Urheberrecht im Wandel der Zeit.

Symposium aus Anlass des 70. Geburtstags von Norbert P. Flechsig, hg. v. d. VFF Verwertungsgesellschaft der Film- und Fernsehproduzenten mbH (= Schriftenreihe zu Medienrecht, Medienproduktion und Medienökonomie 38). Nomos, Baden-Baden 2018. 140 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. ZIER 9 (2019) 09. IT

In dem Wandel der Zeit befindet sich der Mensch seit seiner Entstehung unaufhörlich, auch wenn die Geschwindigkeit der Veränderung sich wohl erst allmählich zunehmend gesteigert hat. Obwohl der Mensch dabei sich stets seines ihn auszeichnenden Verstands bediente, stand anfangs die bloße Selbsterhaltung durch Nahrungssuche und Gefahrvermeidung so sehr in dem Vordergrund, dass für davon freie Überlegungen nur wenig Zeit und Raum blieben. Dementsprechend war die Schaffung eines eigenen Werkes gedanklich bis in die jüngste Vergangenheit so frei, dass jedermann die Erfindung des Rades und vieler anderer Gegebenheiten ungehindert nachvollziehen konnte, bis die allgemeine Anerkennung des Urheberrechts während der Neuzeit diese Freiheit beseitigte und seitdem selbst Gegenstand weiterer Veränderung ist.

 

Mit dem Urheberrecht selbst im Wandel der Zeit beschäftigt sich der vorliegende schlanke Sammelband, der die Vorträge des Symposiums aus Anlass des 70. Geburtstags des in Zwickau in Sachsen an dem 5. August 1947 geborenen, 1967 nach dem Abitur an dem neusprachlichen Gymnasium in Altenkirchen in dem Westerwald in Bonn und Marburg Rechtswissenschaft und Politologie studierenden, nach den beiden juristischen Staatsprüfungen bei Manfred Rehbinder in Freiburg im Breisgau mit einer Dissertation über den Leistungsintegritätsanspruch des ausübenden Künstlers promovierten und danach als Rechtsanwalt zugelassenen Verfassers, der an dem 27. Juni 1991 mit Hans-Peter Hillig für den Süddeutschen Rundfunk in den Aufsichtsrat  der Verwertungsgesellschaft der Film- und Fernsehproduzenten mbh entsandt und 1995 zu einem Honorarprofessor an der Filmakademie Baden-Württemberg sowie später an der Universität Tübingen ernannt wurde. Nach einem kurzen Vorwort enthält der Band vier Referate. Sie betreffen die Haftung für Urheberrechtsverletzungen im Internet, die Zivilrechtsakzessorietät des Urheberstrafrechts de lege lata und de lege ferenda, die Wissenschaftsschranke des Urheberrechts in der Wissensgesellschaft und die Frage, ob wir nach 500 Jahren Schutz des Werkschaffens für die Zukunft gerüstet sind.

 

Wie schon das Geleitwort Johannes Kreiles betont, wurden mit dem Aufkommen von Vervielfältigungsmöglichkeiten in dem privaten Bereich der Musik und der Einführung der Videorecorder in dem Bildbereich gesetzliche Vergütungsansprüche geschaffen, die in der digitalen Welt das Aufzeichnungsrecht verändern und damit das Urheberrecht vor neue Herausforderungen stellen. Der Jubilar selbst führt dies an dem Ende näher aus und stellt sieben Thesen zur Diskussion, nach denen beispielsweis der Inhalt und die Grenzen der Verwertungsrechte an zu schützenden, funktionsorientierten Verwendungen auszurichten. Mahnend schließt er mit den Worten, dass die sentimentale Erinnerung an analoge Welten nicht verhindern darf, über die Zukunft (der Verteilung der Einkünfte aus Werken) nachzudenken, weil wir sonst keine haben werden.

 

Innsbruck                                                       Gerhard Köbler