Dokumente zur Geschichte des deutschen Reiches und seiner Verfassung 1340-1343,

bearb. v. Menzel, Michael (= MGH - Constitutiones et acta publica imperatorum et regum 7, 2). Harrassowitz, Wiesbaden 2019. XLIV, 404 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. ZIER 9 (2019) 33. IT

Seit der Erfindung der Schrift hat die Zahl der geschriebenen Texte zwar nicht völlig stet, aber in dem Ergebnis doch ständig zugenommen, weshalb ihre wissenschaftliche Überführung in derzeit wohl möglichst maschinenlesbaren Druck allmählich angewachsen ist, was auch die Reihe der Constitutiones et acta publica der Kaiser und Könige des Heiligen römischen Reiches betrifft, für welche die Einführung in den vorliegenden Band 7, 2 auf die Einführung des 2013 erschienenen  Bandes 7, 1 für die Urkundenjahrgänge von 1336 bis 1339 verweisen kann. Seitdem ist die Reihe der Constitutiones um drei Bände angewachsen. Davon ist der vorher nur in drei Faszikeln veröffentlichte Band 6, 2 mit Texten aus der Zeit Ludwigs des Bayern von 1331 bis 1335 in dem Jahre 2014 um die Einführung, die Verzeichnisse, eine umfangreiche Liste von Addenda und Corrigenda sowie ein Namenregister und ein Wortregister ergänzt und sind die Bände 13, 1 und 13, 2 der Jahre 1360 und 1361 Karls IV. vorgelegt. Dementsprechend soll Band 7,3 die Urkundenjahrgänge von 1344 bis 1347 Ludwigs IV. abschließen und sollen die Bände 14 bis 17 mit Karls IV. Jahrgängen von 1362 bis 1378 in dem nächsten Jahrzehnt folgen.

 

Für den vorliegenden Band benennt der Herausgeber zunächst die inhaltlichen Schwerpunkte, die sowohl Kontinuität wie auch Änderungen zeigen. Dabei kann er auf zwei für diese Zeit sehr bemerkenswerte, Umweltschutz und Streikmaßnahmen betreffende Urkunden besonders hinweisen. Fast 40 Prozent der insgesamt aus weit mehr als hundert Archiven und Bibliotheken von Aachen bis Würzburg stammenden Texte sind bisher ungedruckt, wobei auch jetzt nicht alles ediert wird, weil bei seriellen Ausfertigungen für verschiedene Empfänger oder wiederholten Ausfertigungen die einmalige Wiedergabe des Textes genügt, doch sind landesherrliche Inedita (16 Prozent des Bandes) grundsätzlich vollständig aufgenommen.

 

Der Band beginnt mit der Nummer 701, in der Kaiser Ludwig (IV.) unter dem 4. Januar 1340 verbietet, Eigenleute von Propst und Kapitel des Stiftes Steingaden in Reichsstädten und anderen Städten aufzunehmen, und gebietet, sie widrigenfalls wieder auszuweisen. Er endet mit der Nummer 1202 von dem 17. Dezember 1343, in der sich die Grafen von Helfenstein zu Diensten gegenüber dem Kaiser und seinen Erben verpflichten. Ein Namenregister von Aachen bis Zwolle rundet den wichtigen und weiterführenden Band benutzerfreundlich ab, der die leider noch bestehende Editionslücke erfreulich verringert.

 

Innsbruck                                                       Gerhard Köbler