Die Tiroler Landesordnungen von 1526, 1532 und 1573
Die Tiroler Landesordnungen von 1526, 1532 und 1573. Historische Einführung und Edition, hg. v. Pauser, Josef/Schennach, Martin P. unter Mitarbeit von Verena Schumacher (= Fontes rerum Austriacarum. Österreichische Geschichtsquellen. 3. Abteilung Fontes Iuris, Band 26). Böhlau, Wien 2018. 796 S., 24 Abb. Angezeigt von Gerhard Köbler.
In dem seit den ältesten genauer bekannten Anfängen nacheinander vor allem von Kelten, Römern und Germanen besetzten Herz der Alpen gewannen unter den von den Herrschern des deutschen Reiches belehnten Bischöfen von Trient und Brixen die Grafen von Tirol als Vögte die Herrschaft in dem Lande, die 1363 über Margarethe Maultasch an den habsburgischen Herzog von Österreich kam. Während der frühen Neuzeit wurden in dem von dem 13. Jahrhundert bis zur Gegenwart bestehenden Land wichtige Rechtsquellen geschaffen, die grundsätzlich unmittelbar nach der Entstehung gedruckt werden konnten. Sie fasst die vorliegende Edition erstmals zu einer einzigen großen Einheit zusammen.
In ihr folgt einem knappen Geleitwort des Leiters der die Ausgabe einschließenden und beherbergenden Fontes rerum Austriacarum und einem kurzen Vorwort der beiden Herausgeber eine ausführliche, aktuell informative Einführung. Sie stellt zunächst die Entstehung, Bedeutung und Entwicklung der Tiroler Landesordnungen dar (11ff.). Dem schließt sie die zugehörigen Drucke und Beschreibungen sowie die Überlieferung an (39ff.), auf die eine kurze Editionsbemerkung folgt, nach welcher die Ausgaben möglichst vorlagengetreu in modernen Drucktypen erfolgen.
Am Beginn stehen Gesatz vnd ordnungen der ynzichten Malefitz Rechten vnd annderer notdurftigen henndeln des lannds der Graueschaft Tyroll (Tiroler Malefizordnung von 1499, 109ff.) nach dem Druck des Jahres 1500. Dieses Werk nennt sich zwar nicht Landesordnung. Es wird aber in seinen beiden Teilen (Jntzicht vnd Malefitz hendel vnnd Rechten, Etlich ordnung der Recht ausserhalb der Malefitz) in den zeitlich nächsten Text (Landesordnung) aufgenommen und damit zum Teil einer Landesordnung gemacht.
Bei diesem Werk handelt es sich um Der fürstlichen Graffschaft Tirol Landsordnung des Jahres 1526 (141ff.). Sie gliedert sich in zwei Bücher (Buch zwei mit nur geringfügigen Anpassungen die Tiroler Malefizordnung von 1499). Diese beiden Bücher zerfallen in sieben und zwei Teile, an die sich noch die Empörungsordnung anschließt.
Bereits 1532 folgt dem die Lanndtßordnung der Fürstlichen Grafschafft Tirol (237ff.). In ihr ist die Gliederung in zwei Bücher und jeweilige Titel aufgegeben. An ihre Stelle ist die Einteilung in neun Bücher getreten.
Nach einundvierzig Jahren wird die New Reformierte Landsordnung der Fürstlichen Graffschafft Tirol vorgelegt (403ff.). Sie behält die Gliederung in neun Bücher bei. Wegen des sachlichen Zusammenhangs fügen die Herausgeber an sie noch die in ihrem damaligen Anhang veröffentlichte Fürstlicher Durchleuchtigkeit Ertzhertzog Ferdinanden zů Osterreich/Hertzogen zů Burgundt etc. Grafen zů Tirol etc. Ordnung vnd Reformation gůter Policey / in jrer Durchleuchtigkeit Fürstlichen Graffschafft Tirol (Tiroler Polizeiordnung 1573) an (633ff.).
Abgerundet wird die gesamte Ausgabe durch hilfreiche, nutzerfreundliche Verzeichnisse. Sie beginnen mit einem von ab intestato bis Zwietracht reichenden, sehr ausführlichen, schätzungsweise 4000 Sachpunkte einschließenden Index (685ff.). Dem folgt ein Glossar von abdringen bis zwispilig mit vielleicht 1000 Sacherklärungen. Vier Konkordanzlisten sollen die Leser über die inhaltlichen Abweichungen zwischen der Tiroler Melefizordnung von 1499 und der Tiroler Landesordnung von 1526, zwischen der Tiroler Landesordnung von 1526 und der Tiroler Landesordnung von 1532, zwischen der Tiroler Landesordnung von 1532 und der neu reformierten Tiroler Landesordnung von 1573 sowie zwischen der Polizeiordnung der niederösterreichischen Ländergruppe von 1552 und der Tiroler Polizeiordnung von 1573 unterrichten, wobei mittels einfacher Abkürzungen hauptsächlich fünf Möglichkeiten (identisch, weitgehend entsprechend, signifikant abweichend, erheblich ergänzt, weggefallen bzw. fehlt noch) unterschieden werden.
Insgesamt zeigen die damit erfassten, bisher nur in zeitgenössischen Drucken und modernen Digitalisaten greifbaren Quellen den zeitgerechten Weg von der (bloßen Malefiz-)Ordnung über die (allgemeinere) Landesordnung bis zu der neu reformierten Landesordnung (bzw. der Reformation). Damit ragt Tirol unter den österreichischen Ländern eindrucksvoll hervor. Die Herausgeber haben seinem Recht mit ihrer ein sehr ersehntes Desiderat erfüllenden Edition in jahrelanger mühsamer Arbeit ein vorzügliches monumentales Denkmal gesetzt, das viele Bewunderer und Nutzer finden möge.
Innsbruck Gerhard Köbler