Eckert, Philipp, Entstehung und Bedeutung des Landesverwaltungsgesetzes Schleswig-Holstein

(= Rechtshistorische Reihe 469). XXXVII, 205 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

Eckert, Philipp, Entstehung und Bedeutung des Landesverwaltungsgesetzes Schleswig-Holstein (= Rechtshistorische Reihe 469). XXXVII, 205 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Der Verfasser beginnt seine Problemstellung mit dem Satz „Die Kodifizierung des Verwaltungsverfahrensrechts war das Ergebnis einer mehreren Jahre währenden Rechtsentwicklung. Danach erklärt er mit Hill und Ule eine Kodifikation als eine vollständige und widerspruchsfreie, systematische Zusammenfassung eines Rechtsgebiets in einem einheitlichen Gesetzbuch. Da mit gutem Grund die Schöpfer des Landesverwaltungsgesetzes Schleswig-Holstein ihrem gesetzgeberischen Ergebnis nicht den Namen Gesetzbuch verliehen haben, sondern Gesetz, sind dementsprechend alle seine Ausführungen über Kodifikation und kodifizieren leider irreführend, was generell für die allgemeine Kodifizierungsinflation unkritischer Verwender gilt.

 

Hiervon abgesehen behandelt der in Kiel und Hamburg ausgebildete, im Übrigen persönliche Daten für sich behaltende Verfasser in seiner von Hans Hattenhauer angeregten, von Rudolf Meyer-Pritzl abschließend betreuten, im Mai 2016 von der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Kiel angenommenen Dissertation eine interessante gesetzgebungsgeschichtliche Fragestellung. Sein Werk gliedert sich außer in eine kurze Einleitung über Problemstellung, Begriff der Kodifikation, Begriff des Verwaltungsverfahrensrechts und Gang der Untersuchung in sechs Kapitel. Sie betreffen die Verwaltungsreform durch den Musterentwurf eines Verwaltungsverfahrensgesetzes, die Entstehung des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Bundes, die Entstehung des Landesverwaltungsgesetzes Schleswig-Holstein auf der Grundlage des Artikels 38 II der Landessatzung von 1949, die Anpassung an das Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes durch das Gesetz zur Änderung des Landesverwaltungsgesetzes, sechs Wegbereiter des Landesverwaltungsgesetzes (Klaus von der Groeben 1902-2002, Alfons Gallette 1914-2006, Hans Joachim Knack 1922-1987, Carl Hermann Ule 1907-1999, Helmut Lemke 1907-1990 und Hartwig Schlegelberger 19913-1997) sowie die Bedeutung des Landesverwaltungsgesetzes Schleswig-Holstein).

 

Insgesamt kann der Verfasser auch mit Hilfe einiger Biographien und im Anhang wiedergegebener Gespräche zeigen, dass das Landesverwaltungsgesetz Schleswig-Holsteins wesentlich von Juristen der früheren Reichsverwaltung geprägt wurde. Wichtige Schritte zu ihm waren der erste Musterentwurf eines Verwaltungsverfahrensgesetzes von 1966 und seine „Münchener Fassung“ desselben Jahres. Auch wenn das auf dieser Grundlage entstandene Gesetz selbst nach der Definition des Verfassers keine Kodifikation ist, bietet die vorliegende Studie dennoch wichtige Einblicke in die Verrechtlichung oder Vergesetzlichung des Verwaltungsverfahrens in Europa seit dem frühen 20. Jahrhundert.

 

Innsbruck                                                       Gerhard Köbler