Geus, Elmar, Mörder, Diebe, Räuber

. Historische Betrachtung des deutschen Strafrechts von der Carolina bis zum Reichsstrafgesetzbuch (= Spektrum Kulturwissenschaften 6). Scrîpvaz-Verlag Christof Krauskopf, Berlin 2002. 288 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.

Geus, Elmar, Mörder, Diebe, Räuber. Historische Betrachtung des deutschen Strafrechts von der Carolina bis zum Reichsstrafgesetzbuch (= Spektrum Kulturwissenschaften 6). Scrîpvaz-Verlag Christof Krauskopf, Berlin 2002. 288 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.

 

Die Tötung eines Menschen durch einen anderen Menschen wird bereits in dem Alten Testament an dem Beispiel von Kain und Abel sichtbar. Zumindest nach dieser Darstellung war Kain der erste Mörder, auch wenn die Niederschrift des Textes wohl erst lange Zeit nach der ersten Ermordung eines Menschen durch einen Mitmenschen erfolgte. Unabhängig hiervon ist eine rechtswissenschaftlich sorgfältig ausgeführte Geschichte der Tatbestände des Strafrechts eigentlich weltweit von Interesse.

 

Das vorliegende Werk ist eine geringfügig überarbeitete Fassung der von Ulrich Knefelkamp angeregten und betreuten, unter dem Titel Strafrechtsreformen von der Carolina bis zum Reichsstrafgesetzbuch – Historische Betrachtungen des deutschen Strafrechts am Beispiel der Tötungs- und Diebstahlsdelikte von der kulturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Frankfurt an der Oder angenommene Dissertation. Ihre Rezension hatte seinerzeit ein sachkundiger Rezensent zugesagt, aber nicht durchgeführt. Deswegen muss nach überlanger Zeit der Herausgeber einige wenige Bemerkungen nachtragen.

 

Gegliedert ist das Werk nach einer Einleitung über Methode, Quellen und historische Kriminalitätsforschung in drei Sachkapitel. Sie betreffen die Peinliche Halsgerichtsordnung Kaiser Karls V. von 1532 als Strafgesetz auf Reichsebene, das Allgemeine Landrecht für die preußischen Staaten von 1794 und das Reichsstrafgesetzbuch von 1871 für das Deutsche Reich. Im Ergebnis zeigt der Verfasser, dass das Strafrecht in jeder untersuchten Periode als Verwirklichung juristischer Konzepte, aber auch als Produkt intellektueller, ökonomischer und politischer Einflussfaktoren zu begreifen ist, die allerdings mangels regelmäßiger Anpassung an Erkenntnisse der Rechtswissenschaft und veränderte gesellschaftliche Gegebenheiten aus der Sicht des Verfassers schnell veralteten und neuen strafrechtlichen Reformbedarf entstehen. ließen.

 

Innsbruck                                                       Gerhard Köbler