Mohnhaupt, Heinz, Historische Vergleichung im Bereich von Staat und Recht.

* Gesammelte Aufsätze (= Ius commune, Sonderhefte, Studien zur europäischen Rechtsgeschichte 134). Klostermann, Frankfurt am Main 2000. VI, 490 S. Besprochen von Walter Pauly. ZRG GA 119 (2002)

PaulyMohnhaupt20010112 Nr. 10205 ZRG 119 (2002) 45

 

 

Mohnhaupt, Heinz, Historische Vergleichung im Bereich von Staat und Recht. Gesammelte Aufsätze (= Ius Commune Sonderheft 134). Klostermann, Frankfurt am Main 2000. VI, 490 S.

 

 

Vorliegender Sammelband vereinigt ausgewählte Studien eines renommierten Rechtshistorikers am Frankfurter Max-Planck-Institut, die in den Jahren 1972 bis 1998 entstanden sind. Der Titel ist einem 1997 veröffentlichten Aufsatz entnommen, der die Entstehung wissenschaftlicher Rechtsvergleichung im deutsch-italienischen Verhältnis thematisiert. Mohnhaupt skizziert hierfür die politischen und wissenschaftsgeschichtlichen Ausgangsbedingungen, insbesondere die in beiden Ländern im 19. Jahrhundert erfolgte Nationalstaatsbildung und die schon im 18. Jahrhundert zu beobachtenden Anfänge und Methoden einer Vergleichung im öffentlichen und privaten Recht, aufweisbar etwa in der „Statistik“ eines Gottfried Achenwall oder der „Encyclopädie“ eines Johann Stephan Pütter. Seine detaillierte Untersuchung verengt Mohnhaupt dann auf den europäisch-vergleichenden Ansatz der von Carl Joseph Anton Mittermaier und Karl Salomo Zachariae 1829 herausgebrachten „Kritischen Zeitschrift für Rechtswissenschaft und Gesetzgebung des Auslandes“, die von Robert von Mohl und Leopold August Warnkönig bis 1852 fortgeführt wurde. Die Akribie, mit der Mohnhaupt hier Entwicklungslinien aufzeichnet, ist symptomatisch für sein Oeuvre überhaupt, das in zentralen Teilen nun leicht greifbar geworden ist. Der Sammelband beinhaltet zwei wichtige Abhandlungen Mohnhaupts zu den „leges fundamentales“, die der Autor im Zusammenhang mit der Entwicklung des modernen Verfassungsbegriffs wiederum vergleichend behandelt. In mehreren Beiträgen wiederkehrend sind auch seine Forschungen zum Privileg, wobei sein Aufsatz „Vom Privileg zum Verwaltungsakt“ im verwaltungsgeschichtlichen Diskurs schon als klassisch bezeichnet werden darf. Die einzelnen Ausarbeitungen etwa zur deutschen Montesquieu-Rezeption, zur Gesetzgebungslehre der frühen Neuzeit, zu Paul Johann Anselm Feuerbachs Universal-Jurisprudenz, zum verwaltungs(rechts)wissenschaftlichen Vorlauf an der Universität Göttingen und zur europäischen Dimension des „ius publicum“ im 17. und 18. Jahrhundert werden ihre befruchtende Wirkung behalten.

 

Jena                                                                                                                           Walter Pauly