Görtemaker, Manfred/Safferling, Christoph, Die Akte Rosenburg

. Das Bundesjustizministerium der Justiz und die NS-Zeit. Beck, München 2016. 560 S., 30 Abb. Angezeigt von Gerhard Köbler.

Görtemaker, Manfred/Safferling, Christoph, Die Akte Rosenburg. Das Bundesjustizministerium der Justiz und die NS-Zeit. Beck, München 2016. 560 S., 30 Abb. Angezeigt von Gerhard Köbler.

 

Die Rosenburg ist ein romantisch  mit Turm und Zinnen verziertes Landhaus an dem Venusberg in Bonn, in dem das Bundesministerium der Justiz von 1950 bis 1973 seinen Hauptsitz hatte. Nach ihr ist die 2012 von der früheren Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) eingesetzte Kommission benannt, welche die Geschichte des Bundesjustizministeriums und seiner Mitarbeiter in der frühen Bundesrepublik Deutschland aufarbeiten sollte. Ihr Abschlussbericht wurde am 10. Oktober 2016 von dem derzeitigen Bundesjustizminister Heiko Maas der Öffentlichkeit vorgestellt.

 

Er betrifft 170 Abteilungsleiter, Unterabteilungsleiter und Referatsleiter. Er zeigt, dass zwischen 1949 und 1973 mehr als die Hälfte der führenden Mitarbeiter des Bundesjustizministeriums frühere Mitglieder der Nationalsozialistischen deutschen Arbeiterpartei Adolf Hitlers waren und etwa ein Fünftel der Sturmabteilung angehört hatte. 1950 hatte der Bundestag der Bundesrepublik Deutschland bei nur zwei Enthaltungen beschlossen, dass alle Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes des Deutschen Reiches grundsätzlich in der Bundesrepublik Deutschland weiterbeschäftigt werden sollten, wodurch auch ihre sachlichen Erfahrungen genutzt werden konnten.

 

Diese gewollte hohe personelle Kontinuität hatte nach Heiko Maas fatale Folgen und belastete, behinderte und verzögerte den demokratischen Neuaufbau in der Bundesrepublik Deutschland. Die Strafverfolgung durch die zentrale Rechtsschutzstelle wurde hintertrieben, fast alle wegen nationalsozialistischer Verbrechen verurteilten Täter wurden begnadigt oder freigelassen, diskriminierende Gesetze wurden nur äußerlich entnazifiziert. Auch wenn diese mehr als 71 Jahre nach der Selbsttötung des Nationalsozialisten Adolf Hitler der Öffentlichkeit vorgestellten  Erkenntnisse nicht in allen Punkten völlig neu sind und keine aktuellen Strafverfahren begründen können werden, verdienen sie doch die sorgfältige Betrachtung durch einen sachkundigen Rezensenten.

 

Innsbruck                                                       Gerhard Köbler