Die Eheberedungen des Amts Stadthagen
Die Eheberedungen des Amts Stadthagen. Ein analytisches Verzeichnis, bearb. v. Sturm-Heumann, Margarete. Teil 4 1741-1770 (= Schaumburger Beiträge 3). Verlag für Regionalgeschichte, Bielefeld 2017. 494 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Nach der knappen und klaren Einleitung der Bearbeiterin enthält die „normale“ Eheberedung als die Vereinbarung über die geplante Eheschließung eines Hoferben oder einer Hoferbin mit Zustimmung der noch lebenden Eltern Einzelheiten über die einzubringende Mitgift, die Hofübergabe der übergebenden Eltern, die entweder sofort nach der Hochzeit oder zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden konnte, die Beschreibung der Leibzucht der Eltern (Altenteil), die Abfindung der nichterbenden Geschwister und die mögliche Versorgung kranker oder behinderter Familienangehöriger sowie möglicherweise zusätzliche bestimmte testamentarische Verfügungen. Im Einzelnen behandelt die Bearbeiterin dabei sechs Unterpunkte wie etwa Brautschatz und Abfindung näher. Damit ist der Inhalt der Quellen abstrakt überzeugend erfasst.
Dem vorliegenden Band gehen drei frühere Veröffentlichen der Jahre 2004, 2007 und 2011 voraus. Sie setzen mit dem Jahr 1582 ein und endeten bisher mit dem Jahr 1740. Mit dem jetzigen, an anderer Stelle und in anderem Rahmen als seine Vorgänger veröffentlichten Band sind bisher 6781 Regesten von Eheberedungen erfasst.
Die Einleitung der Bearbeiterin verbindet den Band im geschichtlichen Überblick ganz mit der Militärgeschichte dieser Zeit, in deren Rahmen der Graf am 19. April 1751 eine Verordnung über die Aufstellung und Ausbildung einer Landmiliz erließ. Neu gebildet sind von der Bearbeiterin insgesamt 1879 Stücke bis 17. Dezember 1770. Benutzerfreundlich erschlossen werden sie auf den Seiten 415 ff. durch umfangreiche Register der Orte und Personen sowie ausgewählter Sachen und Wörter von Abzugsgeld bis Zollmeister, während Auszüge etwa aus den gedruckten Landesverordnungen und anderen Texten in dem Anhang wiedergegeben werden.
Innsbruck Gerhard Köbler