Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte (HRG),
Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte (HRG), begründet von Stammler, Wolfgang/Erler, Adalbert/Kaufmann, Ekkehard, 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, hg. v. Cordes, Albrecht/ Haferkamp, Hans-Peter/Lück, Heiner/Werkmüller, Dieter und Bertelsmeier-Kierst, Christa als philologischer Beraterin. Band 3, Lieferung 24 Namensrecht-Nowgorod. Erich Schmidt, Berlin 2016. 1761--2016 Spalten, 128 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Das von Wolfgang Stammler, Adalbert Erler und Ekkehard Kaufmann 1964 begründete, nach 34 Jahren in erster Auflage 1998 in 5 Bänden mit mehr als 5000 Stichwörtern abgeschlossene Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte hat mit großem Erfolg die Lücke geschlossen, die dadurch entstanden ist, dass die Geschichte des Rechtes und der Umfang der diesbezüglichen Erkenntnisse mit der fortlaufenden Zeit ständig stärker anwächst und von niemandem mehr in allen ihren Einzelheiten allein beherrscht und dargestellt werden kann. Mit gutem Grunde ist daher 40 Jahre nach diesem ersten Beginn von Albrecht Cordes, Heiner Lück und Dieter Werkmüller unter philologischer Beratung die erste Lieferung einer zweiten Auflage vorgelegt worden. Die vorliegende Lieferung schließt den dritten Band mit dem von Albrecht Cordes bearbeiteten Stichwort Nowgorod ab, das in der ersten Auflage wohl in der Mitte des dritten Bandes zu stehen gekommen wäre.
Insgesamt enthält die neue Lieferung, welche den geplanten, beeindruckend konstant eingehaltenen Turnus von jährlich zwei Lieferungen seit 2004 fortführt, 91 Stichwörter und Verweise. Diese beginnen mit dem von Martin Otto übernommenen Artikel Namensrecht, den in der ersten Auflage U. Lockemann ausgeführt hatte. Da sich die Vergangenheit nicht mehr wandelt, sondern nur das Verhältnis des Betrachters zu ihr, kann es nicht überraschen, dass die meisten Artikel der ersten Auflage als solche auch in der Neuauflage wiederkehren.
Neu sind demgegenüber die Artikel Napoleonische Gesetzbücher (Andreas Deutsch), Narr, Narrenfreiheit (Uwe, Schirmer), Nationalismus (Christoph Cornelißen), Nationalsozialismus (Joachim Rückert), Nationalstaat (Michael Kotulla), Weimarer Nationalversammlung (Christoph Gusy), österreichische Nationalversammlung (Wilhelm Brauneder), Naturrechtsrenaissance (Lena Foljanty), Nebenländer des Reiches (Wilhelm Brauneder), Nemo pro parte testatus (Fritz Sturm), Neuhegelianismus (Oliver Lepsius), Neukantianismus (Hans-Peter Haferkamp), Niedersachsen (Thomas Vogtherr), Hans Carl Nipperdey (Joachim Rückert), Gerhard Noodt (Filippo Ranieri), Nordrhein-Westfalen (Jörg Menzel). Norwegen (Dag Michalsen), Notariatsinstrument (Andreas Meyer), Hermann Nottarp (Anika M. Auer), Novalis (Heiner Lück) und Nowgorod. Sie alle bereichern das Werk in vielfacher Hinsicht. Einen Schwerpunkt bilden dabei Personen und Orte. Darüber hinaus ist aber auch wichtigen geistesgeschichtlichen Strömungen und Entwicklungen vorteilhaft Rechnung getragen.
Wie der lange Zeitablauf kaum anders erwarten lässt, ist eine große Zahl von Bearbeitern der ersten Auflage ausgeschieden und durch Nachwuchskräfte ersetzt. Sie sind aber bestens integriert und haben vielfältige zusätzliche Akzente gesetzt. Sehr erfreulich ist, dass die persönliche Kontinuität zumindest in einzelnen Fällen über die große Distanz einer Generation gewahrt bleiben konnte.
Insgesamt kann man die Herausgeber zu ihrem bisherigen Erfolg sehr beglückwünschen. Im Alphabet sind sie schon deutlich über die Mitte hinausgelangt. Möge ihnen der planmäßige Abschluss in weiteren 12 Jahren gut gelingen.
Innsbruck