Grundgesetz. Textausgabe

mit sämtlichen Änderungen und weitere Texte zum deutschen und europäischen Verfassungsrecht, hg. und eingeleitet v. Dreier, Horst/Wittreck, Fabian, 12. Aufl. 70 Jahre Grundgesetz. Mohr (Siebeck), Tübingen 2019. XXXII, 913 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. ZIER 9 (2019) 83. IT

Vier Jahre nach dem Tode Adolf Hitlers und dem Ende seiner von der Mehrheit der Wähler des Deutschen Reiches lange Zeit grundsätzlich gewollten nationalsozialistischen Herrschaft wurde auf Veranlassung der westlichen Besatzungsmächte des Deutschen Reiches an dem 8. Mai 1949  das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland von dem Parlamentarischen Rat in Bonn beschlossen und nach seiner Genehmigung durch die alliierten Militärgouverneure der Vereinigten Staaten von Amerika, Großbritanniens und Frankreichs und nach der Annahme durch die Landesparlamente (ausgenommen Bayern) an dem 23. Mai verkündet, so dass es an dem 24. Mai 1949 um 0 Uhr in Kraft trat. Eine Wahl einer verfassunggebenden Versammlung ging ihm nicht voraus. Eine Volksabstimmung über seine Geltung fand nicht statt.

 

Seitdem ist sein Text vielfach aus verschiedensten Gründen und in unterschiedlichster Weise geändert. Obwohl es bis zu einer Wiedervereinigung der Gebiete des 1945 von den alliierten Siegermächten besetzten Deutschen Reiches nur den provisorischen Namen Grundgesetz tragen sollte, ist diese Bezeichnung trotz der Herstellung einer deutschen Einheit nicht aufgegeben worden. Deswegen heißt es nicht Verfassung, sondern ist nur Verfassung mit dem Namen Grundgesetz.

 

Dieses Grundgesetz ist 2019 siebzig Jahre alt geworden, ohne dass sein ursprünglicher Text in der gegenwärtigen Fassung noch leicht erkennbar ist. Deswegen haben die Herausgeber schon 2006 eine Textausgabe mit sämtlichen bis dahin vorgenommenen Änderungen vorgelegt, denen allmählich auf den Seiten 149-796 weitere Texte zu dem deutschen und europäischen Verfassungsrecht angefügt wurden. Für die Gelegenheit des siebzigsten Geburtstags wurde verdienstvollerweise dieser Text fortgeschrieben, wobei sich der Vorspann geringfügig erweitert hat, während die Seitenzahl der Edition unverändert geblieben scheint, so dass jeder Interessierte nunmehr wieder einen aktuellen Stand aus dem Sommer 2019 zu seiner Verfügung hat, der auf den Seiten 1-148 (von insgesamt 913) in Anmerkungen zu jedem der 146 Artikel des Grundgesetzes alle bisherigen Verfassungsänderungen sichtbar macht und auch die Ursprungsfassungen inzwischen aufgehobener Bestimmungen nachweist, wobei das Grundgesetz nach seinem Artikel 146 seine Gültigkeit an dem Tage verliert, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

 

Innsbruck                                                       Gerhard Köbler