umfassenden Band hat sich dies ebenso niedergeschlagen wie die Tatsache, daß das Interesse an der italienischen Geschichte weit über diesen Sektor hinausreicht: „Sklaverei in Genua“ und „Zentralitätsgefüge Mailands“ bezeugen eine grundsätzlichere Hinwendung zur Verfassungs- und Sozialgeschichte der Stadt im gesamten europäischen Mittelalter; Phänomene wie die „frühbürgerliche Welt“, „Heilige Städte“ oder „salische Städtelandschaft“ (Trier, Metz, Toul und Verdun) und nicht zuletzt zentrale Aspekte der Geschichte des deutschen Judentums im Mittelalter repräsentieren dieses weit ausgreifende Interesse. Dafür, daß bei alledem auch Trier und die „Mosellande“ nicht zu kurz gekommen sind, stehen u. a. die Studien zur Regentschaft Erzbischof Balduins und zur Auswanderung aus dem Moselgebiet im 12. Jahrhundert. Wie weit das Themenspektrum reicht, wird nicht nur durch das Geleitwort von Friedrich Prinz belegt, sondern auch durch das beigefügte Verzeichnis der Schriften Haverkamps, vor allem aber auch durch das Verzeichnis der von ihm betreuten Dissertationen und Habilitationsschriften.

Achtzehn Beiträge aus der Feder Fred Schwinds umfaßt der dritte der hier vorzustellenden Bände. Einen ersten Schwerpunkt der Sammlung bilden Arbeiten zur hessischen und thüringischen Landesgeschichte unter den Rubriken „Stamm – Territorium – Land“ und „Orts- und Stadtgeschichte“; der zweite Teil ist allgemeineren Themen der „Verfassungs- und Wirtschaftsgeschichte“ gewidmet. Diese Zweiteilung mag angehen angesichts einiger Themen im letzten Abschnitt, die dem „Dorf in karolingischer Zeit“, „karolingerzeitlichen Klöstern“, den „Reichsburgen“ sowie den „deutschen Städten in der Zeit Friedrich Barbarossas“ gelten. Bei dem Beitrag über die „nachstaufische Reichsministerialität“ wird bereits deutlich, daß der regionale Bezug (Wetterau und nördlicher Oberrhein) dominiert. Ein näherer Blick in den ersten Teil des Bandes zeigt schnell, daß nach Schwinds Verständnis landesgeschichtliche Themenfelder immer einen inneren Bezug zu allgemeineren Fragestellungen besitzen: Hessen und Thüringen verweisen auf mehr als Stamm, Territorium und Land und Hersfeld, Gelnhausen, Vilbel, Hanau und Marburg stehen nicht für sich allein, sondern für Reichskloster und Reichsgut, Königspfalz und Reichsstadt und landesherrliche Städte schlechthin. „Landesgeschichte“ ist für Schwind, dem Verständnis Walter Schlesingers folgend, immer zugleich Teil einer umfassenderen „Verfassungsgeschichte“. In diesem Sinne wollen auch die zahlreichen anderen Arbeiten Schwinds verstanden werden, die durch das beigefügte Schriftenverzeichnis gut erschlossen sind.

Elisabeth Fehrenbachs umfassendes Arbeitsgebiet ist zutreffend durch Titel und Untertitel beschrieben, den die Herausgeber des Sammelbandes gewählt haben. Die achtzehn eindringlichen Studien lassen erkennen, daß die Verfasserin ihre allseits bekannten Standardwerke „Vom Ancien Régime zum Wiener Kongreß“ und „Verfassungsstaat und Nationsbildung“ auf einem breiten Fundament aufgebaut hat. Die Quellennähe der richtungweisenden Habilitationsschrift „Traditionale Gesellschaft und revolutionäres Recht“ wird in einigen Arbeiten fortgeführt, so etwa in den detailreichen Studien über „Soziale Unruhen im Fürstentum Nassau-Saarbrücken 1789-1792/93“ und „Das Erbe der Rheinbundzeit: Macht- und Privilegienschwund des badischen Adels zwischen Restauration und Vormärz“. In anderen Beiträgen dominiert die Absicht, größere Zusammenhänge darzustellen und neue, namentlich sozialgeschichtliche Fragestellungen zu formulieren. Das ganze Spektrum wird durch die Zwischenüberschriften markiert, die die Herausgeber gewählt haben: „Deutschland und die Französische Revolution“, „Liberalismus und Verfassung“, „Adel und Bürgertum“, „Nationalstaat und Ideologie“.

Der „Rheinische Verein für Rechtsgeschichte e.V.“, der aus zwei rechtshistorisch orientierten Kölner Vereinen hervorgegangen ist, hat den vierten Band seinem langjährigen Vorsitzenden Dieter Strauch gewidmet, dem einzigen Rechtshistoriker unter den hier vorgestellten Autoren. Aus der umfänglichen Bibliographie, die dem Buch dankenswerterweise beigefügt ist, sind dreizehn Arbeiten ausgewählt und in drei Gruppen zur deutschen, zur rheinischen und zur skandinavischen Rechtsgeschichte präsentiert. Die Themen, denen sich Strauch zugewendet hat, sind vielfältig und mögen auf den ersten Blick gar etwas disparat erscheinen: sie reichen von Savigny, insbesondere der wichtigen Studie über dessen Landrechtsvorlesung, über die Rechtsgeschichte Kölns bis zum mittelalterlichen Recht Schwedens. Alle diese Studien verbindet jedoch eine methodische Grundhaltung, die der Laudator Hanns Peter Neuheuser treffend als „quellenbezogene Rechtsgeschichte“ charakterisiert. Strauch weiß um die Unersetzlichkeit der Losung „ad fontes“; auch insoweit ist es hilfreich und nützlich, seine (vielfach gar nicht so) „kleinen Schriften“ nachzulesen.

Der Zugang zu dem Reichtum aller fünf Sammelbände ist durch Register erleichtert; Personen- und Ortsverzeichnisse (in Fehrenbachs Band nur ein Personenregister) leisten nützliche Dienste.

 

Saarbrücken                                                                                                              Elmar Wadle