Böhmer, Johann Friedrich, Regesta imperii. IV. Lothar III. und ältere Staufer. Vierte Abteilung Papstregesten 1124-1190, Teil 4 1181-1198, Lieferung 5 1191-1195 Cölestin III

., bearb. v. Schmidt, Ulrich. Böhlau, Köln 2018. XIV, 942 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.

Böhmer, Johann Friedrich, Regesta imperii. IV. Lothar III. und ältere Staufer. Vierte Abteilung Papstregesten 1124-1190, Teil 4 1181-1198, Lieferung 5 1191-1195 Cölestin III., bearb. v. Schmidt, Ulrich. Böhlau, Köln 2018. XIV, 942 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.

 

Der in Rom um 1106 in der patrizischen Familie der Bobo-Orsini geborene Giacinto Bobone bezeugte innerhalb der Kurie schon sehr früh päpstliche Dokumente. Seit 1126 hatte er als Prior der Subdiakone an der Lateranbasilika größeren Einfluss und seit 1143/1144 zu dem Kardinaldiakon von Santa Maria in Cosmedin erhoben unternahm er als kenntnisreicher Legat Reisen nach Spanien und Frankreich. Mit 85 Jahren wurde er an dem 30. März als Kardinal und bloßer Diakon ohne vorherige Priesterweihe als Papst gewählt und krönte trotz stetiger Ablehnung der politischen Ziele des Stauferkönigs Heinrich VI. diesen in seiner ersten Amtshandlung und in Erfüllung einer Zusage seines Vorgängers an dem 15. April 1191 zum Kaiser.

 

Die Dokumente aus seiner Amtszeit sind so umfangreich, dass die den 2014 von Ulrich Schmidt vorgelegten Regesten des Amtsvorgängers Clemens III. (1187-1191) folgenden Regesten Cölestins III. auf zwei Bände aufzuteilen waren. Dabei bot sich eine gewisse Abstimmung mit den 1972 vorgelegten und inzwischen ergänzten Regesten Heinrichs VI. an. Dementsprechend beginnt der Band in seiner Nummer 1 mit der Papstwahl (1191 März 20-April 11) und endet mit der dem Zeitraum von dem 14. April 1194 bis zu dem 13. April 1195 zugeordneten Nummer 1387.

 

Vorausgeht dem wichtigen Regestenwerk ein kurzes Vorwort des Bearbeiters, das Cölestin als erfahrenen tatkräftigen Übergangspapst einordnet. dessen urkundliche Tätigkeit keine besonderen Auffälligkeiten aufweist. Die Regesten selbst folgen grundsätzlich den bewährten Regeln. Ein Literaturverzeichnis, eine Liste der Kardinalsunterschriften, Konkordanzen, ein Verzeichnis der nicht eindeutig Cölestin III. zuzuordnenden Regesten, wichtige Ergänzungen, Berichtigungen und Nachträge zu den Regesten Lucius‘ III., Urbans III., Gregors VIII. und Clemens‘ III. sowie ein umfangreiches Verzeichnis der Literatur und Quellen und ein Register der Ortsnamen und Personennamen runden das verdienstvolle Werk, von dem zu hoffen ist, dass sein zweiter Teil in gleicher Güte baldmöglichst erscheinen kann, benutzerfreundlich ab.

 

Innsbruck                                                       Gerhard Köbler