Privatrechtsdogmatik im 21. Jahrhundert.
Claus-Wilhelm Canaris wurde 1937 als Sohn eines Juristen geboren und nach dem Schulbesuch in Königsberg, Miesbach und Düsseldorf ab 1957 in Rechtswissenschaft, Philosophie und Germanistik in München, Genf und Paris ausgebildet und nach der ersten juristischen Staatsprüfung des Jahres 1961 in München bei Karl Larenz mit einer Dissertation über die Feststellung von Lücken in dem Gesetz promoviert und 1967 mit einer Schrift über die Vertrauenshaftung im deutschen Privatrecht habilitiert. Nach ersten Lehrtätigkeiten in München und Regensburg wurde er 1968 als ordentlicher Universitätsprofessor nach Graz und von dort nach Hamburg sowie 1972 als Nachfolger seines Lehrers nach München berufen, wo er 2006 emeritiert wurde. Auf unterschiedlichen Gebieten hat er die Privatrechtsdogmatik wesentlich geprägt.
In Anerkennung dieser beeindruckenden Lebensleistung haben insgesamt elf Schülerinnen und Schüler aus Anlass seines achtzigsten Geburtstags eine mächtige Festschrift mit einem imposanten Titel veröffentlicht. Sie umfasst insgesamt 48 Beiträge. Diese gliedern sich in die fünf Abteilungen Privatrechtsdogmatik aus historischer Perspektive, theoretische Grundlagen der Privatrechtsdogmatik, Privatrechtsdogmatik im bürgerlichen Recht, Privatrechtsdogmatik im Handelsrecht, Unternehmensrecht und Wirtschaftsrecht und schließlich Privatrechtsdogmatik aus internationaler Perspektive.
Eröffnet wird die glanzvolle Festschrift mit Heinrich Honsells Untersuchung über die Rechtsgeschichte und ihre Bedeutung für die Privatrechtsdogmatik. Danach werden etwa betrachtet das System, die culpa in contrahendo, der Individualismus an dem Beispiel Rudolf von Jherings, die Abstraktheit im Stellvertretungsrecht, der verfassungsrechtliche Hintergrund, die Analogie, die normative Dogmatik, der Vertrauensschutz, die Falsifikation, Dogmatik – Methodik – Teleologik, die ökonomische Analyse, die Rechtstatsachenforschung, das Schuldverhältnis, der Erfüllungsanspruch aus Schutzpflichten, die Pflichtverletzung, die Vertrauenshaftung, die Mehrkosten eines vorzeitigen Deckungskaufs, die Spezialität, das Bereicherungsrecht, das Deliktsrecht, das Persönlichkeitsrecht, der Eigentumsschutz, das Sachenrecht, der Eigentumsvorbehalt, das Familienrecht, das Verbraucherschutzrecht, die IT-Revolution, das internationale Privatrecht, die Sonderprivatrechte, ,das Gesellschaftsrecht, die fehlerhafte und die scheinbare Gesellschaft, das Bankvertragsrecht, die Regulierung, die gemischten Verträge im Transportrecht, das UWG, das geistige Eigentum, das Kartellrecht, der Wettbewerbsschutz, die möglicherweise vernachlässigten dogmatischen Schätze des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuchs Österreichs, das Schweizer Bankrecht, das Recht der Niederlande, die portugiesische Privatrechtsdogmatik, das griechische Recht, die Natur der Sache, die schwedische Privatrechtsdogmatik, die Zivilrechtsmethodik in Japan und der Einfluss der Lehren Canaris‘ in Brasilien. Bewusster Anknüpfungspunkt ist in jedem Fall die vielfältige grundlegende gedankliche Leistung des Jubilars für die deutsche Rechtsdogmatik, die nicht nur das 20. Jahrhundert wesentlich mitgeprägt hat, sondern nach der Prophezeiung des Titels auch noch das gesamte 21. Jahrhundert mit weltweiten Auswirkungen in vielfältigen Hinsichten mitgestalten wird.
Innsbruck Gerhard Köbler