Schmitt, Michael, Der Reichsfinanzhof

und seine Rechtsprechung in steuerlichen Angelegenheiten jüdischer Mitbürger 1933-1945 (= Hagener juristische Beiträge 2). MV-Wissenschaft, Münster 2017. 180 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.

Schmitt, Michael, Der Reichsfinanzhof und seine Rechtsprechung in steuerlichen Angelegenheiten jüdischer Mitbürger 1933-1945 (= Hagener juristische Beiträge 2). MV-Wissenschaft, Münster 2017. 180 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.

 

Der Reichsfinanzhof ist das mit Gesetz von dem 26. 7. 1918 geschaffene, in München zu dem 1. 10. 1918 in der ausgehenden Monarchie eingerichtete oberste deutsche Gericht in Finanzstreitigkeiten. Bei Beginn der nationalsozialistischen Herrschaft Adolf Hitlers bestand er also noch nicht einmal fünfzehn Jahre. Nahezu ebenso viele Jahre konnte seine Tätigkeit bis Kriegsende währen.

 

Mit dieser Zeit beschäftigt sich die von Thomas Vormbaum betreute, in dem Sommersemester 2010 der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Fernuniversität Hagen vorgelegte Masterarbeit des Verfassers. Sie hat unmittelbar nach Bekanntwerden das Interesse eines besonderen Sachkenners erweckt. Deswegen genügt an dieser Stelle ein allgemeiner Hinweis.

 

Gegliedert ist die Arbeit nach einer Einleitung in drei Sachkapitel. Sie betreffen die Rahmenbedingungen in dem zeitlichen Kontext (Entstehung, Steuergesetzgebung, Beamtenrecht, personelle Veränderungen) die Spruchpraxis und den Umgang mit Steuerrecht und Rechtsprechung aus der Zeit der nationalsozialistischen Herrschaft nach dem Kriegsende an dem 8. Mai 1945. Im Ergebnis stellt der Verfasser gegen Franz Josef Strauß und Weber-Fas mit Günther Felix fest, dass der Reichsfinanzhof in nationalsozialistischer Zeit nicht integer geblieben ist, sondern neben einer großen Zahl nicht zu beanstandender Urteile auch (nach Franzen 1,4 Prozent) rechtswidrige Urteile gefällt hat, so dass er einen Anfangsverdacht annimmt, dass der Reichsfinanzhof diskreditiert ist, was bis zu dem hundertsten Geburtstag der Einrichtung eines obersten deutschen Gerichts in Finanzstreitigkeiten genauer geklärt werden könnte.

 

Innsbruck                                                       Gerhard Köbler.