Urkundenregesten zur Tätigkeit des deutschen Königs- und Hofgerichts bis 1451

* Band 13. Die Zeit Wenzels 1393-1396, bearb. v. Rödel, Ute (= Quellen und Forschungen zur höchsten Gerichtsbarkeit im alten Reich). Böhlau, Köln 2001. LXXVIII, 331 S. Besprochen von Gerhard Köbler. ZRG GA 119 (2002)

KöblerUrkundenregestendreizehn20010908 Nr. 10487 ZRG 119 (2002) 33

 

 

Urkundenregesten zur Tätigkeit des deutschen Königs- und Hofgerichts bis 1451 Band 13. Die Zeit Wenzels 1393-1396, bearb. v. Rödel, Ute. (= Quellen und Forschungen zur höchsten Gerichtsbarkeit im alten Reich). Böhlau, Köln 2001. LXXVIII, 331 S.

 

Das bedeutende, von Bernhard Diestelkamp erfolgreich ins Leben gerufene und tatkräftig geleitete Unternehmen der Regestierung der Urkunden zur Tätigkeit des deutschen Königs- und Hofgerichts bis 1451 schreitet weiter voran. Nach dem ersten König Wenzel betreffenden, von Ekkehart Rotter bearbeiteten elften Band der Reihe legt nunmehr Ute Rödel den dritten und vorletzten die Zeit König Wenzels erfassenden Band als dreizehnten Gesamtband vor. Band 12 soll erscheinen, sobald die Band 9 belangende, durch den Tod Ronald Neumanns verursachte Lücke geschlossen ist.

Wie Ute Rödel in ihrer umsichtigen Einleitung darlegt, ist die Regierungszeit König Wenzels entscheidend davon geprägt, dass er gegen Ende August 1387 von Nürnberg aus nach Böhmen aufbrach und vor September 1397 den Boden des deutschen Königreichs nicht mehr betrat. In dem gesamten Bearbeitungszeitraum vom 1. Januar 1393 bis 31. Dezember 1397 hielt sich der König also keinen einzigen Tag im deutschen Königreich auf. Ein Hoftag mit ihm wurde nicht abgehalten und Hofgerichtssitzungen fanden in oder bei Prag statt.

Damit versagte sich der König die mit dem bisherigen Reisekönigtum verbundenen Herrschaftsmöglichkeiten. Seine Unbeweglichkeit führte das Königtum überhaupt in eine Krise. Die räumliche Abgeschiedenheit wie die vielfachen Gefährdungen auf den langen Wegen bewirkten nicht nur eine Schwächung des Gerichtspersonals, sondern auch eine Vereinsamung des Hofs.

Obwohl der König sich um Ausgleich für diese Schwäche durch Aufbau eines Rätesystems bemühte, fällt es nach den Erkenntnissen Ute Rödels schwer, von einer geordneten gerichtlichen Tätigkeit zu sprechen. Richter und Rechtssuchende waren am Gericht wenig interessiert. Dennoch wurde der König als oberster Richter im Grundsatz nicht in Frage gestellt.

Das für diese schwierige Zeit in 52 Archiven (vor allem in Straßburg, Frankfurt am Main, Köln, Nürnberg und München) und Bibliotheken ermittelte Material beläuft sich auf 401 Urkunden. Davon sind 259 in Originalausfertigungen erhalten. 187 Stücke sind bislang nicht gedruckt, 84 waren auch noch nicht regestiert.

Der Einleitung folgen Abkürzungs- und Siglenverzeichnis, Verzeichnis der Archive und Bibliotheken sowie Verzeichnis der gedruckten Quellen. Die Regestierung behält die bewährten Grundsätze bei. Ein vollständiges Namensregister und ein ausführliches Sachregister (z. B. häufig Bürger, Bürgergemeinde, Bürgermeister, Fürst, Gebot, Gericht, Gewalt, Graf, Herzog, Hofgericht, Hofrichter, Rat, Recht, Ritter, Stadt, Tag, nie deutsch, gelehrt, gemein, kirchlich, Ordnung, römisch) runden den gelungenen Band in bester Weise ab.

 

Innsbruck                                                                                           Gerhard Köbler