Die Kabinettsprotokolle der Bundesregierung Band 23 1970
Die Kabinettsprotokolle der Bundesregierung Band 23 1970, hg. v. Bundesarchiv, bearb. v. Fabian, Christine/Rössel, Uta unter Mitwirkung v. Naasner, Walter/Seemann, Christoph unter Mitwirkung von Fabian, Christine/Rössel, Ute. Oldenbourg im Verlag De Gruyter, Berlin 2015. 672 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Da die Regierung die Politik des Staates wesentlich gestaltet, sind die Protokolle von Kabinettssitzungen politisch grundsätzlich von großem Interesse. Im Jahre 1979 erteilte diesbezüglich die Bundesregierung Deutschlands dem Bundesarchiv den Auftrag, die Kabinettsprotokolle der Bundesregierung in wissenschaftlicher Form zu veröffentlichen. Hieraus ist inzwischen eine vielbändige Editionsreihe entstanden, die bis zu dem vorliegenden Band 23 und dem Jahr 1970 reicht.
Seit 2003 gibt es dazu auch eine Online-Version im Internet. Sie erweitert und erleichtert die Suchmöglichkeiten. Eine Verlinkung der verschiedenen Tagesordnungspunkte untereinander ermöglicht die Verfolgung der Beratungsverläufe über die konventionellen Grenzen der einzelnen Jahre und Bände hinaus und bietet Texte auch über die hergebrachte Sachkommentierung hinaus für die von der Schutzfrist von 30 Jahren nicht mehr erfassten, aber noch nicht wissenschaftlich bearbeiteten Jahre (z. B. 1971-1984).
Der vorliegende Band betrifft die nach der Bundestagswahl des Jahres 1969 gebildete sozialliberale Koalition mit ihren zahlreichen angekündigten Reformvorhaben, für die unter der Federführung Horst Ehmkes im Juli ein innenpolitisches Schwerpunktprogramm und am 17. Dezember eine Gesamtaufgabenplanung in den Bereichen Lebensvorsorge, Strukturpolitik, Ordnungs- und Distributionspolitik, Technologie, Staatsorganisation, Friedenssicherung und Ressourcen für zehn bis fünfzehn Jahre vorgestellt wurden. Bedeutsame Einzelpunkte der Beratungen waren das Contergan-Entschädigungsgesetz, die Besoldungseinheit von Bund und Ländern oder die Viermächte-Gespräche über Berlin. Vielfach sind freilich die Protokollinhalte bescheiden und erlauben grundsätzlich keine Rekonstruktion der Beratungsverläufe.
Innsbruck Gerhard Köbler