Festschrift für Gernot Kocher

zum 60. Geburtstag, hg. v. Valentinitsch, Helfried/Steppan, Markus (= Grazer rechts- und staatswissenschaftliche Studien 59). Leykam, Graz 2002. 396 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

Festschrift für Gernot Kocher zum 60. Geburtstag, hg. v. Valentinitsch, Helfried/Steppan, Markus (= Grazer rechts- und staatswissenschaftliche Studien 59). Leykam, Graz 2002. 396 S.

 

Am 7. Januar 2002 feierte der Dekan der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Graz und langjährige Vorstand des Instituts für österreichische Rechtsgeschichte seinen 60. Geburtstag. Aus diesem Grund überreichten ihm seine Mitarbeiter, Freunde und Kollegen die vorliegende Festschrift. Sie sieht von einem Generalthema – etwa das Gernot Kocher besonders angemessene Recht und Bild – ab, um jedem Verfasser größtmögliche Freiheit der Themenauswahl zu gewähren.

 

Im Vorwort danken die beiden Herausgeber neben den 19 Autoren besonders den sonstigen Förderern des Unternehmens. Von ihnen wird Hermann Baltl ausdrücklich hervorgehoben. Er hat die Festschrift nicht nur in seine renommierten Grazer rechts- und staatswissenschaftlichen Studien aufgenommen, sondern darüber hinaus auch durch die Bereitstellung eines namhaften Beitrags zur Drucklegung beigetragen.

 

Den Beginn macht Helfried Valentinitsch mit einem Porträt des Jubilars, dessen Sinn für das Praktische und Technische auf den früh verstorbenen Vater und dessen für den Forscher unerlässliche Phantasie und Neugier auf das mütterliche Erbgut zurückgeführt werden. Die kaufmännischen Fähigkeiten werden mit der ausgezeichneten Schulbildung in der Grazer Bundeshandelsakademie begründet. Als erster wissenschaftlicher Anknüpfungspunkt wird Herbert Fischer erwiesen, der Kocher schon 1966 als wissenschaftliche Hilfskraft und 1967 als Hochschulassistenten gewinnen und damit die Grundlage für die glänzende Gelehrtenkarriere legen konnte, in der er 1988 Hermann Baltl als ordentlicher Professor nachfolgen durfte.

 

Geordnet sind die Beiträge, deren großer Reichtum an dieser Stelle naturgemäß nicht angemessen dargestellt werden kann, alphabetisch. Zeitlich reichen sie von der Antike bis zur Gegenwart. Örtlich streuen sie mit Rom, Ungarn und den Niederlanden weit über Graz, die Steiermark oder sogar Österreich hinaus und werden damit in bester Weise den weitgespannten universalen Interessen Gernot Kochers gerecht.

 

Im Einzelnen untersuchen Louis Carlen Rechtsstäbe in Tirol, Kurt Ebert Die Grenzen des Wachstums, Ursula Flossmann die Ordnung der Geschlechter in der Frühzeit, Helmut Gebhardt Das österreichische Straßenverkehrsrecht im 18. und 19. Jahrhundert, Gernot D. Hasiba Edmund Bernatzik (1854-1919) – Begründer der Theorie des österreichischen Verwaltungsrechts, Helmut Hundsbichler Die „rechte Straße“ und die Konstruktion spätmittelalterlicher Bilder, István Kajtár Die Grundzüge der Rechtskulturgeschichte in Ungarn um die Jahrtausendwende, Olav Moorman van Kappen die Geschichte der Amtsgebete in den Niederlanden, Heiner Lück den Dresdner Sachsenspiegel, Margariet Moelands Die Krönung des Statthalter-Königs Wilhelm III. und Königin Mary betrachtet mit den Augen von Romeyn de Hooghe, Johannes W. Pichler Sonderentschädigungsordnungen für Umweltschäden – Zum Weißbuch der Europäischen Kommission zur Umwelthaftung, Martin F. Polaschek „... und die Tortur soll nicht aufgehoben werden“, Wolfgang Schild Die zwei Schleswiger Hexlein, Clausdieter Schott „Lege thori“ – Eheschließung im 12. Jahrhundert – Zum David-Zyklus des Bamberger Psalmenkommentars, Markus Steppan Die versuchte Tatbegehung in der Carolina, Herwig Stiegler Arbor Hugoniana – Heinrich Heines juristischer Albtraum zu Osterode, Gerhard Thür Gedanken zu Bergregal und Bergfreiheit in der griechisch-römischen Antike, Helfried Valentinitsch Galeerenstrafe im 17. und 18. Jahrhundert und Gunter Wesener Johann Baptist Suttinger und Benedikt Finsterwalder – zwei bedeutende Juristen Österreichs im 17. Jahrhundert.

 

Abgerundet wird dieser beeindruckende Strauß durch ein umfassendes Publikationsverzeichnis, das die wissenschaftlichen Leistungen des Geehrten dauerhaft für jedermann dokumentiert. Schade ist, dass wohl Kostengesichtspunkte die wissenschaftlichen Anmerkungen an das jeweilige Ende der Beiträge verbannt haben. Noch leichter wäre der reiche Schatz zu verwerten, wenn ein Register möglich gewesen wäre.

 

Nach getaner Arbeit haben die beiden Herausgeber dem Jubilar die herzlichsten Glückwünsche entboten. Sie waren sich sicher, dass er nicht lange stehen bleiben wird, sondern weitergehen und neue Aufgaben anpacken. Dem kann sich jeder, der Gernot Kocher einmal in seiner heimatlichen Umgebung ausführlich kennen lernen durfte, ganz und gar in jeder Hinsicht anschließen.

 

Innsbruck                                                                                                       Gerhard Köbler