Nachschlagewerk des Reichsgerichts Gesetzgebung des Deutschen Reichs. Band 10
KöblerNachschlagewerkdesreichsgerichts10zivilp20181129 Nr. 16848 ZIER 8 (2018) 07. IT
Nachschlagewerk des Reichsgerichts Gesetzgebung des Deutschen Reichs. Band 10 Zivilprozessordnung §§ 545-1024, Nachtrag zu § 242 BGB (Geldentwertung und Aufwendung), hg. v. Schubert, Werner/Glöckner, Hans Peter (= Nachschlagewerk des Reichsgerichts – Gesetzgebung des Deutschen Reichs 10). Lang, Frankfurt am Main 2016. 711 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Nach Carl Friedrich von Savigny hatten die Deutschen bis zu seiner eigenen Zeit niemals ein einheitliches Recht, weshalb er das klassische, von nachklassischen Entstellungen befreite römische Recht als eigentliches Recht der Deutschen verstand und die Rezeption des römischen Rechtes als Fortschritt begrüßte. Dementsprechend war mangels eines einheitlichen Rechtes in Gegensatz zu anderen Ländern Europas auch die Entwicklung eines zentralen Höchstgerichts schwierig, obwohl die königliche Gerichtsbarkeit dafür eigentlich eine ausreichende Grundlage hätte sein können und das Reichskammergericht und der Reichshofrat des Heiligen römischen Reiches seit 1495 in diese Richtung wirkten. Deswegen kommt dem an dem 1. Oktober 1879 mit fünf Zivilsenaten und drei Strafsenaten in Leipzig eröffneten Reichsgericht des zweiten Deutschen Reiches von 1871 für das deutsche Recht besondere Bedeutung zu.
Dieser ist Werner Schubert in dem Rahmen seiner bewundernswerten Editionstätigkeit neuerer deutscher Rechtsquellen in hervorragender Weise gerecht geworden, indem er seit 2005 zusammen mit Peter Glöckner Entscheidungen des Reichsgerichts in Kurzform von Leitsätzen veröffentlichte. Seitdem sind entsprechende Bände für die Kaiserzeit I Haftpflicht-, Börsen-, Versicherungs- und Kriegsnotrecht, Kaiserzeit II Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht, Weimarer Zeit Verfassungs-, Aufwertungs-, Arbeits-, Miet- und Pachtnotrecht, NS-Zeit Beamten-, Anerben-, Arbeits-, Patent- und Aktienrecht sowie Sonderrecht für die Juden, Handelsgesetzbuch §§ 1-342, Handelsgesetzbuch §§ 343-905, Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Gesetz betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, Gesetze zum Binnenschifffahrts-, Verkehrs-, Wechsel- und Steuerrecht, Zivilprozessordnung §§ 1-270 und Zivilprozessordnung §§ 271-544 bis 2015 erschienen. Der vorliegende zehnte Band führt diese wichtige Edition für die Zivilprozessordnung §§ 545-1024 mit einem Nachtrag zu § 242 BGB fort.
In seiner kurzen sachkundigen Einleitung zu dem vorliegenden zehnten Band teilt der Herausgeber dabei mit, dass der dritte Band des reichsgerichtlichen Nachschlagewerks zu der Zivilprozessordnung den Bänden 39 bis 41 des Originalwerks entspricht und die umfangreichen Entscheidungsnachweise zu dem Revisionsrecht sowie die Nachweise zu dem Verfahren in Ehesachen und zu den §§ 767, 771 und 805 ZPO besondere Bedeutung haben. Dabei beginnt der zweite Abschnitt des dritten Buches mit zwei Nummern vor den §§ 545-566 ZPO und endet der Band mit drei Leitsätzen zu § 1018 ZPO, denen noch ein Nachtrag zu Band 9 S. 738 und 137 Nummern zu Geldentwertung und Aufwertung folgen. An dem Ende der in dem Juni 2016 datierten Einleitung kündigen die Herausgeber an, dass der abschließende Band zu den Verfahrensgesetzen die Leitsätze zu den §§ 1025-1048 ZPO (schiedsrichterliches Verfahren) zu dem Gerichtsverfassungsgesetz, zu dem Arbeitsgerichtsgesetz, zu dem Gesetz übe die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, zu der Grundbuchordnung und zu Teilen der Konkursordnung und des Anfechtungsgesetzes enthalten soll, der 2017 auf Grund des in einem Umfang von XII, 744 Seiten erscheinen konnte, so dass Werner Schubert erneut eine wichtige Edition abschließen konnte.
Innsbruck Gerhard Köbler