Staatsrechtslehrer des 20. Jahrhunderts. Deutschland – Österreich – Schweiz

, hg. v. Häberle, Peter/Kilian, Michael/Wolff, Heinrich Amadeus. De Gruyter, Berlin 2015. XXII, 1058 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

Staatsrechtslehrer des 20. Jahrhunderts. Deutschland – Österreich – Schweiz, hg. v. Häberle, Peter/Kilian, Michael/Wolff, Heinrich Amadeus. De Gruyter, Berlin 2015. XXII, 1058 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Obwohl es eine res publica in Rom bereits früh gibt und schon Ulpian ein ius publicum und ein ius privatum einander gegenüberstellt, scheint sich die Vorstellung vom Staat im deutschen Sprachraum erst in der frühen Neuzeit enwickelt zu haben. Seit der Mitte des 17. Jahrhunderts steht Staat für lateinisch res publica und in der Mitte des 18. Jahrhunderts erscheint der moderne Staatsbegriff. Staatsrecht als ein den Staat im Allgemeinen betreffendes Recht verwendet anscheinend Kaspar Stieler erstmals 1691 als Lehnübersetzung der lateinischen Wendung ius rei publicae und verwissenschaftlicht wird dieses Rechtsgebiet nicht vor dem 19. Jahrhundert, wobei (der nicht mehr in das 20. Jahrhundert einbezogene) Gerber und (der doch noch berücksichtigte) Paul Laband als wegweisend genannt werden.

 

Nach dem Vorwort der Herausgeber macht es sich das (beiliegende oder) vorliegende Sammelwerk, „in der Wahlverwandtschaft zu dem von Grundmann, Stefan/Riesenhuber, Karl herausgegebenen Band Deutschsprachige Zivilrechtler des 20. Jahrhunderts in Berichten ihrer Schüler  und dem von Eric Hilgendorf verantworteten Band Die deutschsprachigen Strafrechtswissenschaftler in Selbstdarstellungen“ zum Gegenstand, 67 namhafte Staatsrechtslehrer der Schweiz, Österreichs und Deutschlands zusammenzustellen. Dem gingen bereits Anregungen Peter Häberles seit 1983 voraus. Erfasst wurden in der Folge solche Staatsrechtslehrer, deren Wirken schwerpunktmäßig in das (anscheinend ebenfalls sehr lange) 20. Jahrhundert fällt, die mittlerweile verstorben  sind und deren  Wirken vornehmlich auf wissenschaftlichem Gebiet liegt. Da der Band sich auf maximal 70 Staatsrechtler (oder Öffentlichrechtler) der drei Länder beschränken sollte, war eine Auswahlentscheidung unumgänglich  und konnte auf Roman Schnur oder Otto Kirchheimer (beispielsweise) nur hingewiesen werden.

 

Erfasst sind in zeitlicher Reihenfolge des Geburtsjahrs zwischen 1838 und 1937 Paul Laband (1838-1918), Georg Meyer (1841-1900 Schwerpunkt im 20. Jahrhundert?), Otto Mayer, Georg Jellinek, Hugo Preuß, Gerhard Anschütz, Fritz Fleiner, Heinrich Triepel, Richard Thoma, Max Huber (Völkerrechtler des 20. Jahrhunderts), Walther Schücking, Hans Nawiasky, Erich Kaufmann, Hans Kelsen, Rudolf Laun, Rudolf Smend, Ottmar Bühler, Walter Jellinek, Carl Schmitt, Alfred Verdross, Adolf Merkl, (Mein Vater) Ludwig Adamovich, Dietrich Schindler (sen.), Hermann Heller, Karl Loewenstein, Zaccaria Giacometti, Hermann von Mangoldt, Hans Peters, Carlo Schmid, Hans J. Wolff, Friedrich Berber, Ernst Fraenkel, Hans Huber, Carl Joachim Friedrich, Theodor Maunz, Gerhard Leibholz, Ernst Friesenhahn, Ernst Forsthoff, Arnold Köttgen, Ernst Rudolf Huber, Ulrich Scheuner, Werner Weber, Herbert Krüger, Wolfgang Abendroth, Hans Peter Ipsen, Walter Antoniolli, Werner von Simson (Den Staat denken), Georg Schwarzenberger, Werner Kägi, Wilhelm G. Grewe, Hans Schneider, Hermann Mosler, Karl August Bettermann, Otto Bachof, Karl Josef Partsch, Max Imboden, Konrad Hesse, Karl Doehring, Helmut K. J. Rdder, Günter Dürig, (Der Elefant) Peter Schneider, Felix Ermacora, Helmut Quaritsch, Dimitris Th. Tsatsos, Klaus Vogel. Peter Saladin und Klaus Schlaich (1937-2005). Beigegeben sind jeweils veranschaulichende Fotos oder Skizzen und hilfreiche Auswahlbibliographien. Da als Autoren nach Möglichkeit Schüler oder sonst wissenschaftlich Nahestehende gesucht und gefunden wurden, enthält der in Umfang und Preis gewichtige Sammelband auch viele anderorts nicht leicht greifbare Einzelheiten und reflektiert zum Nutzen aller vollständiger oder teilweiser Leser in seiner Gesamtheit personengeschichtlich das deutsche Staatsrecht der behandelten Zeit, so dass den Herausgebern wie den 64 Bearbeitern von Ludwig Adamovich bis Rüdiger Wolfrum für ihre mit der Erstellung verbundene Mühe sehr zu danken ist.

 

Innsbruck                                                       Gerhard Köbler