Bischof, Daniel, Geschichte der Wald- und Forstgesetzgebung im Bundesland Schleswig-Holstein

– unter Einbeziehung der Entwürfe zu einem Reichsforstgesetz von 1940/42 und der Entstehung des Bundeswaldgesetzes von 1975 (= Rechtshistorische Reihe 465). Lang, Frankfurt am Main 2016. XX, 428 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

Bischof, Daniel, Geschichte der Wald- und Forstgesetzgebung im Bundesland Schleswig-Holstein – unter Einbeziehung der Entwürfe zu einem Reichsforstgesetz von 1940/42 und der Entstehung des Bundeswaldgesetzes von 1975 (= Rechtshistorische Reihe 465). Lang, Frankfurt am Main 2016. XX, 428 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Der Wald als die mit Bäumen bestandene Erdoberfläche jenseits einer Mindestgröße ist nach dem Ozean die gewichtigste Größe des irdischen Klimas. Der Mensch hat sich seiner seit seiner Entstehung zunehmend intensiver bedient. Die dadurch geförderte Gefährdung versucht der Mensch seit jüngerer Zeit durch rechtliche Maßnahmen in vertretbaren Grenzen zu halten.

 

Mit einem Teilaspekt dieser Thematik beschäftigt sich der in Göttingen und Münster ausgebildete und inzwischen als Rechtsanwalt tätige Verfasser  in seiner von Werner Schubert angeregten und betreuten, im Wintersemester 2015/2016 von der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Kiel angenommenen Dissertation. Sie gliedert sich nach einer kurzen Einleitung in fünf Teile. Sie betreffen die Entwicklung der Forstgesetzgebung für Schleswig und Holstein von 1623 1933, die Forstgesetzgebung und weitere Pläne  zwischen 1933 und 1945, die Wald- und Forstgesetzgebung im Bundesland Schleswig-Holstein von 1945 bis 1971, die Entstehung des Bundeswaldgesetzes von 1975 sowie die Anpassung des schleswig-holsteinischen Landeswaldgesetzes an das Bundeswaldgesetz und einen Ausblick auf weitere Novellierungen.

 

Im Ergebnis kann er unter Auswertung auch archivalischer Quellen zeigen, dass die allmählich intensivierte Wald- und Forstgesetzgebung stark von den jeweiligen politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Gegebenheiten bestimmt wurde. Besonders intensiv behandelt er das Waldbetretungsrecht und die Gesetzgebungszuständigkeit. Möge es mit Hilfe seiner Erkenntnisse auch Schleswig-Holstein gelingen, den vom Menschen trotz seiner Bedeutung für die gesamte Erde zunehmend gefährdeten Wald so zu schützen, dass ungeachtet aller kurzfristigen Gewinnbestrebungen auch künftige Generationen den möglichst gesunden Wald noch nachhaltig erleben und genießen können.

 

Innsbruck                                                       Gerhard Köbler