Regesten Kaiser Ludwigs des Bayern (1314-1347),

* nach Archiven und Bibliotheken geordnet, hg. v. Acht, Peter (= Böhmer, J. F., Regesta Imperii, Unterreihe). Heft 6 Die Urkunden aus den Archiven und Bibliotheken der Schweiz, bearb. v. Wetzel, Johannes. Böhlau, Köln 2000. XXIII, 115 S. Besprochen von J. Friedrich Battenberg. ZRG GA 119 (2002)

BattenbergRegesten20001121 Nr. 10251, 10206 ZRG 119 (2002) 33

 

 

I. Regesten Kaiser Ludwigs des Bayern (1314-1347), nach Archiven und Bibliotheken geordnet, hg. v. Acht, Peter (= Böhmer, J. F., Regesta Imperii, Unterreihe). Heft 6: Die Urkunden aus den Archiven und Bibliotheken der Schweiz, bearb. v. Wetzel, Johannes. Böhlau, Köln – Weimar 2000. XXIII, 115 S.

II. Regesten Kaiser Friedrichs III. (1440–1493) nach Archiven und Bibliotheken geordnet, hg. v. Koller, Heinrich/Heinig, Paul Joachim/Niederstätter, Alois (= Böhmer, J. F., Regesta Imperii, Unterreihe). Heft 14: Die Urkunden und Briefe aus Archiven und Bibliotheken der Stadt Nürnberg. Teil 1: 1440–1449, bearb. v. Rübsamen, Dieter. Böhlau Verlag, Wien - Weimar - Köln 2000. 371 S.

 

Kürzlich konnte in dieser Zeitschrift auf den von Harald Zimmermann herausgegebenen Sammelband „Die Regesta Imperii im Fortschreiten und Fortschritt“ hingewiesen werden, die die differenzierter gewordene Regestentechnik und die systematischere Aufarbeitung des einschlägigen Quellenmaterials verdeutlichte. Dass trotz der fortgeschrittenen technischen Entwicklung, die inzwischen digitalisierte Fassungen der Gesamtregesten und damit einen unmittelbareren Zugriff auf die gesammelten Informationen durch die Eingabe von freien Suchbegriffen ermöglicht (vgl. die Rezension der CD-Rom-Ausgabe der vorliegenden Regesten: ZRG 117 GA, 2000, S. 726ff.), die konventionelle Druckform der Publikation des Quellenmaterials beibehalten wird, erscheint durchaus sinnvoll - nicht nur deshalb, weil sonst die bisher erschienenen Bände Fragment, wenn nicht gar Makulatur werden würden -. Der rechtshistorische Zugriff ist in den bisher üblichen Regestenheften allerdings nach wie vor nicht ganz einfach, weil die Register in der Regel nur Personen- und Ortsbetreffe auswerfen, nicht aber Sachbegriffe und nur bedingt Institutionen.

Die weiterhin in der bewährten Hand Johannes Wetzels liegende Bearbeitung der Regesten Ludwigs des Bayern folgt den bisher schon beachteten Prinzipien, wobei im Unterschied zu den Regesten Friedrichs III. in Anmerkungen relativ viele ergänzende Hinweise auf Zusammenhänge, Überlieferungsprobleme und zugehörige Urkunden gegeben werden. Erfasst wurden in vorliegendem Band 129 Urkunden aus 34 Archiven und Bibliotheken. Die meisten Originalurkunden wurden dem Staatsarchiv Zürich, aus der alten reichsstädtischen Überlieferung, entnommen. Es folgen Stiftsarchiv und Stadtarchiv St. Gallen, daneben Urkunden der Staatsarchive Uri in Altdorf, Bern, Schwyz und Solothurn. Kopiale Überlieferung fand sich in der Kantonsbibliothek Aarau, der Bürgerbibliothek Bern, der Zentralbibliothek Zürich, den Stiftsbibliotheken Einsiedeln, Engelberg, St. Gallen und im Staatsarchiv Appenzell Ausserrhoden in Herisau. In einer sorgfältigen Einleitung gibt der Bearbeiter detaillierte Hinweise auf die Überlieferungssituation, auch die Urkundensprache, Urkundentypen, Inhalte und Empfängergruppen. Zugleich aber werden die wichtigsten Informationen zu den politischen Auseinandersetzungen der Zeit im heutigen Schweizer Raum zwischen den Dynastien Habsburg und Wittelsbach gegeben, da nur eine Kenntnis dieser Situation die räumlichen und inhaltlichen Schwerpunkte verstehen lässt. Die habsburg-wittelsbachische Auseinandersetzung spielte sich vor allem in diesem Raum ab. In dieser Zeit entschied es sich, dass es Habsburg nicht mehr gelingen konnte, hier einen territorial geschlossenen Machtkomplex zu installieren. Das in Regesten vorgestellte Quellenmaterial, in dem sich alle diese Auseinandersetzungen widerspiegeln und die auch wichtige verfassungsgeschichtliche Informationen enthalten (Schutz- und Gerichtsstandsprivilegien, Gerichtsurkunden, Pfandurkunden und Lehnsurkunden, Mandate und Vollmachten etc.), ist indes weitgehend bereits bekannt. Ein großer Teil des rechtshistorisch relevanten Materials wurde bereits in den von mir bearbeiteten „Gerichtsstandsprivilegien“ (Köln - Wien 1983) sowie „Urkundenregesten zur Tätigkeit des deutschen Königs- und Hofgerichts“ Band 5 (Köln - Wien 1987) erfasst.

