Kurz, Peter, Weltgeschichte des Erfindungsschutzes - Erfinder und Patente im Spiegel der Zeiten,

* hg. v. d. Patentanwaltskammer zum 100jährigen Jubiläum des Gesetzes betreffend die Patentanwälte vom 21. Mai 1900. Heymanns, Köln 2000. Besprochen von Margrit Seckelmann. ZRG GA 118 (2001)

SeckelmannKurz20000908 Nr. 10175 ZRG 118 (2001)

 

 

Kurz, Peter, Weltgeschichte des Erfindungsschutzes – Erfinder und Patente im Spiegel der Zeiten, hg. v. d. Patentanwaltskammer zum 100jährigen Jubiläum des Gesetzes betreffend die Patentanwälte vom 21. Mai 1900. Heymanns, Köln – Berlin – Bonn – München 2000. 642 S.

Im 19. Jahrhundert bildete sich in Deutschland die Berufsgruppe des Zivilingenieurs heraus. Aus den polytechnischen Schulen des frühen 19. Jahrhunderts wurden ab 1865 technische Akademien. Den Höhepunkt dieser Entwicklung stellte 1879 die Vereinigung der preußischen Bauakademie mit der Gewerbeakademie zur Technischen Hochschule Berlin dar. Zeitgleich mit dieser Professionalisierung des Ingenieurwesens vollzog sich auch die Professionalisierung des Erfindungswesens in Deutschland. Das Reichspatentgesetz vom 25. Mai 1877 schuf ein reichseinheitliches Patentwesen. In der Phase der Hochindustrialisierung ab 1890 richteten viele Unternehmen eigene Forschungsabteilungen ein. Nicht mehr der Geistesblitz eines Einzelerfinders war das Leitbild, sondern die „programmierte“ Erfindung in unzähligen Versuchsreihen.

Zur Vorbereitung technischer Anmeldungen und zu deren Verwertung hatte schon zuvor der Berufsstand der Patentagenten oder Patentanwälte existiert. Die Aufnahme ihrer gewerblichen Tätigkeit war zunächst nicht an besondere Kenntnisse geknüpft, sondern lediglich gewerberechtlich anzeigepflichtig gewesen. Durch das „Gesetz betreffend die Patentanwälte“ vom 21. Mai 1900 wurden die Patentanwälte einerseits für befugt erklärt, in Sachen des gewerblichen Rechtsschutzes wie Rechtsanwälte vor Gericht aufzutreten. Zum anderen wurde durch dieses Gesetz auch ein Berufsbild gesetzlich vertypt. Das Gesetz schützte die Bezeichnung des „Patentanwaltes“ für denjenigen, der nach einer speziellen Prüfung in die Patentanwaltsliste bei dem Reichspatentamt eingetragen worden war. Zur Prüfung wurde zugelassen, wer ein technisches oder naturwissenschaftliches Hochschulstudium absolviert hatte sowie über Praxiserfahrung und nachweisbare Rechtskenntnisse verfügte.

Anläßlich des hundertjährigen Jubiläums dieses Gesetzes hat die deutsche Patentanwaltskammer das vorliegende Werk ihres Mitgliedes Peter Kurz herausgegeben.

Der Titel „Weltgeschichte“ deutet schon darauf hin: das Werk soll weniger eine wissenschaftliche Mikrostudie sein als den Leser in populärwissenschaftlicher Form über die Entwicklung des Patentrechts von der Antike bis in die heutigen Tage informieren. Es ist gut recherchiert und flüssig geschrieben. Der Verzicht auf Fußnoten lässt es als für wissenschaftliche Zwecke nur bedingt brauchbar eerscheinen. Jedoch machen die weiterführenden Literaturhinweise den Band zu einer optimalen Einstiegslektüre für den Rechtsanwender, der sich über die Grundlagen seines Faches informieren will.

Das Werk löst naturgemäß das umfangreiche Versprechen, das sein Titel aufstellt, nicht ein, sondern befaßt sich in chronologischer Reihenfolge von der Antike bis zum 20. Jahrhundert mit Aspekten der westeuropäischen, der nordamerikanischen und der japanischen Patentrechtsgeschichte. Schließlich behandelt es die Patentübereinkünfte auf europäischer und internationaler Ebene.

Jedes Kapitel ist mit Auszügen aus den meisten im Text behandelten Quellen versehen. Der Autor beschreibt zudem illustrativ einige klassische Fälle der Patentrechtsgeschichte und befaßt sich mit der Frage nach dem volkswirtschaftlichen Nutzen des Patentrechts.

Die Darstellung ist im Duktus der angelsächsischen Geschichtsschreibung gehalten, mit großen Bögen und subjektiven Wertungen, die den Band auch zu einer literarisch ansprechenden Lektüre machen.

Frankfurt am Main                                                                              Margrit Seckelmann