Kober, Kathrin, Der Kölner Residentenstreit

um das exercitium reformatae religionis - Gesandtenrecht versus Staatskirchenrecht zu Anfang des 18. Jahrhunderts (= Rheinische Schriften zur Rechtsgeschichte 21). Nomos, Baden-Baden 2016 274 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.

Kober, Kathrin, Der Kölner Residentenstreit um das exercitium reformatae religionis  - Gesandtenrecht versus Staatskirchenrecht zu Anfang des 18. Jahrhunderts (= Rheinische Schriften zur Rechtsgeschichte 21). Nomos, Baden-Baden 2016 274 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.

 

Auch die an den Gottessohn Jesus Christus anknüpfende religiöse Gemeinschaft besteht aus Menschen als Mitgliedern. Sie haben wie alle Menschen individuelle Fähigkeiten und Interessen.  Zwischen ihnen können sehr leicht Divergenzen bestehen und sich daraus anschließend Konflikte entwickeln, zu deren Lösung im Laufe von fast zweitausend Jahren zahlreiche allgemeine Regeln geschaffen wurden.

 

Mit einem Teilaspekt dieser Problematik beschäftigt sich die von Mathias Schmoeckel während eines Jahrzehnts betreute, im Sommersemester 2015 von der rechts- und staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bonn angenommene, für den Druck geringfügig geänderte Dissertation der  Verfasserin. Sie gliedert sich nach einer Einleitung über den Kölner Residentenstreit, Zielsetzung und Gang der Untersuchung sowie Quellenlage und Forschungsstand in vier Kapitel. Sie betreffen das exercitium religionis als Anliegen der Kölner Reformierten, den Konflikt zwischen Reichsstadt und König, die Mediation des Reiches und Streitschriften zum Völkerrecht.

 

Im Ergebnis gelangt die Verfasserin unter Auswertung auch ungedruckter Quellen zu der ansprechenden Einstufung des Kölner Residentenstreits als Korrekturversuch des für die katholische Reichsstadt geltenden Staatskirchenrechts. Konfessionelle Streitigkeiten über die Auslegung des Minderheitenschutzes der §§ 31ff. Art. V IPO wurden in das sich noch entwickelnde Gesandtenrecht verlagert. Während katholischerseits in Köln die Auffassung bestand, dass die Staatsraison religiöse Einheit erfordere, verlangte man evangelischerseits die Gewährung von Gewissensfreiheit (für die zu privilegierenden Residenten), doch war ein Gewohnheitsrecht des exercitium religionis der Residenten zu Beginn des 18. Jahrhunderts vor der Reichsöffentlichkeit (noch) nicht anerkannt.

 

Innsbruck                                                       Gerhard Köbler