Das Oberlandesgericht Köln zwischen dem Rheinland, Frankreich und Preußen –
Die Stadt Köln geht auf ein 50 v. Chr. bezeugtes oppidum Ubiorum zurück, das 50 n. Chr. zu der römischen colonia Claudia Ara Agrippinensium wurde, in der seit dem Anfang des 4. Jahrhunderts ein christlicher Bischof wirkte, der 794/795 zu einem Erzbischof erhoben wurde. Unter ihm entwickelte sich Köln mit seinem Umland zu einem Kurfürstentum, in dem die allmählich auf etwa 40000 Einwohner anwachsende Stadt, in der seit etwa 1130 Schreinskarten für Grundstücksgeschäfte geführt werden, seit 1288 weitgehend unabhängig und reichsunmittelbar wird. 1815 gelangt Köln an Preußen, dessen König an dem 21. Juni 1819 durch Kabinettorder einen rheinischen Appellationsgerichtshof als zentrales Berufungsgericht für die gesamte, nach der napoleonischen Gesetzgebungstätigkeit durch das Recht Frankreichs beherrschten Rheinprovinz von Kleve bis Saarbrücken einrichtet.
Obwohl an dem 1. Oktober 1879 durch das Gerichtsverfassungsgesetz der Appellationsgerichtshof durch das Oberlandesgericht und zu dem 1. Januar 1900 das französische Recht durch das Bürgerliche Gesetzbuch des Deutschen Reiches ersetzt wurden, ist der Appellationsgerichtshof als unmittelbarer Vorläufer des Oberlandesgerichts anzusehen. Dementsprechend hat das Oberlandesgericht Köln eine Geschichte von inzwischen mehr als 200 Jahren. Zu der Feier dieses Jubiläums haben die Herausgeber eine Festschrift organisiert, die nach einem Grußwort des Landesjustizministers und der auch als Herausgeberin tätigen Oberlandesgerichtspräsidentin sowie einer kurzen sachkundigen Einleitung des Herausgebers insgesamt neun Beiträge enthält.
Sie beginnen mit Hans-Peter Haferkamps Überlegungen an Hand der rheinischen Judikatur zu Art. 1135 Code civil. Danach werden die Baugeschichte, die rheinischen Obergerichte in dem Wandel der Zeit, der Zivilprozess in dem Rheinland und in Lübeck, das ancien droit in der Rechtsprechung des Appellationsgerichtshofs Köln, die Personalpolitik des Appellationsgerichtshofs zwischen Preußen und Rheinland, die Juristenausbildung an dem Appellationsgericht zu Köln in dem 19. Jahrhundert, das Gewerbegericht Elberfeld und die Bibliothek des Appellationsgerichtshofs untersucht. Auf diese Weise werden in Anerkennung der zweihundertjährigen Geschichte des wichtigen Gerichts von ausgewiesenen Sachkennern viele neue Erkenntnisse über die rheinische Gerichtsbarkeit und das rheinische Recht der beiden letzten Jahrhunderte gewonnen und der Allgemeinheit handlich zusammengefasst zu der Verfügung gestellt.
Innsbruck Gerhard Köbler