Die Regesten des Kaiserreiches unter Friedrich I
Die Regesten des Kaiserreiches unter Friedrich I. 1152 (1122) – 1190, 3. Lieferung 1168-1180, nach Böhmer, Johann Friedrich neu bearb. v. Opll, Ferdinand (= Böhmer, Johann Friedrich, Regesta imperii, hg. v. der österreichischen Akademie der Wissenschaften – Regesta imperii – und der deutschen Kommission für die Bearbeitung der Regesta imperii bei der Akademie der Wissenschaften und der Literatur zu Mainz. IV. Ältere Staufer, zweite Abteilung). Böhlau, Wien 2001. XV, 269 S.
Auch Rechtshistorikern muss die Reihe der Regesta Imperii nicht neu vorgestellt werden. Als wissenschaftliches Großprojekt, in den Anfängen auf die ältere deutsche Geschichtsforschung des 19. Jahrhunderts zurückgehend, hat die Reihe bis heute an Attraktivität nichts eingebüßt. Allerdings gibt es inzwischen deutliche Differenzierungen hinsichtlich der jeweils behandelten Epochen, die sich auch in der äußeren Darbietung des Materials niederschlagen. Während man für die spätere Zeit ab Ludwig dem Bayern auf eine fondsweise Veröffentlichung des Quellenmaterials übergegangen ist und deshalb mit handlichen Einzelheften arbeitet, die die erfassten Archive einzeln erfassen, ist man für die ältere Zeit bei den traditionellen großformatigen Bänden geblieben, die tendenziell das gesamte urkundliche und chronikalische Material zur jeweiligen Epoche in chronologischer Abfolge vollständig erfassen. Dies gilt in besonderem Maße für die ältere Kaiserzeit vor dem Interregnum, die schon seit jeher auf das besondere Interesse der Geschichtsforschung gestoßen ist. Für diese Zeit ist man in hohem Maße auf – sekundäre – Berichte der Chroniken angewiesen, deren Regestierung den Bearbeiter mit schwierigen Probleme der Interpretation konfrontiert. Für die hier behandelte Epoche Kaiser Friedrich Barbarossas kommt hinzu, dass ein großer Teil des bekannten urkundlichen Quellenmaterials seit 1990 in den „Diplomata“-Bänden der Reihe „Monumenta Germaniae Historica“ ediert vorliegt, so dass darauf zur Entlastung des Regestentextes verwiesen werden konnte.
Mit Universitätsprofessor Dr. Ferdinand Opll, Leiter des Wiener Stadtarchivs, konnte ein Bearbeiter gewonnen werden, der nicht nur als Archivar die Technik der Regestierung mittelalterlicher Urkunden exzellent beherrscht, sondern auch wissenschaftlich durch die von ihm vorgelegte Biographie Friedrich Barbarossas für die behandelte Epoche bestens ausgewiesen ist. Auf ihn geht schon die Bearbeitung der 1979 und 1991 erschienenen ersten beiden Lieferungen zurück. So war es nicht erstaunlich, dass auch die dritte Lieferung des Gesamtbandes der Regesten Friedrichs III. als solide und zuverlässige Quellenarbeit präsentiert werden konnte. Mit dem Abschluss aller drei Teilbände konnten – unter Einschluss der in den Lieferungen 2 und 3 aufgenommenen Nachträge – über 2.600 Regesten präsentiert werden, unter ihnen auch die als solche gekennzeichneten, aber dennoch mit eigener Nummer eingereihten Fälschungen. Besonders dicht war in der jetzt vorgelegten Lieferung das in sehr ausführlichen Regesten wiedergegebene historiographische Material der zeitgenössischen Chronistik, da die Ereignisse der Jahre 1177 und 1178 um den Frieden von Venedig und das Ende des achtzehnjährigen Kirchenschismas sich in dieser besonders intensiv wiederspiegelt. Weniger aktiv war hier die kaiserliche Kanzlei selbst, so dass die zeitgenössische Historiographie eine willkommene Ergänzung bietet.
Die Erfassung des Quellenmaterials im Rahmen der Regesten ist – anders als in den älteren Bänden der Reihe „Regesta Imperii“ – recht ausführlich. Die durch Sperrdruck hervorgehobenen Empfänger sind für den Leser leicht zu identifizieren, während sich ihm der eigentliche Inhalt der Urkunde, bei Primärquellen namentlich deren rechtlicher Gehalt, erst bei Gesamtlektüre des vielfach vielgliedrigen Textes erschließt. Es wird deshalb notwendig sein, bei der Erstellung des – bisher noch nicht vorliegenden – Registers auch auf die durch die Quellen erfassten Themen und Sachkomplexe zu achten. Selbstverständlich sind die notwendigen Angaben zur Überlieferung, zu den Druck- und Regestennachweisen sowie auch zur Sekundärliteratur dem eigentlichen Regestentext angefügt, so dass der wissenschaftliche Kontext sichtbar wird. In einer Konkordanztafel am Ende der Lieferung werden die Nummern der erfassten Regesten dem älteren Regestenwerk von Karl Friedrich Stumpf-Brentano („Die Reichskanzlei, vornehmlich des 10., 11. und 12. Jahrhunderts!, Nachdruck Aalen 1964) sowie der Diplomata-Ausgabe der „Monumenta Germaniae Historica“ gegenübergestellt. Damit wird eine Verknüpfung mit der älteren Forschungsliteratur möglich, die ja in der Regel auf „Stumpf“ oder die Monumenta-Ausgabe verweist.
Darmstadt J. Friedrich Battenberg