Münsteraner Juraprofessoren

, hg. v. Hoeren, Thomas, 2. durchgesehene Aufl. Aschendorff, Münster 2015. 355 S., Ill. Angezeigt von Gerhard Köbler.

Münsteraner Juraprofessoren, hg. v. Hoeren, Thomas, 2. durchgesehene Aufl. Aschendorff, Münster 2015. 355 S., Ill. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Münster an der Aa wird 793 Ausgangsstelle der Friesenmission des Bischofs Liudger und entwickelt sich von hier aus seit dem Hochmittelalter zum größten geistlichen Fürstentum in dem Heiligen römischen Reich, für das am 3. 10. 1571 eine Landgerichtsordnung und eine Hofgerichtsordnung verkündet werden. 1648 wird in Münster ein Friedensvertrag geschlossen, mit dem Spanien und die sieben vereinigten Niederlande den achtzigjährigen Krieg beenden und Holland, Seeland, Groningen, Utrecht, Friesland, Gelderland und Overijssel aus dem Heiligen römischen Reich ausscheiden. 1780 wird in Münster eine Universität eingerichtet, die 1818 zu Gunsten Bonns weitgehend geschlossen wird, aber 1902 wieder eine juristische Fakultät eröffnet.

 

So bekannt, so beginnt der Herausgeber sein kurzes Vorwort, die Münsteraner rechtswissenschaftliche Fakultät heute ist, so wenig weiß man von ihren Professoren, obwohl diese das Engagement für die Einheit von Forschung und Lehre, für eine praxisgerechte und zugleich methodisch fundierte Ausbildung sowie das gute, kollegiale Verhältnis der Professoren untereinander und das Gespür für Toleranz und Respekt vor der persönlichen und fachlichen Andersartigkeit innerhalb der Fakultät einte. Deswegen stellt das vorliegende Werk Münsteraner Professoren der Rechtswissenschaft aus zwei Jahrhunderten in Werdegang, Leistungen und Wirkungen durch die gegenwärtigen Fachvertreter vor. In grundsätzlich chronologischer Ordnung werden dabei insgesamt 17 überwiegend allgemeiner bekannte Juristen erfasst.

 

Dies beginnt mit dem vom Herausgeber dargestellten Anton Matthias Sprickmann (1749-1833), der für die kurze Zeit der alten Universität steht. Dem folgen nach der Neugründung Rudolf His (Schweizer Strafrechtshistoriker), Hans Pagenkopf (Begründer des kommunalwissenschaftlichen Instituts), Friedrich Klein (vom Mitläufer zum Protagonisten), Karl Peters (im Streit für die Gerechtigkeit), Ottmar Bühler (Steuerrecht), Walter Erman (von der Sache zum Recht), Harry Westermann (ein Friese), Max Kaser (Digesten eines Gelehrtenlebens), Helmut Schelsky (von der späten Skepsis einer euphorischen Generation), Hans Julius Wolff (Verwaltungsrechtswissenschaft), Johannes Wessels (1923-2005, Strafrechtslehrer), Alfred Hueck und Rolf Dietz (Arbeitsrecht in bewegten Zeiten), Werner Hoppe (Umweltrecht und Raumplanungsrecht), Hans Brox (Wie würden Sie entscheiden?) und Helmut Kollhosser (das Verfassungsrecht in Wissenschaft und Praxis). Ein Verzeichnis von 31 Autoren von Dieter Birk bis Fabian Wittreck und ein Personenregister von Adenauer über Rolf Knütel und Karl Kroeschel (trotz Durchsicht auch in der 2. Auflage!) bis zu Karl Zuhorn beschließen den äußerlich schlicht gehaltenen, Münster auszeichnenden, die Juraprofessoren grundsätzlich durch Abbildungen veranschaulichenden Band (auf dem Umschlag His, Westermann, Erichsen, Wessels, Hoppe und Brox), der insgesamt erfreulicherweise auf ein so großes Interesse gestoßen ist, dass binnen Jahresfrist eine zweite Auflage erforderlich und möglich wurde.

 

Innsbruck                                                                              Gerhard Köbler