Felz, Sebastian, Recht zwischen Wissenschaft und Politik

– die Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät Münster 1902-1952 (= Veröffentlichungen des Universitätsarchivs Münster 10). Aschendorff, Münster 2016. 538 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.

Felz, Sebastian, Recht zwischen Wissenschaft und Politik – die Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät Münster 1902-1952 (= Veröffentlichungen des Universitätsarchivs Münster 10). Aschendorff, Münster 2016. 538 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.

 

Münsteran der Aa in Westfalen wird 793 Ausgangsstelle der Friesenmission des Bischofs Liudger und entwickelt sich von hier aus seit dem Hochmittelalter zu dem größten geistlichen Fürstentum in dem Heiligen römischen Reich, für das am 3. 10. 1571 eine Landgerichtsordnung und eine Hofgerichtsordnung verkündet werden. Das vor den Landgerichten um Münster angewendete, nur vereinzelt aufgezeichnete Recht ist überwiegend deutsches, vom sächsischen Recht nur wenig beeinflusstes Recht. 1780 wird in Münster eine Universität eingerichtet, die 1818 in Preußen weitgehend zugunsten Bonns geschlossen, aber 1902 wieder mit eine juristischen Fakultät eröffnet wird.

 

Mit einem Teil ihrer Geschichte beschäftigt sich  die von Hans-Ulrich Thamer und Reiner Schulze betreute, in dem März 2015 von der philosophischen Fakultät der Universität Münster angenommene, für den Druck leicht gekürzte und überarbeitete Dissertation des 1979 geborenen Verfassers. Sie hat rasch das besondere Interesse eines ausgewiesenen Sachkenners erweckt. Deswegen genügt an dieser Stelle ein einfacher Hinweis des Herausgebers.

 

Gegliedert ist die stattliche Untersuchung nach einem kurzen Vorwort in zwei Teile. Sie betreffen die Fakultätsentwicklung der Untersuchungszeit zwischen Wissenschaft und Politik (Ottmar Bühler, Erhard Neuwiem, Hans Kreller, Max Kaser, Heinrich Drost, Hubert Naendrup, Karl Gottfried Hugelmann, Wilhelm Sauer, Johannes M. Ritter, Ottmar Bühler, Friedrich Klein, Hans Schumann, George A. Löning, Arthur Wegner, Karl Peters, Hans Julius Wolff, Harry Westermann, Hermann Schultze-von Lasaulx, Karl Michaelis, - Herbert Krüger – und Rolf Dietz) sowie die wissenschaftliche Expertise und das politische Engagement. Im Ergebnis stellt der Verfasser überzeugend fest, dass die Erforschung des Rechtes im Spannungsfeld zwischen Wissenschaft und Politik nicht nur im „Geiste der Wahrheit“ geschah, sondern auch im Dienste der Macht.

 

Innsbruck                                                       Gerhard Köbler