Die Walstedder Hypothekenbücher Band I – III.

Ein Schaufenster für die Walstedder Besitz- und Baugeschichte nach 1800, hg. v. Winterscheid, Helmut (= Quellen und Forschungen zu Drensteinfurt 2). Aschendorff, Münster 2018. 255 S., Abb. Angezeigt von Gerhard Köbler. ZIER 9 (2019) 53. IT

Hypothek (Wort 1653 erstmals in dem Deutschen belegt) ist die Belastung eines Grundstücks oder eines Miteigentumsanteils an einem Grundstück in der Weise, dass an den (Hypothekengläubiger), zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt bzw. besteht, (trotz fehlenden Besitzes) eine bestimmte Geldsumme zwecks Befriedigung wegen einer ihm zustehenden Forderung aus dem Grundstück zu zahlen ist. In dem römischen Recht ist bereits in der klassischen Zeit unter dem Einfluss östlicher Provinzialpraxis hypotheca („Unterpfand“) ein Name für das besitzlose, bei dem Schuldner verbleibende Pfand (z. B. Inventarstücke eines Gutes zur Sicherung einer Forderung), von dem die griechische hypothéke (Unterlage) als ein Verhältnis reiner Sachhaftung zu unterscheiden ist. Dieses Pfandrecht kann an einzelnen Sachen oder Forderungen oder an dem ganzen Vermögen (Generalhypothek) bestellt werden, wobei mehrfache Verpfändung möglich ist, und der Prioritätsgrundsatz durchbrochen werden kann, während sich in dem deutschen Recht ein besonderes Grundpfand im Unterschied zu dem allgemeinen Pfand (an beweglichen Sachen) entwickelt.

 

Mit dem Eindringen des römischen Rechtes in dem Heiligen römischen Reich wird auch das Recht an Grundstücken beeinflusst. Da sich daraus eine Gefährdung des Grundpfandverkehrs ergibt, werden seit dem ausgehenden 17. Jahrhundert besondere Hypothekenbücher geschaffen, aus denen sich die Rechte an Hypotheken sicher ermitteln lassen. Solche Hypothekenbücher finden sich zunächst dort, wo die Hypotheken besonders häufig und wichtig sind, wie beispielsweise in Berlin (1693) und von dort ausstrahlend in Preußen (1722). Mit den besonderen Hypothekenbüchern des Kirchspiels Walstedde bei Drensteinfurt, das von dem Fürstbistum Münster 1802 an Preußen, 1806 zu dem Großherzogtum Berg Frankreichs und 1813 wieder an Preußen gelangte, beschäftigt sich die gediegene Edition des geschichtlich interessierten Herausgebers bzw. Verfassers.

 

Er bietet dabei zunächst eine überzeugende Einführung in die Hypothekenbücher und ihr geschichtliches Umfeld, wobei er besonders darauf hinweisen kann, dass seine Eintragungen erst 1837 beginnen. Auf ihrer Grundlage kann er nacheinander die Rechtsverhältnisse der drei Bauerschaften Walsteddes in Brockhausen, Altenwalstedde, Beckedorf, Nordholt, Burbeck, dem Ahlener Haken, Prillbach, dem Dorf Walstedde, in Ostfeld, in der Bauerschaft Herrenstein, in dem Eckholter Feld, in der Herrensteiner Kernsiedlung, in Eckholt, Osterwick, der südlichen Brockhauser Heide, in den Höfen östlich der Brockhauser Heide und in der Bauerschaft Ameke detailliert und quellengetreu sowie gleichwohl leicht lesbar darstellen. Insgesamt ermittelt er bei seinem Rundgang durch alle in dem Urkataster 1828 vorhandenen und bis 1852 neu entstandenen Hausstätten, die zu Einträgen in die verwendeten Hypothekenbücher I bis III geführt haben, 232 Einheiten und rundet seine verdienstvolle Veröffentlichung durch Hinweise auf Literatur, Periodika und Archive sowie fünf Anhänge zu Begriffen, Anschriften aller behandelten Hausplätze, Namensregister, frühere gutsherrliche Rechtsverhältnisse der älteren Hausstätten und Baudaten ab, wie dies eigentlich für viele Orte sehr erwünscht sein könnte.

 

Innsbruck                                                       Gerhard Köbler