Eine größere Geschlossenheit konnte der von Dieter Rübsamen bearbeitete Regestenband der Nürnberger Friedrichsurkunden der Zeit bis 1449 erreichen. Außer dem Staatsarchiv und dem Stadtarchiv Nürnberg, dem Landeskirchenarchiv, von Archiv und Bibliothek des Germanischen Nationalmuseums Nürnberg sowie der Stadtbibliothek Nürnberg und dem Stadtarchiv Lauf an der Pegnitz sind acht „private“ Familienarchive ehemals Nürnberger Patriziergeschlechter einbezogen (Ebner in Eschenbach, Fürer in Haimendorf, Geuder in Heroldsberg, Haller in Großgründlich, Harsdorf in Diepoltsdorf, Holtzschuher in Artelshofen, Scheurl in Fischbach und Welser in Neunhof). Damit konnte die eigentlich reichsstädtische Überlieferung durch Provenienzen der damaligen adeligen Oberschicht, der maßgebenden Territorialgewalten, Herrschaftsträger und Institutionen sinnvoll ergänzt werden. Die Überlieferung erwies sich als so dicht, dass sich der Bearbeiter dazu entschließen musste, in einem ersten Teilband die ersten zehn Jahre der Regierungszeit Friedrichs III. vorab abzudecken. Die Quellenmasse ist der Tatsache zu verdanken, dass die Stadt Nürnberg in dieser Zeit ein äußerst wichtiges Zentrum, wenn nicht gar unter Friedrich III.  d a s  wichtigste Zentrum für Handel, Gewerbe, Kommunikation und Reichspolitik war. Die quellenmäßige Darstellung der Kontakte des Habsburgers zur Stadt, in Form von teilweise mehrmonatigen persönlichen Aufenthalten, in intensivem diplomatischem Verkehr und Schriftlichkeit, aber auch in lehnsherrlicher Funktion, haben längst ihren Niederschlag in der Forschung gefunden. Bei intensivem Archivstudium konnten die aus älteren Regesten bekannten etwa 500 urkundlichen Belege für die einschlägigen Aktivitäten des Habsburgers vervierfacht werden. Zusammen mit den nur erschlossenen, im Text aber nicht mehr bekannten Urkunden konnten etwa 3.000 Urkunden und Briefe ermittelt werden. Im vorliegenden Band sind 501 von ihnen erfasst. Wie üblich, beschreibt der Bearbeiter das verfügbare Quellenmaterial in seinem Einleitungstext ausführlich. Hinzuweisen ist hier darauf, dass im Staatsarchiv Nürnberg nicht nur die reichsstädtische Überlieferung liegt, sondern auch wesentliche Teile der Überlieferung des Fürstentums Brandenburg-Ansbach, des Hochstifts und Domstifts Eichstätt, der Reichsstädte Rothenburg ob der Tauber, Weißenburg im Nordgau und Windsheim, des Deutschen Ordens, der Reichsritterschaft, des Adels und des städtischen Patriziats (darunter besonders Geuder, Muffel und Stromer). Die Urkunden sind in einem chronologischen Verzeichnis unter knapper Angabe der Betreffe vorab im Anschluss an die Einleitung aufgelistet, was die Suche nach rechts- und verfassungsgeschichtlich relevantem Material wesentlich erleichtert. Die eigentlichen Regesten, die nur die von Friedrich III. bzw. seiner Kanzlei selbst ausgestellten Urkunden enthalten - auf weiteres Material anderer Aussteller wird gelegentlich in den Anmerkungen hingewiesen -, sind ausführlich gehalten und geben den jeweiligen Urkundeninhalt recht erschöpfend wieder. Hin und wieder werden auch Rechtsbegriffe oder abweichende Namensschreibungen in Kursivdruck nach der originalen Schreibweise eingebracht. Natürlich können dadurch nicht die Originale selbst ersetzt werden; doch reichen die Regestentexte in den meisten Fällen aus, um die verfassungs- und rechtshistorisch wesentlichen Inhalte erfassen zu können.

 

Darmstadt                                                                                          J. Friedrich Battenberg