The Rolls of the 1281 Derbyshire Eyre,
RöhrkastenTherolls20010903 Nr. 10489 ZRG 119 (2002) 33
The Rolls of the 1281 Derbyshire Eyre, hg. v. Hopkinson, Aileen mit einer Einleitung von Crook, David (= Derbyshire Record Society 27). Derbyshire Record Society, Chesterfield 2001. 310 S.
Bereits in den ersten Jahrzehnten nach der Eroberung durch den Normannenherzog Wilhelm begannen Vertraute des neuen Königs als reisende Abgesandte, Herrschaftsaufgaben der Verwaltung und Justiz in England wahrzunehmen. Sie stützten sich dabei auf vorhandene Strukturen, allen voran die Gerichte in den Grafschaften, die normalerweise unter dem Vorsitz der Sheriffs zusammentraten. In der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts wurde die Beauftragung von Reiserichtern zu einem flächendeckenden System entwickelt, das sich nicht nur als wichtiges politisches und fiskalisches Instrument erweisen sollte, sondern auch bei der Herausbildung des „Common Law“ eine prominente Rolle spielte. Mit weitgehenden Kompetenzen („ad omnia placita“) ausgestattete Richter bewegten sich seit dem Ende des Jahrhunderts auf festgelegten Routen („circuits“) durch solche Grafschaften, die visitiert werden sollten. In jeder der Grafschaften ihres Bezirkes hielten die Reiserichter ein „Eyre“ (von lat. iter), bei dem nach einem festgelegten Verfahren nicht nur die Amtsführung der königlichen Beamten untersucht, sondern auch Kriminal- und Zivilprozesse geführt und formlos vorgetragene Klagen und Beschwerden gehört wurden. In unregelmäßigen Abständen - etwa einmal pro Jahrzehnt - kam also ein königliches Gericht in jede englische Grafschaft. Viele der nach Ende der jeweiligen Visitation beim Schatzamt abgelieferten Akten blieben erhalten und sind heute im Londoner Public Record Office erhalten. Obwohl ihr Wert als rechtshistorische Zeugnisse bereits im 19. Jahrhundert erkannt wurde, als auch mit Hilfe der Akten anderer königlicher Gerichte die Genese des „Common Law“ erstmals systematisch analysiert wurde, liegt bislang nur eine kleine Zahl von ihnen ediert vor. Dieses relativ geringe Interesse an den Quellen ist besonders deshalb bemerkenswert, weil sie auch wichtige Informationen für die Sozial- und Regionalgeschichte bieten, Hinweise, die bisher nur ansatzweise ausgewertet werden konnten.
Aus diesen Gründen ist die Edition der Regesten des Derby Eyre von 1281 als willkommene Bereicherung zu begrüßen. Die leider nur mit einem spärlichen Anmerkungsapparat versehene Einleitung des sowohl als Rechtshistoriker wie auch als Spezialist für die Geschichte der Grafschaft ausgewiesenen David Crook ordnet das „Eyre“ zunächst in die bereits 1278 in Cumberland begonnene Visitation ein und bietet dann eine Analyse der am häufigsten vertretenen Verfahrenstypen, darunter mehr als 90 Tötungsdelikte sowie zahlreiche Klagen wegen anderer Schwerverbrechen. Von großer Bedeutung sind auch die verschiedenen Prozeßformen, bei denen Ansprüche auf Land im Zentrum stehen, und die durch unterschiedliche verfahrensrechtliche Mittel eingeleitet werden konnten, bei denen das eine Klage endgültig entscheidende „Writ of Right“ sowie die für den Fall einer gewaltsamen Vertreibung doch auch unter anderen Umständen gebräuchliche „Assise of Novel Disseisin“ sowie die auf die Anerkennung des Erbanspruchs durch den Lehensherren dringende „Assise of Mort d'Ancestor“ im Vordergrund stehen. Daneben wird auch auf die besonders nach 1278 zur Überprüfung von Privilegien und Immunitäten sowie nicht zuletzt auch zur Wahrung oder Wiedergewinnung von Kronrechten durchgeführten „quo warranto“-Verfahren hingewiesen, die zum Teil in dem auf Derby folgenden „Eyre“ von Lincolnshire aber auch im zentralen Gericht der „King's Bench“ gehört wurden. Die am häufigsten zur Eröffnung von Privatverfahren herangezogenen Reskripte („Writs“) werden jeweils kurz vorgestellt, so daß die Einleitung durchaus auch als eine allgemeine Einführung in die englische Rechtsgeschichte dieser Jahrzehnte dienen kann. Der durch zwei Indices erschlossene Text der Akte wird in verkürzter englischer Übersetzung vorgelegt, nur ausgewählte Einträge sind vollständig übersetzt. Die miteinander in Verbindung stehenden Texte der 881 Einträge sind durch Hinweise gekennzeichnet, so daß der Verlauf einzelner Verfahren leicht verfolgt werden kann. In Derbyshire begonnene und an anderer Stelle fortgesetzte Prozesse sind in einem Anhang gedruckt.
Birmingham Jens Röhrkasten