Beggio, Tommaso, Paul Koschaker (1879-1951)
Beggio, Tommaso, Paul Koschaker (1879-1951). Rediscovering the Roman Foundations of European Legal Tradition. Winter, Heidelberg 2018). 332 S., Abb. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Paul Koschaker wurde in Klagenfurt an dem 19. April 1879 geboren. Nach dem Studium erst der Mathematik und danach der Rechtswissenschaft an der Universität Graz wurde er 1903 sub auspiciis imperatoris in der Rechtswissenschaft promoviert und nach einem Aufenthalt bei Ludwig Mitteis und Ernst Strohal in Leipzig 1905 in Graz habilitiert. 1908 wurde er als außerordentlicher Professor des römischen Rechts an der Universität Innsbruck ernannt und wechselte von dort 1909 als ordentlicher Professor nach Prag, 1915 nach Leipzig, 1936 nach Berlin und 1941 nach Tübingen, wo er 1946 emeritiert wurde, aber danach noch als Gastprofessor in München, Halle, Ankara sowie Bonn bis zu seinem Tode in Basel an dem 1. Juni 1951 wirkte.
Des fünffachen, für Rechtswissenschaft wie Philosophie ausgezeichneten Ehrendoktors von Athen, Freiburg im Breisgau, Oxford, Leipzig und Graz haben zwar bereits Gunter Wesener, Gerhard Ries, Michael P. Streck und Gero Dolezalek sowie viele andere an unterschiedlichen Stellen rühmend gedacht. Ausführlich geehrt wird Koschaker aber erst jetzt durch das vorliegende Werk, das nach seinem Vorwort als Teil eines umfassenderen Projekts über Reinventing the Foundations of European Legal Culture 1934-1964 des European Research Council entstand. Beheimatet war der Verfasser dabei von Oktober 2013 bis November 2017 an der Universität Helsinki.
Gegliedert ist die verdienstvolle, von einer neuen Aufgabenbeschreibung ausgehende Untersuchung nach einer ausführlichen Einleitung über die Zielsetzung, die Methode, den Literaturstand und die Fragestellung in fünf Sachkapitel. Sie orientieren sich an dem Weg von Graz nach Leipzig während der Jahre von 1897 bis 1936, der Tätigkeit in Berlin, der Tätigkeit in Tübingen, dem römischen Recht in der Krisenzeit und Koschakers Vermächntis. Eindringlich und unter umfangreicher Verwendung archivalischer Quellen schildert der Verfasser die großen Verdienste Koschakers, den er teils in Klagenfurt, teils in Graz (S. 15) geboren sein lässt, um das römische Recht und das orientalische Recht, für die Koschaker nicht nur den Kodex Hammurabi und manches andere übersetzte und erläuterte, sondern auch grundlegende Monographien etwa über das babylonisch-assyrische Bürgschaftsrecht (1911) oder Europa und das römische Recht (1947) veröffentlichte. Wer immer sich für Paul Koschakers reiches und interessantes Leben und Werk interessiert, wird in der Monographie des 1983 geborenen, auch in Trient und Heidelberg verankerten Verfassers die bestmögliche Grundlage finden, die vielleicht auch eine deutsche Zusammenfassung verdient hätte.
Innsbruck Gerhard Köbler