Kapfelsperger, Vitus, Eheverfahren und Eheprozesse

in Staat und Kirche. Eine rechtsvergleichende Betrachtung (= Adnotationes in ius canonicum 52). Lang, Frankfurt am Main 2015. LXIII, 303 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

Kapfelsperger, Vitus, Eheverfahren und Eheprozesse in Staat und Kirche. Eine rechtsvergleichende Betrachtung (= Adnotationes in ius canonicum 52). Lang, Frankfurt am Main 2015. LXIII, 303 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Zu den von der Natur geschaffenen Gegebenheiten gehört die Unterscheidung von Individuen von Lebewesen in unterschiedliche Geschlechter. Bisher können sich dementsprechend die Menschen nur fortpflanzen durch Verschmelzung einer Eizelle einer Frau und einer Samenzelle eines Mannes. Die Zivilisation hat zusätzlich zu diesem vorgegebenen Umstand die in der Natur nicht enthaltene Einrichtung (des Staates und der Kirche sowie) der Ehe zwischen Mann und Frau entwickelt, mit deren Hilfe Konflikte verringert werden sollen.

 

Mit einem Teilaspekt dieser Problematik befasst sich die von Elmar Güthoff betreute, in dem Wintersemester 2014/2015 von der juristischen Fakultät der Universität Augsburg angenommene Dissertation des in Rechtswissenschaft und kanonischem Recht an der Universität München ausgebildeten, als Volljurist und kirchlicher Parteibeistand tätigen Verfassers. Sie gliedert sich nach einem in staatliches Recht und kirchliches Recht geteilten Quellenverzeichnis, einem Literaturverzeichnis und einer Einleitung in sechs Abschnitte. Sie betreffen Thema und Aufbau der Arbeit, staatliches Eheprozessrecht, kirchliches Eheprozessrecht, rechtsvergleichende Betrachtung, Erkenntnisse und Schlussbetrachtungen.

 

In diesem sorgfältig und ausführlich durchmessenen Rahmen ermittelt der Verfasser Gemeinsamkeiten und Unterschiede sowie Vorteile und Nachteile der beiden verglichenen Verfahren. Damit schafft er eine wertvolle Grundlage für mögliche Änderungen und Verbesserungen in beiden Rechtskreisen. Allerdings kann erst die Zukunft zeigen, ob die christliche Kirche von ihren auf lange Tradition zumindest seit dem Leben Jesus Christi zurückgehenden gedanklichen Annahmen oder die weltliche Gesellschaft von ihren derzeitigen oder künftigen Vorstellungen abrücken und auf einander zugehen können und wollen, wobei die Globalisierung des menschlichen Lebens den christlichen Überlegungen nicht entgegenkommend gegenüberzustehen scheint und nicht einmal gesichert sein dürfte, dass es Eheverfahren und Eheprozesse sowie Kirche und Staat auf die Länge noch gibt.

 

Innsbruck                                                       Gerhard Köbler