Minkner, Martin, Die Gerichtsverwaltung in Deutschland und Italien

. Demokratische versus technische Legitimation, (= Rechtsvergleichung und Rechtsvereinheitlichung 33). Mohr Siebeck, Tübingen 2015. XXXVI, 845 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.

Minkner, Martin, Die Gerichtsverwaltung in Deutschland und Italien. Demokratische versus technische Legitimation, (= Rechtsvergleichung und Rechtsvereinheitlichung 33). Mohr Siebeck, Tübingen 2015. XXXVI, 845 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.

 

Die Gerichtsverwaltung hat sich entwickelt, seitdem Menschen sich dafür entschieden haben, zwischenmenschliche Interessenkonflikte nicht mehr allein mit Gewalt zu entscheiden, sondern in einem geordneten, möglichst gewaltfreien Verfahren und hierfür Gerichte ausgebildet haben. Sichtbar wird dies bereits in Quellen des Altertums, doch hat sich die Gerichtsbarkeit an unterschiedlichen Stellen im Laufe der Zeit auch unterschiedlich entwickelt. Über Einzelsätze in allgemeineren Regelungen sind daraus in der Neuzeit eigene detaillierte Gesetzgebungen entstanden, die unterschiedliche Züge aufweisen können.

 

Mit einem einzelnen Aspekt dieser allgemeineren Problematik beschäftigt sich der bei seinem Betreuer als wissenschaftlicher Mitarbeiter tätige Verfasser in seiner von Fabian Wittreck angeregten und betreuten, in dem Sommersemester 2014 von der juristischen Fakultät der Universität Münster angenommenen umfangreichen und tiefgründigen Dissertation. Sie gliedert sich nach einer Einleitung über Ziel, Gegenstand, Methode und Gang der Untersuchung klar in drei Kapitel. Der Verfasser betrachtet zunächst die deutsche Gerichtsverwaltung auf der Grundlage ihrer historischen Entwicklung, widmet sich dann der italienischen Gerichtsverwaltung und schließt mit einem Systemvergleich, in dem er die italienischen Erfahrungen und Perspektiven einer selbstverwalteten Justiz auf die Möglichkeit einer Vorbildwirkung für Deutschland überprüft.

 

In den Mittelpunkt der Problematik stellt er überzeugend die Suche nach einem Gewaltenteilungskonzept, in dem die Vorgaben der demokratischen Verantwortlichkeit und die Garantie der richterlichen Unabhängigkeit in einen angemessenen Ausgleich gebracht werden. Im Ergebnis kann er mit ansprechenden Argumenten zeigen, dass eine selbstverwaltete Justiz keine effiziente, schnelle und qualitativ hochwertige Rechtsprechung garantiert. Deswegen lehnt er eine Übernahme des Modells Italiens in Deutschland ab und spricht sich am Ende seiner weiterführenden wichtigen Untersuchung für ein bloßes Nachdenken über eine gemäßigte Steigerung der richterlichen Mitwirkung in der Gerichtsverwaltung Deutschlands aus.

 

Innsbruck                                                       Gerhard Köbler