Schlosser, Hans, Neuere europäische Rechtsgeschichte

(= Grundrisse des Rechts), 3. Aufl. Beck, München 2017. XXVII, 461 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.

Schlosser, Hans, Neuere europäische Rechtsgeschichte (= Grundrisse des Rechts), 3. Aufl. Beck, München 2017. XXVII, 461 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.

 

Die moderne Verdichtung der Technik begünstigt auch ein Zusammenwachsen politischer Einheiten in der Geschichte. Von daher ist es sehr begrüßenswert, dass sich während des 20. Jahrhunderts europäische Staaten zwecks Vermeidung künftiger kriegerischer Auseinandersetzungen zu dem Staatenverbund der Europäischen Union zusammengeschlossen haben, auch wenn Austritte aus ihm anscheinend durchaus gewollt und vollzogen werden können. Jedenfalls hat die damit verbundene Europäisierung des Rechtes auch das Interesse an einer europäischen Rechtsgeschichte gefördert.

 

Der in Brünn 1934 geborene Augsburger Rechtshistoriker Hans Schlosser, der von 1982 bis 2005 die von Erich Molitor begründeten  Grundzüge der neueren Privatrechtsgeschichte mit großem Erfolg betreute, hat diese Entwicklung bereits 2012 aufgegriffen und eine eigene neuere europäische Rechtsgeschichte vorgelegt. Sie versucht, den komplexen Prozess der im späten Mittelalter entstandenen, transnational wirkenden europäischen Rechtswissenschaft in Entstehung, Entwicklung und Wirkungen im Fokus der Spannungsverhältnisse zwischen Politik, Religion, naturwissenschaftlichem Rationalismus und der Laizität der Moderne darzustellen. Die dritte Auflage erweitert den erfolgreichen Grundriss von anfangs XXVI und 398 Seiten auf nunmehr XXVII und 461 Seiten erheblich.

 

In dieser Gestalt hat das eindrucksvolle Werk unmittelbar nach seiner Ankündigung das  besondere Interesse eines vielseitig ausgewiesenen Rezensenten erweckt. Deswegen genügt es an dieser Stelle auf das Erscheinen selbst vorweg hinzuweisen. Möge das historisch-rechtsvergleichend Grundlagenwissen und Orientierungswissen im Privatrecht und im Strafrecht in 16 Kapiteln vermittelnde Studienbuch weiterhin kritisch über den Erkenntnisstand der Forschung unterrichten und die Bedeutung der geschichtlichen Rechtserscheinungen für Methode und Dogmatik des geltenden Rechtes für jedermann klar sichtbar machen.

 

Innsbruck                                                       Gerhard Köbler