Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte
Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte (HRG), begründet von Stammler, Wolfgang/Erler, Adalbert/Kaufmann, Ekkehard, 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, hg. v. Cordes, Albrecht/Haferkamp, Hans-Peter/Lück, Heiner/Werkmüller, Dieter und Bertelsmeier-Kierst, Christa als philologischer Beraterin. Band 4, Lieferung 25 Nüchternheit, nüchtern-Osmanisches Reich. Erich Schmidt, Berlin 2017. XVI, 1-224 Spalten, 128 S.
Die zweite Auflage des Handwörterbuchs zur deutschen Rechtsgeschichte konnte vor kurzer Zeit den dritten Band des großen Unternehmens abschließen. Die vorliegende 25. Lieferung kann daher den vierten Band eröffnen. Sie reicht von dem Ende des Buchstabens N bis weit in den Buchstaben O.
In der ersten Auflage füllte die Strecke von Nüchternheit, nüchtern bis Osenbrüggen, Eduard die (223) Spalten 1102 bis 1325 des dritten Bandes. Sie enthielt etwa 80 Stichwörter und Verweise. Davon sind die meisten aktualisiert und verbessert und nur ganz Weniges ist aufgegeben.
Zusätzlich sind wichtige Artikel neu aufgenommen. Dies betrifft in der alphabetischen Reihenfolge etwa die Stichwörter nullum crimen sine lege, nullum crimen sine poena, Numismatik, Nürnberger Gesetze, Nürnberger Prozesse, Nürnberger Reformation, Oberappellationsgericht der vier freien Städte, oberdeutscher Sachsenspiegel, oberste Bundesbehörden, oberster Gerichtshof für die britische Zone, oberstes Gericht der DDR, Obligationenrecht (Schweizerisches), Oder-Neiße-Linie, Oertmann, Paul, Offenbriefe, öffentlicher Dienst, Öffentlichkeit, Offizial (statt Offizialat), Offnung/Öffnung, Ofner Stadtrechtsbuch, ganz aktuell Ogris, Werner, Olmütz, Oppidum statt oppida, Ordinatio imperii, Organstreitigkeiten oder osmanisches Reich. Damit sind teil bisher bestehende Lücken geschlossen, teils ist der Gesambestand erfreulich zusätzlich ausgeweitet.
Das Schwergewicht liegt, wie bisher, in der Gewinnung neuer Mitarbeiter. Viele der Bearbeiter der Artikel der ersten Auflage sind inzwischen verstorben oder aus anderen Gründen ausgeschieden. Sie sind in allen Fällen grundsätzlich bestmöglich ersetzt.
Viele unterschiedliche Mitarbeiter nutzen naturgemäß verschiedene Herangehensweisen. Deswegen sind nicht zuletzt auch die Literaturhinweise nicht gleichmäßig dicht. In jedem Falle ermöglichen sie aber den jeweiligen guten Einstieg.
Eröffnet wird die Lieferung durch Heiner Lück über Nüchternheit und abgeschlossen auch durch ihn mit dem osmanischen Reich. Darin zeigt sich eine erfreuliche allgemeine Spannweite. Sie ist dem Werk von Anfang an sehr zugutegekommen.
Möge den Herausgebern das weitere Wirken wie bisher gut gelingen. Dann wird am Ende der Allgemeinheit wieder ein sehr umfangreiches und verlässliches Hilfsmittel zur Verfügung stehen. Wer immer sich rechtsgeschichtlich informieren möchte, wird damit gut beraten sein, selbst wenn die ersten Teile mit fortschreitender Zeit notgedrungen etwas an Aktualität einbüßen werden müssen.
Innsbruck Gerhard Köbler